Betreff
Grundstücksangelegenheiten
Veräußerung des Schulgebäudes in Hößlinswart
Vorlage
SV/168/2016
Aktenzeichen
880.61
Art
Sitzungvorlage

 

Nachdem der Verkauf des Schulgebäudes in Hößlinswart aufgrund eines Rücktritts der bisherigen Kaufinteressenten (Familien Müller und Vaihinger) gescheitert ist, hat sich Herr Joachim Braun aus Schwaikheim, der seinerzeit zusammen mit seiner Ehefrau ebenfalls ein Angebot abgegeben hatte, nochmals bei Bürgermeister Maximilian Friedrich gemeldet.

 

In einem daraufhin geführten persönlichen Gespräch am 15.03.2016, an dem Bürgermeister Friedrich, der beauftragte Architekt Peter Vollmer und Bauamtsleiter Reiner Rabenstein teilgenommen haben, wurde von Herrn Braun weiterhin großes Interesse am Erwerb der Immobilie bekundet. Sein Ziel sei es nach wie vor, dass von Architekt Vollmer entwickelte Nutzungskonzept umzusetzen. Dieses sieht u.a. die Schaffung von insgesamt acht Wohneinheiten auf dem Gelände vor.

 

Um das Konzept wirtschaftlich umsetzen zu können, muss das Gebäude allerdings in östlicher Richtung um ca. 6,94 m erweitert werden. Dieser Anbau wird analog zum Bestand errichtet und damit die Architektur des bestehenden Gebäudes nicht beeinträchtigen. Die Südseite wird zudem auf der gesamten Länge des Gebäudes mit Balkonen versehen. Herr Braun ist bereit sein bisheriges Gebot in Höhe von 405.000,00 € auf 420.000,0 € zu erhöhen. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2016 wurde vom Gemeinderat ein entsprechender grds. Verkaufsbeschluss bereits gefasst.

 

Herr Braun und Herr Architekt Vollmer werden an der Gemeinderatssitzung teilnehmen, das Nutzungskonzept vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 68, Hirschstraße 37, hat nun bei der Verwaltung angefragt, ob die Möglichkeit besteht im nordwestlichen und nordöstlichen Bereich jeweils kleine Teilflächen von der Gemeinde erwerben zu können (siehe beigefügten Lageplan). Hintergrund für diese Anfrage ist eine beabsichtigte Bebauung des südlichen unbebauten Teils des Geländes mit mehreren Wohngebäuden. Von der Kaninchenstraße und vom Luchsweg können die jeweiligen Zufahrten derzeit allerdings nur unzureichend bzw. gar nicht angelegt werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die erforderlichen Teilflächen, sofern diese von Herrn Braun nicht benötigt werden, an den Eigentümer von Flurstück Nr. 68 zu veräußern. Als Verkaufspreis sollte der aktuelle Bodenrichtwert (225,00 €/m²) zuzüglich der Vermessungskosten und der Katastergebühren angesetzt werden.

 


1 x Bürgermeister

1 x Bauamt 


1.            Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Veräußerung des ehemaligen Schulgebäudes in Hößlinswart an die Eheleute Angela und Joachim Braun aus Schwaikheim zu einem Mindestverkaufspreis von 420.000,00 €.

 

2.            Sollten Teilflächen im nordwestlichen und nordöstlichen Teil des Grundstücks Flst.Nr. 354 von den Investoren nicht benötigt werden, können diese zum aktuellen Bodenrichtwert zuzüglich Vermessungskosten und Katastergebühren an den Eigentümer des Grundstücks Nr. 68, Herrn Strohmer, veräußert werden. Der Kaufpreis für das Schulgebäude reduziert sich in diesem Fall entsprechend.

 

3.            Die Gemeinde Berglen stimmt dem vorgestellten Nutzungskonzept, auch als Angrenzerin, sowie den geplanten baulichen Änderungen grds. zu bzw. ermächtigt die Gemeindeverwaltung dazu, das diesbzgl. Einvernehmen zu erteilen.