Betreff
Baubeschluss für die Außenanlage des Jugendhauses
Vorlage
SV/169/2016
Aktenzeichen
464.21
Art
Sitzungvorlage

 

Derzeit befindet sich vor dem Jugendtreff „Wurzel 9“ in Oppelsbohm ein Kleinkinderspielplatz. Nachdem im Baugebiet Gassenäcker-Mörgele in unmittelbarer Umgebung ein neuer, sehr großzügiger und gut ausgestatteter Kinderspielplatz seiner Bestimmung übergeben worden ist, sollte der bisherige Kleinkinderspielplatz vor dem Jugendhaus jugendgerecht umgestaltet werden.

 

Bislang befindet sich eine unschöne, desolate Sichtschutzeinrichtung zwischen dem Kinderspielplatz und dem Zugang zu den Sozialräumen des Bauhofes.

Es ist vorgesehen, dass diese Abgrenzung komplett entfallen kann und somit das Gesamtgelände vor dem Jugendhaus / den Sozialräumen des Bauhofes insgesamt für die Jugendlichen genutzt werden kann. Die Folge ist, dass die Zuwegung zu den Sozialräumen verlegt werden muss.

 

Die ehemalige Jugendreferentin, Frau Lisa-Marie Beutel, hatte die Wünsche der Jugendlichen abgefragt. Laut den Jugendlichen sollte dort eine Korbschaukel, ein Badmintonfeld, ein Reck, eine Zweiradabstellanlage und eine Grillstelle integriert werden.

 

Auf dem Grundstück verlaufen mehrere Leitungen, eine Wasserleitung parallel zur Straße und zum Gebäude als Hausanschluss. Zusätzlich befinden sich auf dem Grundstück unterirdische Stromleitungen, die parallel zum Hauptweg ins Jugendhaus zur Trafostation führen sowie zusätzlich ein Mischwasserkanal. Daneben muss auch der Gewässerrandstreifen von 5 Metern vom Buchenbach innerorts berücksichtigt werden. In dieser Zone dürfen unter anderem keinerlei Spielgeräte montiert werden.

 

Diese Vorgaben wurden bei der Planung (siehe Anlage 1) berücksichtigt. Eine Kostenschätzung wurde auf der Planungsgrundlage vom 18.04.2016 (siehe Anlage 2) erarbeitet.

 


1 x Bürgermeister

1 x Hauptamt

1 x Technische Verwaltung 


Der Gemeinderat fasst einen grds. Baubeschluss und ermächtigt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgestellten Planungen eine beschränkte Ausschreibung zur Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen.

 

Anlagen:

1.) Planung vom 18.04.2016

2.) Kostenschätzung vom 19.04.2016.