Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Feststellung des Entwurfs für die 8. Flächennutzungsplanänderung
(Gewerbebaufläche Schmiede Erweiterung sowie Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler)
Vorlage
SV/170/2016
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 09.12.2015 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 15.12.2015 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen Gewerbebauflächen, die bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die Landwirtschaft sowie Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche), welche bisher als Gewerbebauflächen enthalten sind, dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 14.01.2016 bis zum 19.02.2016 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden erfolgte am 11.02.2016 im Rathaus Winnenden. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden befindet.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einer Weiterführung der 8. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung der Gewerbebauflächen sowie Fläche für Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) nicht entgegen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt.

 

Unter Hinweis auf die Begründung für die 8. Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 8. Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

 


1 x GVV Winnenden

1 x Bauamt 


1.      Der Entwurf für die 8. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

 

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

 

·         zwei Gewerbebauflächen „Schmiede-Erweiterung“ in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)

·         Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha).

 

3.      Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 15.10.2015 / 13.05.2016 im Maßstab 1:5000.

 

4.      Die Begründung vom 13.05.2016 wird festgestellt.