- Feststellung des Entwurfs für die 8. Flächennutzungsplanänderung
(Gewerbebaufläche Schmiede Erweiterung sowie Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler)
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 09.12.2015 und der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen am 15.12.2015 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen Gewerbebauflächen, die bisher als Flächen
für die Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die Landwirtschaft
sowie Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche),
welche bisher als Gewerbebauflächen enthalten sind, dargestellt werden.
Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 14.01.2016 bis zum 19.02.2016 die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden erfolgte am 11.02.2016 im Rathaus
Winnenden. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die
beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden
befindet.
Aus Sicht der Verwaltung stehen die
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange einer Weiterführung der 8. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung
der Gewerbebauflächen sowie Fläche für Landwirtschaft und Fläche für die
Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) nicht entgegen. Eine
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Die Stellungnahmen werden
im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind,
berücksichtigt.
Unter Hinweis auf die Begründung für die 8.
Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten
Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 8.
Flächennutzungsplanänderung festzustellen.
1 x GVV
Winnenden
1 x Bauamt
1. Der
Entwurf für die 8. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen
wird festgestellt.
2. In
den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
·
zwei Gewerbebauflächen
„Schmiede-Erweiterung“ in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)
·
Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für
die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) in
Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha).
3. Maßgebend
ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom
15.10.2015 / 13.05.2016 im Maßstab 1:5000.
4. Die
Begründung vom 13.05.2016 wird festgestellt.