Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Feststellung des Entwurfs für die 9. Flächennutzungsplan-
änderung (Sonderbaufläche Kreiskrankenhaus in Winnenden)
Vorlage
SV/171/2016
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 09.12.2015 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 15.12.2015 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es soll an Stelle der bisherigen Ausweisung einer landwirtschaftlichen Fläche (potentielle Suchfläche naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) eine Sonderbaufläche „Kreiskrankenhaus“ dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 18.01.2016 bis zum 24.02.2016 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden erfolgte am 04.02.2016 im Rathaus Winnenden. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden befindet.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen einer Weiterführung der 9. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung der Sonderbaufläche nicht entgegen. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt.

 

Unter Hinweis auf die Begründung für die 9. Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 9. Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

 

 

 


1 x GVV Winnenden

1 x Bauamt 


1.      Der Entwurf für die 9. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

 

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

 

·       Sonderbaufläche „Kreiskrankenhaus“ in Winnenden (ca. 4,6 ha).

 

3.      Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 19.10.2015 / 13.05.2016 im Maßstab 1:5000.

 

4.      Die Begründung vom 13.05.2016 wird festgestellt.