Die Cäsar- und Ludwigstraße werden durch den Neubau der Wasserleitung vom Hochbehälter Galgenberg in Richtung Bretzenacker tangiert. Im Zuge dieser Leitungsverlegung macht es Sinn, sowohl die Kanalisation zu erneuern, als auch die Verkehrsanlagen städtebaulich dörflich zu gestalten.

 

Um die Erreichbarkeit des Ortskerns von Ödernhardt zu gewährleisten, kann die Ulrichstraße nicht parallel mit der Ludwig- und Cäsarstraße ausgebaut werden.

 

Die Planung sieht in der Cäsarstraße vor, im Bereich der sehr steilen Böschung bergseitig einen Böschungsrinnenstein einzubauen, um dort zusätzlich die Böschung zu sichern. Dagegen würde rechts ein Rundbord vorgesehen, der dann im Bereich der Einmündung Lotharstraße beidseitig in eine Vollkandelung übergeht. Diese Vollkandelung würde sich in der Ludwigstraße forstsetzen (talseits), bergseits würde die Straße mit einem Graniteinzeiler begrenzt. In der Ulrichstraße würde die Pflasterrinne fünfzeilig wieder hergestellt bzw. erneuert, so dass das dörfliche Bild gewahrt bleibt. Die Details können aus der Anlage 1 – 9 (vgl. die entsprechenden Pläne) entnommen werden.

 

Um günstige Preise bei einer öffentlichen Ausschreibung zu erlangen wird vorgeschlagen, das komplette Paket, bestehend aus Cäsar-, Ludwig- und Ulrichstraße, öffentlich auszuschreiben.

 

Im Haushaltsplan 2016 sind für die Neugestaltung der Ulrichstraße 145.000,00 € sowie für die Neugestaltung der Cäsarstraße 50.000,00 € eingestellt. Zusätzlich stehen noch Haushaltsreste für die Ulrichstraße in Höhe von 121.000,00 € zur Verfügung, so dass eine Gesamtsumme von 316.000,00 € für den Ausbau der Cäsar- und Ludwigstraße verwendet werden kann. Somit sind die Ausgaben gemäß der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riker und Rebmann, Murrhardt, mit 301.070,00 € brutto finanziert (vgl. Anlage 10 der Kostenberechnung des Ingenieurbüros vom 30.05.2016).

 

Für die Entwässerung der Ulrichstraße sind 175.000,00 € sowie für die Cäsarstraße 50.000,00 € eingestellt. Zusätzlich stehen noch Haushaltsreste für die Ulrichstraße in Höhe von 73.000,00 € zur Verfügung, so dass eine Gesamtsumme von 298.000,00 € im Haushaltsjahr 2016 finanziert ist. Die voraussichtlichen Baukosten betragen gemäß der Kostenberechnung 228.480,00 € brutto.

 

Für die Wasserversorgung sind im Haushaltsplan 655.000,00 € für die Fallleitung und die Wasserleitung vom Hochbehälter Galgenberg bis nach Bretzenacker ausgewiesen. Zusätzlich sind für das Schachtbauwerk 40.000,00 € eingeplant, da dieses für die Löschwasserversorgung der Sporthalle und der Nachbarschaftsschule „In den Berglen“ benötigt wird. Die voraussichtlichen Baukosten betragen gemäß der Kostenberechnung 165.000,00 € netto.

 

Der zweite Bauabschnitt wurde mit 289.528,38 € brutto bereits vergeben. Nachdem die Gemeinde bei der Wasserversorgung aufgrund der Organisationsform als Eigenbetrieb die gesetzliche Mehrwertsteuer als Vorsteuer erhält, sind bei der Wasserversorgung bereits die Kosten der Planung durch den MwSt.-Zuschlag finanziert.

 

Da die Ulrichstraße erst im Jahr 2017 zur Ausführung kommen wird, sind vom Gemeinderat Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrsanlagen, die Entwässerung, die Wasserversorgung und die Leerrohre einschließlich der Nebenkosten zu beschließen. Die Höhen der Verpflichtungsermächtigungen werden nach der Submission im Zuge des Vergabebeschlusses festgelegt.

 

Die vorgesehene Leerrohrverlegung in der Cäsar- und Ludwigstraße für die Möglichkeit eines späteren Breitbandausbaus nach FTTH („Fiber to the home“, d.h. Glasfaser bis in die Gebäude wären sogar theoretisch möglich) ist über den Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 7910-950000.001 finanziert.

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung 


1.)    Der Gemeinderat fasst einen Baubeschluss und überträgt die Haushaltsmittel für die Ulrichstraße für die Verkehrsanlagen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung auf die Maßnahmen der Cäsar- und Ludwigstraße.

 

2.)    Die Finanzierung der Ulrichstraße (Verkehrsanlagen, Entwässerung, Wasserversorgung und Leerrohre) wird durch eine Verpflichtungsermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2017 gesichert.

 

 

Anlagen:

Anlagen 1-9: Pläne

Anlage    10: Kostenberechnung des Ing.-Büros Riker und Rebmann vom 30.05.2016