Im Jahr 1999 hat der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen erstmals Richtlinien für das Amtsblatt beschlossen. Im Jahr
2010 wurden diese neu angepasst. In den Richtlinien sind die Grundsätze für die
Veröffentlichung von Beiträgen im Amtsblatt geregelt. Die Richtlinien müssen
nun aufgrund des Wechsels der Druckerei und einer Änderung der Gemeindeordnung
(GemO) neu angepasst werden.
Da ab 1. Juli 2016 der neue
Produktionsvertrag mit der Grübel Verlags- und Werbe GmbH aus Weinstadt
beginnt, muss die Druckerei in den Richtlinien noch ergänzt werden. Des
Weiteren entfällt durch die Vollverteilung der bisherige Abschnitt
„Bezugspreis“. Der Anzeigenschluss wurde im Produktionsvertrag auf montags
10.00 Uhr festgesetzt und ist ebenfalls entsprechend anzupassen.
Seit der letzten Änderung der
Gemeindeordnung (GemO) ist in § 20 Abs. 3 vorgesehen, dass den
Gemeinderatsfraktionen Gelegenheit zu geben ist, sich zu bedeutsamen Themen der
Gemeinde über das Mitteilungsblatt zu äußern. Hierfür soll insgesamt ca. eine
Seite zur Verfügung gestellt werden. Die neue Regelung in der GemO sieht zudem
einen Ausschlusszeitraum vor Wahlen von höchstens sechs Monaten vor. Da vom
Gemeindetag Baden-Württemberg ein Zeitraum von drei Monaten als rechtssicher
kommuniziert wurde, empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Ausschlusszeitraum
entsprechend festzulegen.
Als Anlage liegt der Vorschlag für die Neufassung der Richtlinien für
das Amtsblatt der Gemeinde Berglen bei.
1 x
Bürgermeister
1 x Vorzimmer
Frau Schuler
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat beschließt die nachfolgenden
Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Berglen.