Betreff
Neufassung der Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/177/2016
Aktenzeichen
047.13
Art
Sitzungvorlage

 

Im Jahr 1999 hat der Gemeinderat der Gemeinde Berglen erstmals Richtlinien für das Amtsblatt beschlossen. Im Jahr 2010 wurden diese neu angepasst. In den Richtlinien sind die Grundsätze für die Veröffentlichung von Beiträgen im Amtsblatt geregelt. Die Richtlinien müssen nun aufgrund des Wechsels der Druckerei und einer Änderung der Gemeindeordnung (GemO) neu angepasst werden.

 

Da ab 1. Juli 2016 der neue Produktionsvertrag mit der Grübel Verlags- und Werbe GmbH aus Weinstadt beginnt, muss die Druckerei in den Richtlinien noch ergänzt werden. Des Weiteren entfällt durch die Vollverteilung der bisherige Abschnitt „Bezugspreis“. Der Anzeigenschluss wurde im Produktionsvertrag auf montags 10.00 Uhr festgesetzt und ist ebenfalls entsprechend anzupassen.

 

Seit der letzten Änderung der Gemeindeordnung (GemO) ist in § 20 Abs. 3 vorgesehen, dass den Gemeinderatsfraktionen Gelegenheit zu geben ist, sich zu bedeutsamen Themen der Gemeinde über das Mitteilungsblatt zu äußern. Hierfür soll insgesamt ca. eine Seite zur Verfügung gestellt werden. Die neue Regelung in der GemO sieht zudem einen Ausschlusszeitraum vor Wahlen von höchstens sechs Monaten vor. Da vom Gemeindetag Baden-Württemberg ein Zeitraum von drei Monaten als rechtssicher kommuniziert wurde, empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Ausschlusszeitraum entsprechend festzulegen.

 

Als Anlage liegt der Vorschlag für die Neufassung der Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Berglen bei.

 


1 x Bürgermeister

1 x Vorzimmer Frau Schuler

1 x Hauptamt


Der Gemeinderat beschließt die nachfolgenden Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Berglen.