Der Förderantrag für ein neues Kunstrasenspielfeld wurde seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart am 22.06.2016 abgelehnt (siehe Anlage 1). Damit fehlen der Gemeinde Berglen im laufenden Haushaltsjahr Fördermittel i.H.v. 84.000,00 Euro, die voraussichtlich aus der Sportstättenbauförderung des Landes Baden-Württemberg bei positiver Bewilligungsentscheidung eingegangen wären.
Aus dem negativen Förderbescheid lässt sich entnehmen, dass die Gemeinde nur dann Chancen auf eine Förderung haben wird, wenn der Kunstrasenplatz durch die Schule mitgenutzt wird. Diese Voraussetzung liegt derzeit nicht vor.
Um den Spielbetrieb auf dem Kunstrasenplatz kurzfristig zu verbessern schlägt die Verwaltung vor, die Dynamik durch den Wechsel des Verfüllmaterials zu erhöhen. Nachdem sich der Flor des Kunststoffrasens noch in verwendbarem Zustand befindet, würde diese Maßnahme den Spielbetrieb um theoretisch mindestens vier Jahre nachhaltig verbessern.
Nichtsdestotrotz beabsichtigt die Gemeindeverwaltung, im nächsten Jahr abermals in die Förderantragsstellung für die Sanierung des Kunstrasenplatzes zu gehen. Sobald eine Zuschussbewilligung vorliegt, soll die Sanierung des Spielfeldes, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderates, erfolgen.
Das schwarze Verfüllmaterial besitzt einen Gütenachweis nach RAL-GZ944/4 (siehe Anlage 2). Es wird daher vorgeschlagen dieses Material zu nehmen; da das grüne Material immer wieder bei heißer Witterung zu Verklebungen führt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Frage gestellt, ob sich in diesem Verfüllmaterial noch Metallreste (Späne) befinden. Eine Probe wurde seitens der Technischen Verwaltung mittels Magneten untersucht. Hierbei wurden keinerlei Rückstände von Autoreifenkarkassen festgestellt.
Für den Tausch des Verfüllmaterials entstehen voraussichtlich folgende Kosten:
Pos. 1 Aufnahme des bestehenden Verfüllmaterials brutto ca. 6.000 €
Pos. 2 Entsorgung des Verfüllmaterials brutto ca. 10.000 €
Pos. 3 Granulat Lieferung brutto ca. 4.500 €
Pos. 4 Aufbringen des Verfüllmaterials brutto ca. 2.000 €
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Gesamtbetrag brutto ca. 23.500 €
Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das neue Granulat regelmäßiger Pflege durch das Pflegegerät bedarf, welches im Jahr 2003 interkommunal angeschafft wurde. Gemäß Vereinbarung haben diese Arbeiten vom Sportverein zu erfolgen.
1 x
Bürgermeister
1 x Kämmerei
1 x Technische Verwaltung
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, verbindliche
Angebote für den Tausch des Granulats einzuholen und ermächtigt diese sogleich
zur Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin, sofern sich die Angebote im
Rahmen der Kostenschätzung zzgl. der Zuständigkeit im Rahmen der laufenden
Verwaltung gemäß der Hauptsatzung bewegen, um den Kunstrasenplatz möglichst
zeitnah zu verbessern.
Gleichzeitig wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, im nächsten Jahr abermals in die Förderantragsstellung für die Sanierung des Kunstrasenplatzes zu gehen. Sobald eine Zuschussbewilligung vorliegt soll die Sanierung des Spielfeldes, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderates, möglichst zeitnah erfolgen.
Anlage:
1. Schreiben Regierungspräsidium Stuttgart
2. Gütenachweis nach RAL-GZ944/4