Betreff
Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelenheiten - Erteilung eines unentgeltlichen Begehungsscheines für das Jagdrevier III, Steinach
Vorlage
SV/183/2016
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

 

Jagdpächter Erwin Gönnenwein aus Berglen hat die Verwaltung darüber informiert, dass er einen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein für das Jagdrevier III, Steinach, an Herrn Dieter Philipp aus Berglen ausgeben möchte.

 

Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode 2009 bis 2018 ist der Jagdpächter dazu verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung von unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen.

 

Der Verpächter (d.h. der Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählter Jagdvorstand) kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu widerrufen.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Erteilung des Jagderlaubnisscheines an Herrn Philipp sprechen.

 


1 x Amt für öffentliche Ordnung 


Die Erteilung des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an Herrn Dieter Philipp aus Berglen wird zur Kenntnis genommen.