Betreff
Baubeschlüsse für die Schaffung von barrierefreien Bushaltestellen
Vorlage
SV/184/2016
Aktenzeichen
112.21
Art
Sitzungvorlage

 

Gemäß § 8(3) des Personenbeförderungsgesetzes ist für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises wurde eine Priorisierung von Bushaltestellen im Landkreis für den barrierefreien Ausbau vorgenommen.

 

Auf dem Gemeindegebiet Berglen wurden acht Haltestellen für den barrierefreien Umbau empfohlen (Bretzenacker/Nachbarschaftsschule, Hößlinswart, Birkenweißbuch, Öschelbronn, Oppelsbohm Ortsmitte, Rettersburg, Steinach-Buchenstraße und Vorderweißbuch). In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

 

Durch eine Überprüfung der technischen Verwaltung wurde festgestellt, dass sich die Haltestellen Ortsmitte Oppelsbohm und Buchenstraße in Steinach aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht für den barrierefreien Umbau eignen. Stattdessen wurde für Oppelsbohm die Haltestelle Lannerstraße und für Steinach die Haltestelle Erlenhof, die auch eine wichtige Umsteigehaltestelle ist, berücksichtigt.

 

Die Gemeindeverwaltung hat vor diesem Hintergrund im Januar 2016 Kostenberechnungen für den Barriereabbau an acht Bushaltestellen bzw. vier Standorten erstellt und auf dieser Grundlage beim Regierungspräsidium Stuttgart Anträge nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gestellt. Am 13.06.2016 erging der Bescheid des Regierungspräsidiums an die Gemeinde Berglen für eine pauschale Zuwendung (s. Anlage 1). Es wird der barrierefreie Umbau folgender Bushaltestellen gefördert:

 

 

a)      Bushaltestellen an der Nachbarschaftsschule (beidseitiger Umbau). Höhe des Investitionsvolumens: 42.720,84 € (s. Anlage 2 Kostenberechnung), Förderbudget: 25.076,36 €. Eigenanteil der Gemeinde Berglen: 17.644,48 €.

 

b)      Bushaltestellen Lannerstraße, beim Nettomarkt (beidseitiger Umbau). Höhe des Investitionsvolumens: 46.790,83 € (s. Anlage 3 Kostenberechnung), Förderbudget: 27.800,00 €. Eigenanteil der Gemeinde Berglen: 18.990,83 €.

 

c)       Bushaltestellen Erlenhof (beidseitiger Umbau). Höhe des Investitionsvolumen: 50.220,88 € (s. Kostenberechnung Anlage 4), Förderbudget: 30.000,00 €. Eigenanteil der Gemeinde Berglen: 20.220,88 €.

 

d)      Bushaltestellen in Vorderweißbuch (beidseitiger Umbau). Höhe des Investitionsvolumens: 50.220,88 € (s. Kostenberechnung Anlage 5), Förderbudget 30.000,00 €. Eigenanteil der Gemeinde Berglen: 20.220,88 €.

 

 

Für den Barriereabbau der Bushaltestellen sind im Haushaltsplan 2016 unter der Haushaltsstelle 7920-950000.001 183.000,00 € bereitgestellt. Zur Deckung dieser Ausgaben wurde ein Zuschuss über 112.000,00 € eingestellt.

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung 


Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss und ermächtigt die Verwaltung auf der in der Vorlage dargestellten Grundlage, eine öffentliche Ausschreibung für den Barriereabbau der vorgenannten Bushaltestellen vorzunehmen.

 

 

 

Anlagen:

 

1.) Förderbescheid Regierungspräsidium Stuttgart

2.) Kostenberechnung Bushaltestellen Nachbarschaftsschule

3.) Kostenberechnung Bushaltestellen Lannerstraße

4.) Kostenberechnung Bushaltestellen Erlenhof

5.) Kostenberechnung Bushaltestellen Vorderweißbuch