Betreff
Baubeschluss für den dorfgerechten Ausbau der Rosenstraße, einschließlich der Platzneugestaltung, der Kanalerneuerungen im Veilchenweg und in der Krokusstraße sowie der Oberflächenentwässerung bei der Zufahrt zum Friedhof
Vorlage
SV/185/2016
Aktenzeichen
656.22
Art
Sitzungvorlage

 

Laut beigefügtem Zeitplan (siehe Anlage 1) ist die Vergabe der oben genannten Baumaßnahmen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 27.09.2016 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist vom 04.10.2016 bis 31.05.2017 eingeplant.

 

Auf Grundlage der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann vom 12.08.2015 wurden für den Straßenausbau der Rosenstraße unter der Haushaltsstelle 6300.950058.012 630.000,00 € und für die Kanalbaumaßnahme unter der Haushaltsstelle 7000.950070.004 135.000,00 € sowie für die Neuverlegung der Wasserleitung unter der Haushaltsstelle 3907.957029.001 15.000,00 € eingestellt. Somit stehen im Haushaltsjahr 2016 780.000,00 € für die Baumaßnahme insgesamt zur Verfügung.

 

Nach der aktuellen Kostenberechnung 2016, die auf der Kostenberechnung vom 12.08.2015 basiert und am 30.06.2016 fortgeschrieben wurde, werden aber Baukosten von 882.682,50 € prognostiziert. In dieser Kostenberechnung wurden die Kostensteigerung und die zusätzlichen Kanalarbeiten im Veilchenweg bzw. in der Krokusstraße mit eingerechnet.

 

Diese Mehraufwendungen stellen haushaltsrechtlich überplanmäßige Ausgaben dar. Sollte das Ausschreibungsergebnis die Kostenberechnung bestätigen, so müssten die überplanmäßigen Kosten im Haushaltsjahr 2017 finanziert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Aufteilung der Baukosten auf die unterschiedlichen Haushaltsstellen erst nach Submission der Angebote erfolgt.

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung 


Der Gemeinderat fasst einen Baubeschluss und erteilt der Verwaltung den Auftrag eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen.

 

 

Anlage:

Anlage 1 - Zeitplan