Betreff
Änderung des Vertrags zwischen der Gemeinde Berglen und dem Waldkindergarten Berglen e.V. über den Betrieb eines Waldkindergartens und über die Kostenbeteiligung der Gemeinde am laufenden Betrieb
Vorlage
SV/188/2016
Art
Sitzungvorlage

 

Der Waldkindergarten Berglen e.V. deckt in der Gemeinde Berglen 40 Kindergartenplätze ab (20 Plätze werden in der Bedarfsplanung rechnerisch berücksichtigt). Diese Plätze müssen gemäß § 8 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in Höhe von 63 % der laufenden Betriebskosten durch die Gemeinde bezuschusst werden. Darüber hinaus leistet die Gemeinde Berglen seit Jahren einen freiwillig höheren finanziellen Zuschuss als gesetzlich vorgeschrieben.

 

Eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Förderung ist gemäß dem Kindertagesbetreuungsgesetz in einem Vertrag zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem Einrichtungsträger zu regeln. Der bestehende Vertrag zwischen der Gemeinde Berglen und dem Waldkindergarten Berglen e.V. wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2013 neu gefasst (vgl. GR-Vorlage 059/2013).

 

In den Ziffern 4.1 bis 4.4 des Vertrages (siehe Anlage 1) wird festgelegt, wie die über § 8 Absatz 2 KiTaG hinausgehende Förderung berechnet wird.

 

Inzwischen ist der Waldkindergarten Berglen e.V. auf die Gemeindeverwaltung zugegangen mit der Bitte, ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 (Beginn zum 01.09.2016) zukünftig eine Einrichtungsleitung im Waldkindergarten zu implementieren.

 

Zahlreiche Personalwechsel, Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte sowie klare Führungsstrukturen zwischen dem ehrenamtlichen Vorstand des Vereins und den hauptamtlichen pädagogischen Kräften machen die Schaffung einer Stelle als Einrichtungsleitung erforderlich. Dies wird auch von der Kindergartenfachberatung der Gemeinde unterstützt.

 

Die Eingruppierung der Leitung soll gemäß den tariflichen Vorschriften nach SUE 9 Stufe 5 des TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst erfolgen. Die Mehrkosten für die Bestellung einer Leitung im Waldkindergarten Berglen e.V. würden Stand heute zu voraussichtlichen Mehraufwendungen i.H.v. ca. 5.500,00 € jährlich führen.

 

Zudem beabsichtigt der Waldkindergarten Berglen e.V. die Ausweitung der Öffnungszeiten ab dem kommenden Kindergartenjahr um 30 Minuten auf 13.30 Uhr. Dies wird von der Gemeindeverwaltung ausdrücklich begrüßt, da dies die Attraktivität des Waldkindergartens gerade für berufstätige Eltern weiter erhöht. Aus diesem Grund muss der Beschäftigungsumfang der pädagogischen Fachkräfte um 1,25 Stunden/wöchentlich erhöht werden, so dass sich zukünftig ein Anstellungsverhältnis von 70,625 % ergeben würde. Bei vier pädagogischen Fachkräften entstehen dem Waldkindergarten dadurch insgesamt jährlich ca. 6.900,00 € an Mehrausgaben.

 

Die Bestellung einer Einrichtungsleitung führt im derzeitigen Umfang zu 5.500,00 € bzw. 7.300,00 € an Mehrkosten der bei den verlängerten Öffnungszeiten pro Jahr. Diese Mehraufwendungen sollen entsprechend dem Schlüssel des Anteils an Kindern aus der Gemeinde Berglen im Verhältnis zu allen betreuten Kindern zum Stichtag 1. März eines Kalenderjahres ermittelt und von der Gemeinde getragen werden. Somit wäre ein Anreiz geschaffen, den Kindern aus Berglen einen Vorzug bei der Platzvergabe einzuräumen.

 

Des Weiteren sind zwei redaktionelle Anpassungen vorgesehen, die in der der Anlage 2 ebenfalls dargestellt ist. Hier soll insbesondere die Ziffer 4.7 ersatzlos entfallen. Die Gemeinde Berglen kann somit jederzeit Verhandlungen über den freiwillig höheren finanziellen Zuschuss führen und bedarfsgerecht entscheiden.

 

Insgesamt betragen die Mehrkosten für die Gemeinde Berglen im Höchstfall derzeit ca. 14.200,00 Euro pro Jahr.


1 x Kämmerei

1 x Hauptamt 


Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Vertrages wie in der Anlage 2 dargestellt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Vertragsänderung mit dem Waldkindergarten e.V. abzuschließen.