Der Waldkindergarten Berglen e.V. deckt in
der Gemeinde Berglen 40 Kindergartenplätze ab (20 Plätze werden in der
Bedarfsplanung rechnerisch berücksichtigt). Diese Plätze müssen gemäß § 8
Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in Höhe von 63 % der
laufenden Betriebskosten durch die Gemeinde bezuschusst werden. Darüber hinaus
leistet die Gemeinde Berglen seit Jahren einen freiwillig höheren finanziellen
Zuschuss als gesetzlich vorgeschrieben.
Eine über die gesetzlichen Vorgaben
hinausgehende Förderung ist gemäß dem Kindertagesbetreuungsgesetz in einem
Vertrag zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem Einrichtungsträger zu regeln.
Der bestehende Vertrag zwischen der Gemeinde Berglen und dem Waldkindergarten
Berglen e.V. wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2013 neu gefasst
(vgl. GR-Vorlage 059/2013).
In den Ziffern 4.1 bis 4.4 des Vertrages
(siehe Anlage 1) wird festgelegt, wie die über § 8 Absatz 2 KiTaG hinausgehende
Förderung berechnet wird.
Inzwischen ist der Waldkindergarten Berglen
e.V. auf die Gemeindeverwaltung zugegangen mit der Bitte, ab dem
Kindergartenjahr 2016/2017 (Beginn zum 01.09.2016) zukünftig eine
Einrichtungsleitung im Waldkindergarten zu implementieren.
Zahlreiche Personalwechsel, Schwierigkeiten
bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte sowie klare Führungsstrukturen
zwischen dem ehrenamtlichen Vorstand des Vereins und den hauptamtlichen
pädagogischen Kräften machen die Schaffung einer Stelle als Einrichtungsleitung
erforderlich. Dies wird auch von der Kindergartenfachberatung der Gemeinde
unterstützt.
Die Eingruppierung der Leitung soll gemäß
den tariflichen Vorschriften nach SUE 9 Stufe 5 des TVöD im Sozial- und
Erziehungsdienst erfolgen. Die
Mehrkosten für die Bestellung einer Leitung im Waldkindergarten Berglen e.V.
würden Stand heute zu voraussichtlichen Mehraufwendungen i.H.v. ca.
5.500,00 € jährlich führen.
Zudem beabsichtigt der Waldkindergarten
Berglen e.V. die Ausweitung der Öffnungszeiten ab dem kommenden
Kindergartenjahr um 30 Minuten auf 13.30 Uhr. Dies wird von der
Gemeindeverwaltung ausdrücklich begrüßt, da dies die Attraktivität des
Waldkindergartens gerade für berufstätige Eltern weiter erhöht. Aus diesem Grund
muss der Beschäftigungsumfang der pädagogischen Fachkräfte um 1,25
Stunden/wöchentlich erhöht werden, so dass sich zukünftig ein
Anstellungsverhältnis von 70,625 % ergeben würde. Bei vier pädagogischen
Fachkräften entstehen dem Waldkindergarten dadurch insgesamt jährlich ca.
6.900,00 € an Mehrausgaben.
Die Bestellung einer Einrichtungsleitung
führt im derzeitigen Umfang zu 5.500,00 € bzw. 7.300,00 € an Mehrkosten der bei
den verlängerten Öffnungszeiten pro Jahr. Diese Mehraufwendungen sollen
entsprechend dem Schlüssel des Anteils an Kindern aus der Gemeinde Berglen im
Verhältnis zu allen betreuten Kindern zum Stichtag 1. März eines Kalenderjahres
ermittelt und von der Gemeinde getragen werden. Somit wäre ein Anreiz
geschaffen, den Kindern aus Berglen einen Vorzug bei der Platzvergabe
einzuräumen.
Des Weiteren sind zwei redaktionelle
Anpassungen vorgesehen, die in der der Anlage 2 ebenfalls dargestellt ist. Hier
soll insbesondere die Ziffer 4.7 ersatzlos entfallen. Die Gemeinde Berglen kann
somit jederzeit Verhandlungen über den freiwillig höheren finanziellen Zuschuss
führen und bedarfsgerecht entscheiden.
Insgesamt betragen die Mehrkosten für die Gemeinde Berglen im Höchstfall derzeit ca. 14.200,00 Euro pro Jahr.
1 x Kämmerei
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat beschließt die
Änderung des Vertrages wie in der Anlage 2 dargestellt. Die Gemeindeverwaltung
wird ermächtigt, die Vertragsänderung mit dem Waldkindergarten e.V.
abzuschließen.