Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/191/2016
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

 

Im Dezember 2014 wurden die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten für die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 fortgeschrieben. Gemäß einem Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 1998 wurden die Empfehlungen in Berglen bisher mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr übernommen. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 steht nun eine weitere Anpassung der Gebühren an.

 

Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rd. 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die Empfehlungen vom Dezember 2014 berücksichtigen die voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3% pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Deckungsgrades.

 

Der Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen, insbesondere bei der Eingruppierung. Um die Lohnkostenentwicklung noch stärker zu berücksichtigen, war geplant, die Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände im Frühjahr 2016 nochmals zu überarbeiten.

 

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass viele Träger die Elternbeiträge für das Jahr 2016/2017 bereits festgesetzt hatten, haben sich die Kirchen und Kommunalen Landesverbände schließlich darauf verständigt, dass es für das Kindergartenjahr 2016/2017 keine Empfehlung für neue Beitragssätze gibt, d.h. es gelten weiterhin die Empfehlungen vom Dezember 2014. Die zu Beginn des Jahres 2016 aufgrund des Tarifabschlusses eingetretenen Steigerungen des Personalaufwands werden bei der Festsetzung der Beitragssätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 mit einer Erhöhung im Umfang von 6% bis 8% berücksichtigt. Über die Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 soll deshalb erst nach der Veröffentlichung dieser Empfehlungen entschieden werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Landesrichtsätze künftig ohne Zeitverzögerung zu übernehmen.

 

Bei der Betreuung von Kindern zwischen drei Jahren und Schuleintritt kann diese Anpassung durchgeführt werden, ohne dass eine Erhöhung der aktuellen Gebührensätze erfolgt, da gleichzeitig auf den unverbindlichen Zuschlag für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten verzichtet werden soll.

 

Für Kinder zwischen einem Jahr und drei Jahren ergibt sich für die Betreuung in altersgemischten Gruppen keine Änderung. Nachdem pro Kleinkind ein zusätzlicher regulärer Platz frei bleiben muss, wird – wie bisher – das Doppelte des regulären Gebührensatzes veranlagt.

 

In Kinderkrippen ist die Empfehlung der Landesverbände um ca. 20 % höher als der aktuelle Gebührensatz in Berglen (siehe Anlage). Hier werden die Kinder in kleineren Gruppen betreut. Es gibt einen höheren Betreuungsschlüssel, was bedeutet, dass sich dort mehr Betreuungspersonen um die Kleinkinder kümmern. Der pädagogische Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung einer bindungsähnlichen emotionalen Beziehung, der sprachlichen sowie pflegerischen Begleitung und Förderung.

 

Unter diesem Aspekt wird vorgeschlagen, die Landesrichtsätze zum 01.09.2016 auch für den Krippenbereich zu übernehmen. Da dadurch die Gebühren teilweise bis zu 20% ansteigen würden, wäre alternativ eine Erhöhung in zwei Stufen, zum 01.09.2016 und zum 01.03.2017, vorstellbar.

 

Die Anpassung an die Landesrichtsätze ist notwendig, da diese bei der Bewilligung von Fördermitteln grundsätzlich vorausgesetzt wird. So werden die Einnahmen bei der Gewährung von Investitionshilfen bereits jetzt in voller Höhe des Landesrichtsatzes angerechnet. Hierzu muss die Gemeinde regelmäßig eine Vergleichsberechnung vorlegen, die in erheblichem Umfang Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

 

Die Änderungen sind in beiliegendem Entwurf rot hervorgehoben.

 


2 x Hauptamt

2 x Kämmerei    


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen mit nachfolgendem Wortlaut:

 

 


Gemeinde Berglen

- Rems-Murr-Kreis –

 

Textfeld: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 19.07.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 5 Gebührenhöhe

(2) Höhe der Gebührensätze ab 01.09.2016 je Betreuungsplatz im Einzelnen:

 

1. Gruppen  mit  verlängerten Öffnungszeiten VÖ 6

 

Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

6 Stunden pro Tag,

max. 30 Stunden pro Woche

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4 od. mehr -Kind-Haushalt

 

 

 

 

 

1.1  ohne Anpassung an die

       Schulferien

118,00 €

90,00€

60,00€

20,00€

 

 

 

 

 

1.2  mit Anpassung an die
       Schulferien

107,00 €

81,00 €

54,00 €

18,00 €

 

 

 

2. Gruppen  mit  verlängerten Öffnungszeiten VÖ 7

 

Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

7 Stunden pro Tag,

max. 35 Stunden pro Woche

 

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4 od. mehr -Kind-Haushalt

 

 

 

 

2.1 ohne Anpassung an die

      Schulferien

131,00 €

101,00 €

66,00 €

21,00 €

 

 

 

 

 

2.2 mit Anpassung an die

     Schulferien

118,00 €

91,00 €

60,00 €

19,00 €

 

 

3. Halbtageskindergarten
 

Betreuungszeit 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

5 Stunden pro Tag,

max. 25 Stunden pro Woche

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4 od. mehr -Kind-Haushalt

 

 

 

 

3.1 mit Anpassung an die

      Schulferien

86,00 €

65,00 €

43,00 €

14,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Altersgemischte Gruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Kindern in altersgemischten Gruppen sowie bei der Aufnahme von Kindern mit 2 Jahren und 9 Monaten beträgt die Gebühr das Doppelte von Nr. 1, 2, 3 und 5.

 

 

 

5. Ganztagesbetreuung

 

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4 od. mehr -Kind-Haushalt

 

 

 

 

 

 

5.1 Ganztagsbetreuung, GT 8

      Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

      8 Stunden pro Tag,

     max. 40 Stunden pro Woche,

      ohne Anpassung an die Schulferien

190,00 €

144,00 €

96,00 €

32,00 €

 

 

 

 

 

 

5.2 Ganztagsbetreuung, GT 10

      Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

     10 Stunden pro Tag,

      max. 45 Stunden pro Woche,

      ohne Anpassung an die Schulferien

 

237,00 €

180,00 €

120,00 €

40,00 €

 

 

6. Kinderkrippe

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4 od. mehr -Kind-Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

6.1 Verlängerte Öffnungszeiten, VÖ 6

 

      Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

      6 Stunden pro Tag,

      max 30 Stunden pro Woche,

      ohne Anpassung an die Schulferien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ab 01.09.16 Gebührensatz in €

 

 

291,00 €

217,00 €

147,00 €

60,00 €

ab 01.03.17 Gebührensatz in €

 

 

317,00 €

237,00 €

160,00 €

65,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.2 Verlängerte Öffnungszeiten, VÖ 7

 

      Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

      7 Stunden pro Tag,

      max. 35 Stunden pro Woche,

      ohne Anpassung an die Schulferien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ab 01.09.16 Gebührensatz in €

 

 

339,00 €

253,00 €

171,00 €

69,00 €

ab 01.03.17 Gebührensatz in €

 

 

370,00 €

277,00 €

187,00 €

76,00 €

 

 

 

 

 

 

 

6.3 Ganztagsbetreuung, GT 8

 

     Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

     8 Stunden pro Tag,

     max. 40 Stunden pro Woche,

     ohne Anpassung an die Schulferien

 

 

 

 

 

ab 01.09.16 Gebührensatz in €

 

 

388,00 €

289,00 €

196,00 €

79,00 €

ab 01.03.17 Gebührensatz in €

 

 

423,00 €

316,00 €

213,00 €

87,00 €

 

 

 

 

 

 

 

6.4 Ganztagsbetreuung, GT 10

 

     Betreuungszeit 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

     10 Stunden pro Tag,

     max. 45 Stunden pro Woche,

     ohne Anpassung an die Schulferien

 

 

 

 

 

ab 01.09.16 Gebührensatz in €

 

 

485,00 €

362,00 €

245,00 €

99,00 €

ab 01.03.17 Gebührensatz in €

 

 

528,00 €

395,00 €

267,00 €

108,00 €

 

 

 

 

7. Feriengruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den Besuch der Feriengruppe wird als einmalige Gebühr die Differenz zwischen der Jahresgebühr eines Kindergartens mit verlängerten Öffnungszeiten ohne Anpassung an die Schulferien und der Jahresgebühr eines Kindergartens mit verlängerten Öffnungszeiten mit Anpassung an die Schulferien berechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Betreuung in den Ferien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Betreuungsgebühr für das Angebot der „Ferienbetreuung“ beträgt 8,00 € pro Tag, bei 6-stündiger Betreuung, 10,00 € pro Tag bei 7-stündiger Betreuung, 11,00 € pro Tag bei 8-stündiger Betreuung und 14,00 € pro Tag bei zehnstündiger Betreuung.

Sofern ein Geschwisterkind gleichzeitig dieses Angebot in Anspruch nimmt, verringert sich die Gebühr für das 2.Kind auf die Hälfte.

Das Angebot kann nur wochenweise gebucht werden.

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft.

 

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt:
Berglen, den