In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Berglen beschlossen, dass die Reinigungsleistungen der Gemeinde Berglen mittels des Beratungsunternehmens Clean-Beratung aus Waldkirch zum Pauschalhonorar in Höhe von 8.925,00 € brutto auszuschreiben sind. Nachdem die Vorarbeiten zur europaweiten Ausschreibung inzwischen abgeschlossen sind gilt es nun die Eckdaten der Ausschreibung, wie Reinigungsumfang und Losbildung, festzulegen.
Die Verwaltung empfiehlt die Ausschreibung in drei Lose aufzuteilen:
Los 1: Nachbarschaftsschule mit Außenstelle Steinach sowie neue Sporthalle in Oppelsbohm und Turn- und Versammlungshalle in Steinach
Los 2: Kinderhaus Steinach sowie Kindergärten Oppelsbohm, Vorderweißbuch und Rettersburg
Los 3: Rathaus Oppelsbohm sowie Abrufreinigung der Aussegnungshallen der Friedhöfe und die Vertretungsreinigung der Liegenschaften Jugendtreff, Feuerwehrgerätehäuser Nord und Süd, Bürgerhaus Rettersburg, Dorfgemeinschaftshaus Hößlinswart, Rathaus Reichenbach, Bauhof und Wasserwerk.
Zukünftig sollen durch die
verbliebenen gemeindeeigenen Mitarbeiter (m/w) diejenigen Objekte gereinigt
werden, die im Los 3 der Ausschreibung lediglich als Vertretungsreinigung
ausgeschrieben werden. So ist gewährleistet, dass - sobald Mitarbeiter
ausscheiden - die Reinigung durch ein Reinigungsunternehmen sofort übernommen
werden kann und die Preise der Reinigung über die gesamte Vertragsdauer bereits
feststehen.
Im Reinigungsumfang sind weiterhin geänderte Reinigungsrichtlinien und Anforderungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Mensen, berücksichtigt worden. So hat beispielsweise der Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sowie die Reinigungs-DIN 77400 zur Schulreinigung Berücksichtigung gefunden. Das vollständige Leistungsverzeichnis ist der Anlage beigefügt.
Als Vertragsbeginn wird einheitlich der 01.01.2017 vorgegeben. Die bisherigen Vertragsverhältnisse wurden fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt. Die Grundvertragslaufzeit soll mindestens drei Jahre betragen mit einer Verlängerungsoption für weitere ein bis zwei Jahre, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Reinigungsleistungen in öffentlichen Gebäuden gemäß dem in der Anlage beigefügten Leistungsverzeichnis und ermächtigt die Gemeindeverwaltung, die europaweite Ausschreibung vorzunehmen.