Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Errichtung eines Gebäudeanbaus, Anbau eines Verkaufsraumes und Anlegung von vier Stellplätzen auf dem Grundstück Allgäuweg 13, Flst.Nr. 704 in Streich
Vorlage
BUA/052/2016
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Antragsteller möchte seinen bestehenden Hofladen auf dem Grundstück Allgäuweg 13 in Streich um einen Anbau, der auf der Südseite des bestehenden Gebäudes geplant ist, erweitern. Im ersten und zweiten Untergeschoss dieses Anbaus soll eine Küche eingerichtet werden und ein neuer Heizraum entstehen. Der rd. 50 m² große Raum im Erdgeschoss wird nach den Angaben im Baugesuch hauptsächlich für Verkostungen der selbstproduzierten landwirtschaftlichen Produkte des Betriebs genutzt. Auf der Südwestseite soll in diesem Zusammenhang ein geschlossener Zugang zum ersten Untergeschoss hergestellt werden. Um weitere Flächen für den Verkauf von Obst und Gemüse zu schaffen, möchte der Antragsteller neben dem bestehenden Verkaufsbereich noch einen zusätzlichen Raum mit einer Grundfläche von rd. 21 m² erstellen. Beide Anbauten erhalten flach geneigte Pultdächer aus Thermotrapezblech. Die bestehenden Parkierungsanlagen werden im Rahmen der Bauarbeiten um vier weitere Stellplätze ergänzt.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich von Streich und ist im geltenden Flächennutzungsplan 2000-2015 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das Vorhaben, da davon ausgegangen wird, dass es sich um ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben handelt. Eine Stellungnahme der Landwirtschaftsverwaltung liegt allerdings noch nicht vor.

 

Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass es sich um ein Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Bauakte "Allgäuweg 13"   


1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

 

2.         Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Antrag zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lageplanauszug

 

Ostansicht

Nordansicht

 

 

Südansicht

 

 

Westansicht

 

Schnitt