Neubau eines Lagerschuppens auf dem Grundstück Flurstück Nr. 7 in Streich
Der
Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flst.Nr. 7 an der Tessinstraße in
Streich einen Lagerschuppen mit einer Grundfläche von 66,50 m² errichten. An dieser Stelle war bereits in der
Vergangenheit ein derartiges Lagergebäude vorhanden, welches vor geraumer Zeit
entfernt wurde. Die Traufhöhe des neuen Schuppens beträgt, gemessen vom
bestehenden Gelände, 3,50 m. Die maximale Firsthöhe ist in den vorliegenden
Planunterlagen mit 5,52 m angegeben. Als Eindeckungsmaterial für das 30°
geneigte versetzte Satteldach möchte der Antragsteller rotbraungefärbte
Falzziegel verwenden. Die Außenwände bestehen aus Lärchenholz. Der Aufbau der
Wände erfolgt als senkrecht verlaufende Deckelschalung.
Ein Bebauungsplan liegt in diesem Bereich
von Streich nicht vor. Das Baugrundstück befindet sich jedoch im nicht
überplanten Innenbereich, weshalb der Antrag nach § 34 BauGB beurteilt wird.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss vor diesem Hintergrund, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag herzustellen.
1 x Bauakte "Tessinstraße 3/1"
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 BauGB wird erteilt.
2. Das
anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser ist, soweit möglich, dezentral
auf dem Baugrundstück zu beseitigen.
3. Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten
Vorhaben zu.
Lageplanauszug
Ostansicht
Nordansicht
Westansicht