Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Neubau eines Lagerschuppens auf dem Grundstück Flurstück Nr. 7 in Streich
Vorlage
BUA/055/2016
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flst.Nr. 7 an der Tessinstraße in Streich einen Lagerschuppen mit einer Grundfläche von 66,50 m² errichten. An dieser Stelle war bereits in der Vergangenheit ein derartiges Lagergebäude vorhanden, welches vor geraumer Zeit entfernt wurde. Die Traufhöhe des neuen Schuppens beträgt, gemessen vom bestehenden Gelände, 3,50 m. Die maximale Firsthöhe ist in den vorliegenden Planunterlagen mit 5,52 m angegeben. Als Eindeckungsmaterial für das 30° geneigte versetzte Satteldach möchte der Antragsteller rotbraungefärbte Falzziegel verwenden. Die Außenwände bestehen aus Lärchenholz. Der Aufbau der Wände erfolgt als senkrecht verlaufende Deckelschalung.

 

Ein Bebauungsplan liegt in diesem Bereich von Streich nicht vor. Das Baugrundstück befindet sich jedoch im nicht überplanten Innenbereich, weshalb der Antrag nach § 34 BauGB beurteilt wird.

 

Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss vor diesem Hintergrund, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag herzustellen.

 


1 x Bauakte "Tessinstraße 3/1"   


1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB wird erteilt.

 

2.      Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser ist, soweit möglich, dezentral auf dem Baugrundstück zu beseitigen.

 

3.      Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

Lageplanauszug

 

 

 

 

Ostansicht

 

Nordansicht

 

 

 

 

 

Westansicht