Betreff
Verlustausgleich für das Jahr 2012 und Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020
Vorlage
SV/209/2016
Aktenzeichen
700.11
Art
Sitzungvorlage

 

Bereits im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.07.2015 die Unterdeckung aus der Abwassergebührenrechnung für das Jahr 2011 in Kauf genommen (vgl. GR-Vorlage 053/2015). Der Gemeinderat muss nun erneut entscheiden, wie mit der Unterdeckung aus dem Jahr 2012 verfahren werden soll.

 

Im Jahr 2012 entstand bei den Abwassergebühren eine Unterdeckung in Höhe von 171.841,72 €, die bis spätestens 2017 in einer Kalkulation ausgeglichen werden kann.

 

Des Weiteren sollte spätestens für die Jahre 2018 bis 2020 eine neue Gebührenkalkulation beauftragt werden, welche dann im Jahr 2017 durchgeführt werden müsste.

 

Die Abwassergebühren wurden letztmalig mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahr 2013 kalkuliert. Die damalige Kalkulation umfasste den Kalkulationszeitraum von 2013 bis 2015.

 

Als Ergebnis der letzten Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 schrittweise auf jetzt 3,98 €/m³ Schmutzwasser- und 0,53 €/m² Niederschlagswassergebühr erhöht. Diese Gebühr wurde kostendeckend berechnet.

 

Bei der damaligen Kalkulation wurde auf einen Ausgleich der Unterdeckungen aus den Vorjahren (2008 bis einschließlich 2010) verzichtet. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) können Unterdeckungen bis maximal fünf Jahre nach deren Entstehung ausgeglichen werden. Überdeckungen müssen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. In der neuen Kalkulation sind dann auch die Jahresergebnisse der Jahre 2013 bis 2016 auszugleichen, um weiterhin eine kostendeckende Abwassergebühr zu erhalten.

 

Nachdem inzwischen der Kalkulationszeitraum abgelaufen ist und für das Jahr 2016 keine Kalkulation vorgenommen wurde, muss nun entschieden werden, ob eine erneute Gebührenkalkulation beauftragt werden soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt bei allen Gebühren, die die Gemeinde erhebt, einen regelmäßigen Kalkulationsrhythmus einzuhalten und die Gebühren entsprechend anzupassen.

 

Im Falle der Abwassergebühren empfiehlt sich ein dreijähriger Rhythmus mit einer einheitlichen Gebühr über den gesamten Kalkulationszeitraum. Da die Abwassergebühr letztmalig zum 01.01.2015 erhöht wurde, stünde somit eine Gebührenanpassung zum 01.01.2018 an.

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Kämmerei 


Der Gemeinderat beschließt die Unterdeckung in der Abwassergebührenrechnung für das Jahr 2012 in Höhe von 171.841,72 € in Kauf zu nehmen und nicht auszugleichen.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat eine Gebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Die Ergebnisse der Abwassergebührenrechnung der Jahre 2013 bis einschließlich 2016 sind in der Kalkulation auszugleichen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.