Betreff
Feststellung Rechnungsergebnis der Gemeinde Berglen für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
SV/215/2016
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungvorlage

 

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Jahresrechnung 2015 verwiesen.

 

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 337.000 Euro unter der Zuführung des Jahres 2014, historisch betrachtet für die Gemeinde Berglen aber noch immer auf hohem Niveau. Im Haushaltsjahr 2015 wurde, wie im Vorjahr, eine Entnahme aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken. Auf die geplante Darlehensaufnahme konnte komplett verzichtet werden.

 

Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2015, also die freie Investitionsspitze, beträgt 1.494.881,52 €, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2015 lediglich eine Zuführung i.H.v. 380.000,00 € erwirtschaftet werden kann. Die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) beträgt im Jahr 2015 1.407.961,88 € (2014: 1.744.925,41 €, 2013: 1.880.530,62 €, 2012: 1.602.195,63 €). Bei 6.050 Einwohnern (30.06.2015) entspricht dies 232,72 €/Einwohner (Vorjahr: 290,14 €/Einwohner).

 

Auf die Erläuterungen der Seiten 40 ff. der Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der Investitionsrate aufgeführt.

 

Der Schuldenstand des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) verringerte sich erneut und beträgt damit zum 31.12.2015 363.016,96 € bzw. 60,00 €/Einwohner (31.12.2014: 449.936,60 € bzw. 74,37 €/Einw.). Er ist in Höhe der Kredittilgungen 2015 gesunken.

 

Darüber hinaus konnte in 2015 auf die veranschlagte Darlehensaufnahme in Höhe von 2.150.000,00 € komplett verzichtet werden.

 

Im Jahr 2015 wurde eine Rücklagenentnahme i.H.v. 193.020,54 € notwendig (2014 Rücklagenentnahme: 697.672,20 €). Diese liegt jedoch 815.379,46 € unter der veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe von 1.008.400,00 €.

 

Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015 4.943.646,93 € bzw. 817,13 €/Einwohner.

 

Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung (ohne Wasserwerk) gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2015 von 4.580.629,97 €. Erweitert man diese Betrachtung um den Schuldenstand des Wasserwerks zum 31.12.2015 in Höhe von 2.362.383,75 €, verbleibt weiterhin ein Überschuss i.H.v. 2.218.246,22 €. Damit ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.

 

Bei der in diesem Jahr notwendig gewordenen Rücklagenentnahme ist zu beachten, dass diese ausschließlich zur Finanzierung von umfangreichen Investitionen notwendig wurde und somit auch ein entsprechender materieller Gegenwert entstanden ist.

 

 

 

Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes muss auch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2016):

 

-       Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge                                                 805.000,00 €

-       Neubau einer Sporthalle (ca. 4,2 Mio. € bereits finanziert)              1.755.000,00 €

-       Ausbau Kinderbetreuung                                                                 1.250.000,00 €

-       Neuer Kunstrasen Sportplatz Erlenhof                                                280.000,00 €

-       Straßensanierungen                                                                           4.913.000,00 €

-       Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED                                           165.000,00 €

-       Kanalsanierungen                                                                             3.587.000,00 €

-       Maßnahmen Friedhöfe                                                                        437.000,00 €

-       Ersatzbeschaffungen Bauhof                                                            604.000,000 €

-       Kostenanteil Flurbereinigung                                                              710.000,00 €

-       Feldwegsanierungen                                                                            800.000,00 €

-       DSL Ausbau                                                                                        610.000,00 €

-       Ausbau barrierefreie Bushaltestellen                                                   483.000,00 €

  Insgesamt                                                                                     16.399.000,00 €

 

Dies sind jedoch lediglich die größeren, investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften (insbesondere Friedhöfe).

Diese Kosten belasten langfristig den Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.

 

Zusätzlich wirken sich die hohen Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2015 immerhin mit 2.297.829,70 € ca. 16,3 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachten.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 14.123.892,53 € (Vorjahr 13.464.290,67 €) um 507.192,53 € (3,7 %) über dem Planansatz von 13.616.700,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 41-42 des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.

 

Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt liegt mit 3.670.248,91 € (Vorjahr 4.736.819,73 €) um 2.479.751,09 € (40,3 %) unter dem Planansatz von 6.150.000,00 €. In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:

 

 

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten 43-56 ausführlich erläutert.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2016 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


1 x Kämmerei

1 LRA-Kommunalamt  (über Kämmerei)


Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2015), genehmigt.

 

2.    Der Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2015) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 193.020,54 € wird zugestimmt.

 

4.    Die Jahresrechnung 2015 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

 

5. Die Vermögensrechnung 2015 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt: