Zu den näheren Einzelheiten wird auf die
Jahresrechnung 2015 verwiesen.
Das
Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die
Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 337.000 Euro
unter der Zuführung des Jahres 2014, historisch betrachtet für die Gemeinde
Berglen aber noch immer auf hohem Niveau. Im Haushaltsjahr 2015 wurde, wie im
Vorjahr, eine Entnahme aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken.
Auf die geplante Darlehensaufnahme konnte komplett verzichtet werden.
Die Zuführung
des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2015, also die
freie Investitionsspitze, beträgt 1.494.881,52
€, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass
im Jahr 2015 lediglich eine Zuführung i.H.v. 380.000,00 € erwirtschaftet werden
kann. Die Netto-Investitionsrate
(Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) beträgt im Jahr
2015 1.407.961,88 € (2014:
1.744.925,41 €, 2013: 1.880.530,62 €, 2012: 1.602.195,63 €). Bei 6.050
Einwohnern (30.06.2015) entspricht dies 232,72
€/Einwohner (Vorjahr: 290,14 €/Einwohner).
Auf die Erläuterungen der Seiten 40 ff. der
Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der
Investitionsrate aufgeführt.
Der Schuldenstand
des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) verringerte sich erneut und beträgt
damit zum 31.12.2015 363.016,96 € bzw. 60,00 €/Einwohner (31.12.2014: 449.936,60
€ bzw. 74,37 €/Einw.). Er ist in Höhe der Kredittilgungen 2015 gesunken.
Darüber hinaus konnte in 2015 auf die
veranschlagte Darlehensaufnahme in
Höhe von 2.150.000,00 € komplett
verzichtet werden.
Im Jahr 2015 wurde eine Rücklagenentnahme
i.H.v. 193.020,54 € notwendig (2014 Rücklagenentnahme: 697.672,20 €). Diese
liegt jedoch 815.379,46 € unter der veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe
von 1.008.400,00 €.
Der Stand
der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015
4.943.646,93 € bzw. 817,13 €/Einwohner.
Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung
(ohne Wasserwerk) gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2015
von 4.580.629,97 €. Erweitert man diese Betrachtung um den Schuldenstand des
Wasserwerks zum 31.12.2015 in Höhe von 2.362.383,75 €, verbleibt weiterhin ein
Überschuss i.H.v. 2.218.246,22 €. Damit
ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.
Bei der in diesem Jahr notwendig gewordenen
Rücklagenentnahme ist zu beachten, dass diese ausschließlich zur Finanzierung
von umfangreichen Investitionen notwendig wurde und somit auch ein
entsprechender materieller Gegenwert entstanden ist.
Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes
muss auch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre
gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2016):
-
Neubeschaffung
Feuerwehrfahrzeuge 805.000,00
€
-
Neubau
einer Sporthalle (ca. 4,2 Mio. € bereits finanziert) 1.755.000,00 €
-
Ausbau
Kinderbetreuung 1.250.000,00
€
-
Neuer
Kunstrasen Sportplatz Erlenhof 280.000,00
€
-
Straßensanierungen 4.913.000,00
€
-
Umrüstung
Straßenbeleuchtung auf LED 165.000,00
€
-
Kanalsanierungen 3.587.000,00
€
-
Maßnahmen
Friedhöfe 437.000,00
€
-
Ersatzbeschaffungen
Bauhof 604.000,000
€
-
Kostenanteil
Flurbereinigung 710.000,00
€
-
Feldwegsanierungen 800.000,00
€
-
DSL
Ausbau 610.000,00
€
-
Ausbau
barrierefreie Bushaltestellen 483.000,00
€
Insgesamt 16.399.000,00
€
Dies sind jedoch lediglich die größeren,
investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden
Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen
Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie
der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften (insbesondere
Friedhöfe).
Diese Kosten belasten langfristig den
Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt
und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.
Zusätzlich wirken sich die hohen
Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die
Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2015
immerhin mit 2.297.829,70 € ca. 16,3 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
ausmachten.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt liegt mit
14.123.892,53 € (Vorjahr 13.464.290,67 €) um 507.192,53 € (3,7 %) über dem
Planansatz von 13.616.700,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:
Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr-
bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 41-42 des
beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt liegt mit 3.670.248,91 € (Vorjahr 4.736.819,73 €)
um 2.479.751,09 € (40,3 %) unter dem Planansatz von 6.150.000,00 €. In
nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den
Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:
Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten
43-56 ausführlich erläutert.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2016 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
1 x Kämmerei
1 LRA-Kommunalamt (über Kämmerei)
Der Gemeinderat fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden,
soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und
Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2015), genehmigt.
2.
Der Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2015)
wird zugestimmt.
3.
Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in
Höhe von 193.020,54 € wird zugestimmt.
4.
Die Jahresrechnung 2015 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
5. Die Vermögensrechnung 2015 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO)
wird wie folgt festgestellt: