- Aufstellungsbeschluss für die 12. Flächennutzungsplanänderung
(Gemeinbedarfsfläche – Katholischer Kindergarten in Leutenbach)
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Leutenbach hat
sich inzwischen der o. g. Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
Um eine städtebaulich geordnete Entwicklung
von Leutenbach zu gewährleisten, soll am Ortsrand vom Wohnbezirk Leutenbach ein
Bebauungsplan mit Ausweisung einer neuen Gemeinbedarfsfläche aufgestellt
werden. Dieser ist Voraussetzung für die Verlagerung eines Kindergartens.
Kindergartenplätze sind in der Gemeinde, und
speziell im Wohnbezirk Leutenbach, besonders knapp. Wenngleich der Bedarf –
durch provisorische Umverteilungen im Gemeindegebiet – wahrscheinlich
mittelfristig noch gedeckt ist, gibt es keinerlei Reserven mehr für zusätzliche
Kindergartenplätze für die Unter- bzw. Überdreijährigen.
Die katholische Kirchengemeinde betreibt in
der Gemeinde Leutenbach in der Brunnenstraße Nr. 8 mitten im Ortskern in einem
Wohn- / Mischgebiet seit 25 Jahren einen zweigruppigen Kindergarten.
Sowohl das Dach, als auch der technische
Ausbau des von der Trägerin betriebenen Kindergartens, sind dringend
sanierungsbedürftig (Baujahr 1992). Die Räumlichkeiten sind im Zuschnitt nicht
mehr zeitgemäß und müssen auch flächenmäßig zukunftssicher umgebaut werden; es
ist künftig mit einer weiteren Gruppe zu rechnen, da das o.g. Provisorium
rückgängig gemacht werden soll. Darüber hinaus sind auch die zugehörigen
Freianlagen aufwändig zu modernisieren.
Eine Sanierung des vorhandenen
Kindergarten-Gebäudes ist wirtschaftlich nicht mehr zumutbar, ein Neubau würde
zusätzlich zu den Baukosten auch eine kostenintensive Interimslösung erfordern.
Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit der Trägerschaft nach einem neuen Standort
für einen zwei- bis dreigruppigen Kindergarten gesucht.
Gemeinsam mit der katholischen
Kirchengemeinde wurden verschiedene Standorte und Szenarien untersucht:
A Brunnenstraße
8 kombinierte
Kindergarten-/ Wohnnutzung am heutigen
Standort, bei gleichzeitigem
Kindergarten-Betrieb im derzeitigen Gebäude während der Bauzeit
B Im
Grund / Oberer Lehen
C Talstraße
47-51 Privatbesitz
D Im
Lehen gegenüber
den Tennisplätzen
E Rems-Murr-Halle
/ Ortsausgang Richtung Weiler zum Stein
F Am
Jugendtreff bei der Gemeinschaftsschule Leutenbach
Ergebnis: Auf Grund der Abwägung zwischen
Lage im Gesamtort, nötigem Grunderwerb, baulichem Provisorium, ökologischer
Ausgleichsproblematik, Verkehrssituation und Verträglichkeit der
unterschiedlichen Nutzungen hat sich letztlich der Standort „Im Lehen“ als der
praktikabelste durchgesetzt. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand im
Wohnbezirk Leutenbach, unmittelbar neben einem bestehenden Kinderspielplatz.
Hierdurch besteht ein geringeres Störpotential als bei einer Innerortslage. Die
Lage bezogen auf das Einzugsgebiet und die umliegenden südlichen Wohngebiete
ist günstig. Die Lage kennzeichnet sich durch Verkehrssicherheit, keinen
Durchgangsverkehr, ruhig und ein naturnahes grünes Umfeld. Die Flächen sind zum
Teil im Gemeindebesitz. Nachteilig ist der Eingriff in den vorhandenen
Obstbaumbestand des Randbereichs, welcher umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich macht.
Um den Neubau des Kindergartens entsprechend
der bestehenden Beschlusslage zu realisieren ist es notwendig, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung durch die
Aufstellung der 12. Flächennutzungsplanänderung sicherzustellen.
Das Plangebiet ist im gültigen
Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) des Baugesetzbuchs (BauGB) als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Der Bebauungsplan soll durch die
Gemeinde Leutenbach gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt
werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 12. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner 12. Änderung
1.
Das Verfahren zur 12. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung
aufgenommen:
- Gemeinbedarfsfläche
„Katholischer Kindergarten“ in Leutenbach (0,5 ha).
3.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt
vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom
07.10.2016 im Maßstab 1:5.000.
Anlagen:
Abgrenzung zur 12.
Flächennutzungsplanänderung, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000,
des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 1)