- Aufstellungsbeschluss für die 10. Flächennutzungsplanänderung in den Teilbereichen "Untere Schray" in Winnenden, "Bürgäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler, "Kreuzwiesen" und "Unten im Dorf" in Winnenden-Birkmannsweiler, "Sumpfäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler, "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler, "Erweiterung Schütteläcker" in Winnenden-Breuningsweiler, "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler und "Hofäcker" in Winnenden-Höfen
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat
sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
Flächennutzungsplanänderung
durch einen flächenneutralen Flächentausch
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden durch
einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen an
städtebaulich geeigneteren Standorten darzustellen.
Im gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen sind unter anderem Wohnbauflächen (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und gewerbliche Flächen
(Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Durch einen
in der Summe flächenneutralen Flächentausch werden gemarkungsübergreifend
Wohnbauflächen (Planung), gewerbliche Flächen (Planung) und Flächen für die
Landwirtschaft (Bestand) dargestellt. An der Gesamtbilanz der im
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen (Planung) und gewerbliche
Flächen (Planung) ändert sich in der Summe nichts. Ein zusätzlicher
Flächenbedarf, über die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten
Bauflächen hinaus, ist zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich.
Bauflächenpotentiale
in Winnenden und den Stadtteilen
Der Gemeinderat hat am 10.05.2016 in
öffentlicher Sitzung die Bauflächenpotentiale (Stand 25.02.2016) beschlossen.
Das Thema Wohnen, konkret die Bereitstellung
von Wohnbauflächen, hat eine hohe Priorität und sollte, ohne Abwendung von
erprobten städtebaulichen Prinzipien der Siedlungsentwicklung, zielstrebig
angegangen werden. Die Innenentwicklung hat weiterhin Vorrang vor der
Außenentwicklung. Winnenden ist ein begehrter Wohnstandort. Allerdings besteht
derzeit ein nur sehr eingeschränktes Angebot an Wohnbaugrundstücken, was
entsprechend hohe Bauland- oder Mietpreise zur Folge hat. Um weitere
Wohnbaulandpotenziale für diese große Nachfrage zu finden und gegebenenfalls zu
entwickeln, hat das Stadtentwicklungsamt entsprechend dem Oberziel 10 im
Stadtentwicklungskonzept 2020+, neben den im gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen dargestellten geplanten Wohnbauflächen und geplanten gewerblichen
Bauflächen, u.a. untergenutzte Flächen mit Entwicklungspotenzial und
Arrondierungsmöglichkeiten untersucht. Die Prüfung nach städtebaulich
geeigneten Wohn- und Gewerbeflächen erfolgte mit der Maßgabe, die im
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen
durch einen Flächentausch an anderer Stelle im Stadtgebiet
gemarkungsübergreifend an einem aus städtebaulichen Gründen geeigneteren
Standort darzustellen.
Gewerbliche
Baufläche "Untere Schray" in Winnenden
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO
dargestellt. Die gewerbliche Baufläche "Untere Schray" (1,35 ha)
grenzt westlich an die bestehende gewerbliche Baufläche "Untere
Schray-Seizlesbrunnen" (1,60 ha) an. Vorgesehen ist ein
eingeschränktes Gewerbegebiet mit entsprechenden Nutzungen, die innerhalb der
engeren Schutzzone (Zone II) des festgesetzten Wasserschutzgebietes
"Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße, Hungerbergquelle, Maurachquelle,
Binsachquelle 1 + 2" zulässig sind. Für die Errichtung baulicher Anlagen
sind in der engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere Schutzvorkehrungen
erforderlich. Die gewerbliche Baufläche liegt besonders verkehrsgünstig an der
Anschlussstelle Winnenden-West / Leutenbach der Bundesstraße 14 (B 14).
Die gute fußläufige Erreichbarkeit des schienengebunden öffentlichen
Personennahverkehrs und die räumliche Nähe zur Innenstadt machen den Standort
attraktiv für Nutzungen des stark expandierenden Dienstleistungssektors mit
hohen Beschäftigungszahlen. Ein vergleichbarer Standort im Stadtgebiet ist
nicht vorhanden.
Herausnahme
einer Teilfläche der Wohnbaufläche "Bürgäcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Teilfläche einer Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB dargestellt. Die
nach der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche
"Bürgäcker" (2,89 ha) befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler
am südwestlichen Ortsrand zwischen der vorhandenen Wohnbebauung an der
Albert-Einstein-Straße und der Max-Planck-Straße und der Südumgehungsstraße
(L 1140) und bildet eine entsprechende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche
für den Wohnungsbau aus. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit
unterschiedlichen Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder
Reihenhäuser vorgesehen. Eine breite Ortsrandeingrünung bildet den Abschluss
und den Übergang zur Südumgehungsstraße (L 1140).
Wohnbaufläche
"Kreuzwiesen" in Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Die
Wohnbaufläche "Kreuzwiesen" (1,48 ha) befindet sich in
Winnenden-Birkmannsweiler zwischen dem Landschaftsraum der Buchenbachtalaue und
der Hauptstraße und bildet eine entsprechende Arrondierungsfläche für den
Wohnungsbau aus. Aufgrund der räumlichen Nähe, einer möglichen gemeinsamen
Erschließung und der Eignung zur Ortsrandabrundung wird der Teilbereich
"Kreuzwiesen" und der Teilbereich "Unten im Dorf" zusammen
als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Vorgesehen ist ein allgemeines
Wohngebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypologien. Der Teilbereich "Unten
im Dorf" liegt innerhalb der engeren Schutzzone (Zone II) des
festgesetzten Wasserschutzgebietes "Brunnen zwischen den Bächen". Für
die Errichtung baulicher Anlagen sind in der engeren Schutzzone (Zone II)
grundsätzlich besondere Schutzvorkehrungen erforderlich. Am Übergang zum
Landschaftsraum der Buchenbauchtalaue sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser
vorgesehen. Zentral im Plangebiet, westlich des renaturierten Baches und
südlich des Wendekreises der Stichstraße, sind Geschosswohnungsbauten
gruppiert. Das Oberflächenwasser ist in das Gewässer Unterer Bach (Katzenbach)
einzuleiten. Der aktuell verdolte Gewässerabschnitt des unteren Bachs
(Katzenbach) soll vom Plangebiet bis zur Einleitung in den Buchenbach
offengelegt und gewässerökologisch angelegt werden. Der renaturierte
Bachverlauf ist ein wichtiges städtebauliches und freiraumplanerisches
Gestaltungselement, der für die Bewohner der Mehrfamilienhäuser und für die
Allgemeinheit einen qualitativ hochwertigen Freiraum schafft. Entsprechend der
Anzahl der Wohneinheiten in den Geschosswohnungsbauten entstehen in dem neuen
Wohngebiet zwischen 46 bis 51 Wohneinheiten. Bei einem Belegungsschnitt von
2,25 Personen pro Wohneinheit entspricht dies einer Einwohnerzahl von 104 bis
115 Einwohner. Die Bruttowohndichte hat mit 74 bis 82 Einwohnern pro Hektar ein
städtebaulich vertretbares Maß, dass über den im Regionalplan des Verbandes
Region Stuttgart vorgegebenen Wert von 70 Einwohnern pro Hektar hinausgeht.
Wohnbaufläche
"Sumpfäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Die Wohnbaufläche
"Sumpfäcker" (1,48 ha) befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler
am westlichen Ortseingang südlich der Birkmannsweiler Straße und bildet
zusammen mit der Wohnbaufläche "Erweiterung Bildstraße" eine
entsprechende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau aus.
Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen
Gebäudetypologien. Im Bereich der bestehenden mehrgeschossigen Gebäude,
Bildstraße 2 bis 20 sowie Birkmannsweiler Straße 15 und 19, ist ein
städtebaulich geeigneter Standort für Geschosswohnungsbauten. Am Ortsrand sind
Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen.
Der Stadtteil Birkmannsweiler ist mit seinen
2.700 Einwohnern ein wichtiger Wohnstandort und verfügt über ein ausreichendes
fußläufiges Nahversorgungsangebot. Durch mehrere Buslinien, die den Stadtteil
mit dem Bahnhof Winnenden verbinden, sind die Wohngebiete "Erweiterung
Bildstraße" und "Sumpfäcker" gut an den schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Nach dem Verband Region Stuttgart
soll neuer Wohnraum bevorzugt in Städten und Gemeinden entlang der
S-Bahn-Linien ("Entwicklungsachsen") oder in den regionalen
Wohnungsbauschwerpunkten entstehen. Bei einer Fortschreibung des Regionalplanes
könnte der Verband Region Stuttgart den potentiellen regionalen
Wohnungsbauschwerpunkt "Westlich von Birkmannsweiler" als regionalen
Wohnungsbauschwerpunkt neu aufnehmen.
Herausnahme
einer Teilfläche der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer gewerblichen
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO herausgenommen und
als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB dargestellt. Die
nach der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene gewerbliche Baufläche
"Obere Hageläcker" (1,91 ha) befindet sich in
Winnenden-Birkmannsweiler am südwestlichen Ortsrand zwischen dem vorhandenen
Gewerbegebiet und der Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet eine
entsprechende Erweiterungsfläche aus. Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet mit
emissionsarmen gewerblichen Nutzungen. Auf Höhe der Gewerbehallen der Firma
Sortimat, Birkenstraße 1-7, befindet sich der nordwestliche Abschluss der
gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker". Die nordwestlich an die
gewerbliche Baufläche "Obere Hageläcker" angrenzende
landwirtschaftliche Fläche ist perspektivisch für Wohnbauflächen und gemischte
Bauflächen bestimmt. Diese bauleitplanerische Zonierung ermöglicht einen
störungsfreien Übergang zwischen der gewerblichen Baufläche "Obere
Hageläcker" und der nordwestlich angrenzenden perspektivisch
beabsichtigten und bestehenden Wohnbebauung.
Herausnahme
der Wohnbaufläche "Erweiterung Schütteläcker" in
Winnenden-Breuningsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB dargestellt. Die
aktuell noch im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Wohnbaufläche
"Erweiterung Schütteläcker" (0,42 ha) befindet sich in Winnenden-Breuningsweiler
am östlichen Ortseingang südlich der Buocher Straße und bildet eine peripher
geplante Wohnbaufläche, die aus städtebaulichen Gründen herauszunehmen ist.
Wohnbaufläche
"Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO
dargestellt. Die Wohnbaufläche "Sonnenbergstraße" (0,26 ha)
befindet sich in Winnenden-Breuningsweiler südwestlich der Sonnenbergstraße und
bildet eine Arrondierungsfläche bzw. eine Baulücke zwischen dem vorhandenen
Wohngebäude Baumgartenweg 10 und der Grundschule Breuningsweiler. Vorgesehen
ist ein allgemeines Wohngebiet mit Einzel- oder Doppelhäusern. Als Beitrag zur
Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme am Ortsrand sind vorrangig
Arrondierungsflächen und Baulücken aufzusiedeln. Unter Berücksichtigung der
Verzahnung mit der angrenzenden Bebauung und dem vorgegebenen
Erschließungsansatz wird die Wohnbaufläche "Sonnenbergstraße" aus
städtebaulichen Gründen im Flächennutzungsplan dargestellt.
Herausnahme
einer Teilfläche der Wohnbaufläche "Hofäcker" in Winnenden-Höfen
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Teilfläche einer Wohnbaufläche (Planung) gemäß §
5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO
herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB dargestellt. Die
nach der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche
"Hofäcker" (1,06 ha) befindet sich in Winnenden-Höfen am
nördlichen Ortsrand zwischen der Eckehardtstraße und der Bürger Straße und
bildet eine entsprechende Arrondierungsfläche für den Wohnungsbau aus.
Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen
Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser
vorgesehen.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 10. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner 10. Änderung
1.
Das Verfahren zur 10. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Gewerbliche
Baufläche "Untere Schray" in Winnenden (1,35 ha)
- Wohnbauflächen
"Kreuzwiesen" und "Unten im Dorf" in
Winnenden-Birkmannsweiler (1,48 ha)
- Wohnbaufläche
"Sumpfäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler (2,59 ha)
- Wohnbaufläche
"Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler (0,26 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Teilfläche
der Wohnbaufläche "Bürgäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
(1,40 ha)
- Teilfläche
der Wohnbaufläche "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
(1,35 ha)
- Wohnbaufläche
"Erweiterung Schütteläcker" in Winnenden-Breuningsweiler
(0,42 ha)
- Teilfläche
der Wohnbaufläche "Hofäcker" in Winnenden-Höfen (2,51 ha)
3. Maßgebend
ist der jeweilige Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden vom 29.08.2016 im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage
1 - 8).
Anlagen:
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Untere Schray" in
Winnenden, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000, des
Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 1)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Bürgäcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000, des
Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 2)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Kreuzwiesen" in
Winnenden-Birkmannsweiler, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000, des
Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 3)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Sumpfäcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000, des
Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 4)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Obere Hageläcker"
in Winnenden-Birkmannsweiler, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000,
des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 5)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Erweiterung
Schütteläcker" in Winnenden-Breuningsweiler, Gegenüberstellung, Maßstab
1 : 5.000, des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016
(Anlage 6)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Sonnenbergstraße"
in Winnenden-Breuningsweiler, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000,
des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 7)
- Abgrenzung
zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Hofäcker" in
Winnenden-Höfen, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000, des
Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 8)