Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26.
Mai 2019 ist die Gemeinde Berglen wieder in folgende neun Wahlbezirke
eingeteilt.
Wahlbezirk |
Abgrenzung
des Wahlbezirks |
Wahllokal |
101-01 |
Oppelsbohm, Oberweiler |
Rathaus Oppelsbohm Beethovenstraße 14 73663 Berglen |
201-02 |
Rettersburg, Kieselhof, Drexelhof,
Linsenhof |
Bürgerhaus Berglen Buchenbachstraße 1 73663 Berglen |
301-03 |
Öschelbronn, Stöckenhof |
Rathaus Öschelbronn Rosenstraße 18 73663 Berglen |
401-04 |
Vorderweißbuch, Birkenweißbuch, Streich |
Vereinszentrum
Vorderweißbuch Ehemaliges Schulgebäude Tribergstraße 7 73663 Berglen |
501-05 |
Steinach, Kottweil |
Feuerwehrhaus Steinach Bürgersaal Luisenstraße 6 73663 Berglen |
601-06 |
Reichenbach, Spechtshof, Lehnenberg |
Rathaus Reichenbach Hauptmannstraße 21 73663 Berglen |
701-07 |
Ödernhardt, Erlenhof |
Schießhalle
Ödernhardt Olgastraße 21 73663
Berglen |
801-08 |
Bretzenacker |
Vereinsheim Bretzenacker Fasanenstraße 8 73663 Berglen |
901-09 |
Hößlinswart |
Dorfgemeinschaftshaus
Hößlinswart Rehstraße 8 73663 Berglen |
Nach § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bestimmt
der Bürgermeister, welche Wahlbezirke zu bilden sind.
Die Wahlräume sollen gemäß § 23 Abs. I
Kommunalwahlordnung (KomWO) nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und
eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit
Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die
Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.
Im Wahllokal in Öschelbronn und in
Reichenbach ist der Zugang nicht barrierefrei möglich. Eine Ausweichmöglichkeit
in andere geeignete Gebäude in diesen Ortsteilen besteht leider nicht. Die
weiteren sieben Wahllokale sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Ein Hinweis, welche Wahllokale barrierefrei
erreichbar sind, wird bekanntgemacht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass
Menschen mit Behinderungen bzw. andere Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen einen Wahlschein beantragen können und damit auch
in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahllokal wählen können.
Die Zahl der Wählerinnen und Wähler, die
Briefwahl beantragen, hat in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Bei
den Europa- und Kommunalwahlen im Jahre 2014 wurden von der Gemeinde Berglen
563 Briefwähler erfasst. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 ist diese Zahl um
rund 59 % gestiegen. Hier haben 895 Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit,
einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen, Gebrauch gemacht. Bei
den Wahlen am 26. Mai 2019 wird von der Gemeinde Berglen erwartet, dass die
Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler nochmals ansteigt. Aus diesem Grund
wird ein weiterer Briefwahlvorstand (insgesamt also zwei Briefwahlvorstände)
eingerichtet. Hierdurch soll eine zügige und zeitnahe Ermittlung des
Wahlergebnisses im Gemeindegebiet sichergestellt werden.
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.