Betreff
Information über die Wahllokale und die Briefwahlvorstände bei den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/480/2019
Aktenzeichen
062.02
Art
Sitzungvorlage

Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ist die Gemeinde Berglen wieder in folgende neun Wahlbezirke eingeteilt.

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Wahllokal

101-01

Oppelsbohm, Oberweiler

Rathaus Oppelsbohm

Beethovenstraße 14

73663 Berglen

201-02

Rettersburg, Kieselhof, Drexelhof, Linsenhof

Bürgerhaus Berglen

Buchenbachstraße 1

73663 Berglen

301-03

Öschelbronn, Stöckenhof

Rathaus Öschelbronn

Rosenstraße 18

73663 Berglen

401-04

Vorderweißbuch, Birkenweißbuch, Streich

Vereinszentrum Vorderweißbuch

Ehemaliges Schulgebäude

Tribergstraße 7

73663 Berglen

501-05

Steinach, Kottweil

Feuerwehrhaus Steinach

Bürgersaal

Luisenstraße 6

73663 Berglen

601-06

Reichenbach, Spechtshof, Lehnenberg

Rathaus Reichenbach

Hauptmannstraße 21

73663 Berglen

701-07

Ödernhardt, Erlenhof

Schießhalle Ödernhardt

Olgastraße 21

73663 Berglen

801-08

Bretzenacker

Vereinsheim Bretzenacker

Fasanenstraße 8

73663 Berglen

901-09

Hößlinswart

Dorfgemeinschaftshaus Hößlinswart Rehstraße 8

73663 Berglen

 

Nach § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bestimmt der Bürgermeister, welche Wahlbezirke zu bilden sind.

 

Die Wahlräume sollen gemäß § 23 Abs. I Kommunalwahlordnung (KomWO) nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

 

Im Wahllokal in Öschelbronn und in Reichenbach ist der Zugang nicht barrierefrei möglich. Eine Ausweichmöglichkeit in andere geeignete Gebäude in diesen Ortsteilen besteht leider nicht. Die weiteren sieben Wahllokale sind rollstuhlgerecht zugänglich.

 

Ein Hinweis, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind, wird bekanntgemacht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderungen bzw. andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen einen Wahlschein beantragen können und damit auch in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahllokal wählen können.

 

Die Zahl der Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragen, hat in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Bei den Europa- und Kommunalwahlen im Jahre 2014 wurden von der Gemeinde Berglen 563 Briefwähler erfasst. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 ist diese Zahl um rund 59 % gestiegen. Hier haben 895 Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen, Gebrauch gemacht. Bei den Wahlen am 26. Mai 2019 wird von der Gemeinde Berglen erwartet, dass die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler nochmals ansteigt. Aus diesem Grund wird ein weiterer Briefwahlvorstand (insgesamt also zwei Briefwahlvorstände) eingerichtet. Hierdurch soll eine zügige und zeitnahe Ermittlung des Wahlergebnisses im Gemeindegebiet sichergestellt werden.

 


1 x Hauptamt    


Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.