Betreff
Erlass einer Benutzungsordnung für gemeindeeigene Einrichtungen
Vorlage
SV/481/2019
Art
Sitzungvorlage

Folgende Räumlichkeiten der Gemeinde stehen einer privaten Nutzung durch die Bürgerschaft Berglens, auswärtig wohnende Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Vereinen zur Verfügung:

 

  • Bürgersaal des Feuerwehrhauses Süd (Luisenstraße 6)
  • Bürgerhaus in Rettersburg (Buchenbachstraße 1)
  • Rathaus Reichenbach (Hauptmannstraße 21)
  • Dorfgemeinschaftshaus Hößlinswart (Rehstraße 8)
  • Jugendtreff (Schumannweg 3)
  • Mensa (in der neuen Sporthalle Oppelsbohm)

 

Einige Einrichtungen hatten bisher eine individuelle Benutzungsordnung. Ziel der Verwaltung war es weitere Sicherheitsvorschriften aufzunehmen, ein übersichtliches Regelwerk zu schaffen und auf alle Einrichtungen anzugleichen, aber auch seitherige Vermietungsentgelte zu prüfen und ggf. anzupassen. Der Jugendtreff war in der Vergangenheit nicht für private Vermietungen vorgesehen und soll nun ebenfalls in die Benutzungsordnung mit aufgenommen werden.

 

Eine Neukalkulierung der gesamten Nebenkosten aller oben aufgeführten Räumlichkeiten ergab eine geringfügige Differenz zur bisherigen Entgelttabelle, so dass die Preise nach oben und unten angepasst wurden.

 


1 x Bürgermeister

1 x Ordnungsamt

1 x Hauptamt

1 x Landratsamt

25 x Ortsrecht    


Die überarbeitete Benutzungsordnung und die angepasste Entgelttabelle werden, wie in Anlage 1 aufgeführt, entsprechend erlassen.

 

Es wird ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 25% (von der jeweiligen Überlassungsgebühr) erhoben.

 

Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Benutzungsordnungen und Entgelttabellen vom 26.10.2000, 09.09.2008 und vom 01.03.2005 (mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.