Folgende Räumlichkeiten der Gemeinde stehen einer privaten Nutzung durch die Bürgerschaft Berglens, auswärtig wohnende Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Vereinen zur Verfügung:
- Bürgersaal des Feuerwehrhauses Süd (Luisenstraße 6)
- Bürgerhaus in Rettersburg (Buchenbachstraße 1)
- Rathaus Reichenbach (Hauptmannstraße
21)
- Dorfgemeinschaftshaus Hößlinswart
(Rehstraße 8)
- Jugendtreff (Schumannweg 3)
- Mensa (in der neuen Sporthalle
Oppelsbohm)
Einige Einrichtungen hatten bisher eine
individuelle Benutzungsordnung. Ziel der Verwaltung war es weitere
Sicherheitsvorschriften aufzunehmen, ein übersichtliches Regelwerk zu schaffen
und auf alle Einrichtungen anzugleichen, aber auch seitherige
Vermietungsentgelte zu prüfen und ggf. anzupassen. Der Jugendtreff war in der Vergangenheit nicht für private Vermietungen
vorgesehen und soll nun ebenfalls in die Benutzungsordnung mit aufgenommen
werden.
Eine Neukalkulierung der gesamten Nebenkosten aller oben aufgeführten Räumlichkeiten ergab eine geringfügige Differenz zur bisherigen Entgelttabelle, so dass die Preise nach oben und unten angepasst wurden.
1
x Bürgermeister
1
x Ordnungsamt
1
x Hauptamt
1
x Landratsamt
25 x Ortsrecht
Die überarbeitete Benutzungsordnung und die
angepasste Entgelttabelle werden, wie in Anlage 1 aufgeführt, entsprechend
erlassen.
Es wird ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von
25% (von der jeweiligen Überlassungsgebühr) erhoben.
Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2019
in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Benutzungsordnungen und
Entgelttabellen vom 26.10.2000, 09.09.2008 und vom 01.03.2005 (mit allen
späteren Änderungen) außer Kraft.