Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Diese sind oft weder geimpft oder kastriert sowie häufig krank und abgemagert.

Verschlimmert wird ihr Leid durch die hohe Fortpflanzungsrate. Als domestizierte Haustiere sind Katzen auf die Versorgung durch den Mensch angewiesen. Auf das beigefügte Satzungsmuster des Ministeriums für Ländlichen Raum (MLR) sowie die FAQ zur Umsetzung wird verwiesen.

 

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde eine Regelung eingeführt, die den Erlass von Verordnungen mit den Kernelementen Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen ermöglicht. Die Landesregierung hat dieses Recht auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Bis heute hat keine Gemeinde in Baden-Württemberg eine Katzenschutzverordnung umgesetzt.

 

Ziel der Verordnung ist die Kastration und Registrierung wild lebender Katzen sowie von Freigängerkatzen. Streunende Katzen sind aufgrund der mangelnden Versorgung oft krank und unterernährt. Zudem vermehren sie sich ungebremst. Um das daraus entstehende Tierleid einzudämmen ist es wichtig, die Zahl der wild lebenden Katzen in Grenzen zu halten bzw. zu reduzieren.

 

Das Ziel: den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten und zwar um Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu vermeiden.

 

Die Voraussetzung: Eine Gemeinde muss erhebliche Katzenprobleme haben und alle anderen Maßnahmen müssen gescheitert sein. Nur dann ist der Eingriff in die Rechte der Katzenhalter gerechtfertigt. Bußgelder können nicht verhängt werden, aber es kann die Registrierung und Kastration angeordnet werden. Wer dem nicht folgt, müsste dann mit einem Zwangsgeld rechnen.

 

Viele Städte und Gemeinden wollen ein solches Regelwerk nicht. Zu viel Bürokratie, zu hohe Kosten, etwa für die Kontrolle. Außerdem sieht die Musterverordnung noch etwas anderes vor: Wird eine freilaufende, unkastrierte Katze ohne Registrierung entdeckt und der Halter nicht innerhalb von zwei Tagen gefunden, darf eine Kommune die Kastration durchführen. Diese Kosten müsste die Gemeinde vorstrecken, bis der Halter ermittelt ist. Und ob der Halter zahlungswillig und -fähig ist, wäre entsprechend offen. Pro Kater kostet eine Kastration rund 90 Euro, pro Katze etwa 120 Euro.

 

Ein wichtiger Schritt dabei ist die Kastration der bereits wild lebenden Katzen. Zusätzlich müssen auch Katzenbesitzer/innen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und über die Kastration ihrer Tiere der Vermehrung wild lebender Katzen entgegenwirken.

 

Die Vorsitzende des Tierschutzvereines Berglen e.V., Frau Bettina Trento-Drescher, hat sich namens des Tierschutzvereins für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ausgesprochen. Auf die beigefügte Statistik wird verwiesen.

 

 

 

 

 

   


1 x Ordnungsamt    


Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.