Aufstellen eines CO2-Tanks mit Verdampfer und Einzäunung auf dem Grundstück Frühlingsweg 4, Flst.Nr. 139 in Kottweil
Der Inhaber eines Gärtnereibetriebs in Kottweil plant die Aufstellung eines oberirdischen CO2-Tanks mit Verdampfer inklusive Einzäunung mit Pollern im westlichen Teil des Flst.Nr. 139 in Kottweil. Das Vorhaben befindet sich somit südwestlich der bestehenden Gewächshäuser auf einer Fläche von rund 19 m². Der Tank weist eine Höhe von knapp 8 m auf und wiegt insgesamt 16.070 kg. Der Zaun ist mit einer Höhe von 2 m und die Poller mit einer Höhe von 0,64 m geplant.
Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich von Kottweil im Gewann Maifeld. Es ist im Flächennutzungsplan 2000-2015 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Bezüglich der Privilegierung des Vorhabens liegt aktuell noch keine Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Rückmeldung bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorliegt.
Die Verwaltung hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Aufstellung des CO2-Tanks. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt, da sich das Vorhaben an der Ecke eines Gewächshauses befindet und der Großteil somit nur von der Maienstraße aus sichtbar ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss daher das Einvernehmen mit der Bedingung der Privilegierung zu dem Bauantrag zu erteilen.
1 x Bauakte „Frühlingsweg 4“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass das
Vorhaben privilegiert ist.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Grundriss
Südansicht
Westansicht