Errichtung einer Dachterrasse auf der bestehenden Garage auf dem Grundstück Schneidersbergstraße 33, Flst.Nr. 240 in Birkenweißbuch
Die Antragstellerin plant den Umbau des westlichen Teils ihrer Garage zu einer Dachterrasse mit rund 17 m². Der Zugang erfolgt durch eine kleine Treppe vom Obergeschoss des Wohnhauses. Die Absturzsicherung, welche auch als Sichtschutz dient, weist eine Höhe von 1 m auf.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aspergärten“ aus dem Jahre 1965. Gemäß diesem sind Garagen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 20° zu versehen. Der geplante Umbau verstößt somit gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Verwaltung hat jedoch keine Bedenken gegen diese Befreiung, da die andere Hälfte der Garage als Satteldach ausgeführt ist. Somit verstößt das Vorhaben zum einen nicht gegen die Grundzüge der Planung und ist zum anderen städtebaulich vertretbar.
1 x Bauakte „Schneidersbergstraße 33“
1.
Das gemeindliche Einvernehmen
gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Grundriss Dachgeschoss
Grundriss Erdgeschoss
Schnitt
Nordwestansicht
Südwestansicht