Betreff
Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten im Zuge des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/492/2019
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungvorlage

Für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden gilt der Grundsatz der zeitlichen Bindung der Haushaltsmittel. Dies bedeutet, dass nicht verbrauchte Mittel am Jahresende verfallen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz stellen die Haushaltsreste dar. Durch sie werden nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Ausgabeansätze in das folgende Haushaltsjahr übertragen, um die Finanzierung von Maßnahmen, deren Umsetzung sich über den Jahreswechsel hinaus erstreckt, zu gewährleisten.

 

Nach § 19 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO kameral) darf die Gemeinde bei nicht verbrauchten Ausgabeansätzen im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste bilden; sie bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

 

Nach § 19 Abs. 2 GemHVO kameral können Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragung die sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Die Mittel bleiben nur bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar.

 

Haushaltsreste werden spätestens im Zuge des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Gemeinderat beschlossen. Im Zuge einer effizienten Verwaltungsarbeit ist es jedoch sinnvoll die Haushaltsreste bereits frühzeitig im Folgejahr zu bilden, damit diese zeitnah bewirtschaftet werden können.

 

In der Anlage 1 werden die Haushaltsreste aus dem Jahr 2018, deren Bildung die Verwaltung als sinnvoll erachtet bzw. die notwendig sind um die jeweiligen Investitionsprojekte weiter durchführen zu können, detailliert dargestellt.

 

Im Jahr 2018 sollen Haushaltsreste in Höhe von insgesamt 4.376.181,23 € (Verwaltungshaushalt: 436.194,09 €, Vermögenshaushalt: 3.939.987,14 €) gebildet werden. Dabei handelt es sich um alte Haushaltsreste aus Vorjahren i.H.v. 688.059,36 € sowie um neu zu bildenden Haushaltsresten i.H.v. 3.688.121,87 €. Das Rechnungsergebnis 2018 verschlechtert sich in Höhe der neu zu bildenden Haushaltsreste. Demgegenüber stehen Ergebnisverbesserungen durch die Auflösung nicht mehr benötigter, alter Haushaltsreste in Höhe von 1.340.222,07 €.

 

Werden die Haushaltsreste entsprechend dem Beschlussvorschlag gebildet, erhöht sich die Rücklage zum 31.12.2018 um ca. 2.000.000 € auf voraussichtlich ca. 7.000.000 €. Dies wäre somit bei gleichzeitiger Nullverschuldung der höchste Rücklagenbestand im kommunalen Haushalt seit dem Bestehen der Gemeinde Berglen.

 

Im Zuge der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR, sog. Doppik) wird es zukünftig keine Haushaltsreste mehr geben. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel fließen entsprechend in die Rücklage/Liquiditätsreserve und müssen im Folgejahr neu veranschlagt werden.

 

Die Beratung und Beschlussfassung der Jahresrechnung 2018 soll in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 09.07.2019 sowie in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 erfolgen.

 

 

 

 


1 x Kämmerei  


Der Gemeinderat beschließt die Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des Jahres 2018 gemäß der beigefügten Anlage.