Die Gemeinde Berglen hat die Absicht, die Grundstücke Flst. 70 und Flst. 73 am Herderweg in Reichenbach zu veräußern. Das Flst. 73 grenzt unmittelbar an den seit vielen Jahren ungenutzten Feldweg 2 (Verbindung zwischen Herderweg und Feldweg 74) an. Es besteht die Möglichkeit, dieses Teilgrundstück ebenfalls zu veräußern.
Dieser Teil des öffentlichen Feldwegs wird schon lange Zeit nicht mehr genutzt und ist bereits völlig zugewuchert. Da der Weg für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen eine Einziehung und Entwidmung der Teilfläche.
1 x Bauamt
1 x Ordnungsamt
1. Die
im beiliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des öffentlichen Weges
Flst.Nr. 2 auf Gemarkung Reichenbach ist für den öffentlichen Verkehr
entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG)
eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß
§ 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich
bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante
Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.