Betreff
Einziehung einer Teilfäche des öffentlichen Feldwegs Flst. 2 auf Gemarkung Reichenbach
Vorlage
SV/246/2016
Aktenzeichen
785.04
Art
Sitzungvorlage

 

Die Gemeinde Berglen hat die Absicht, die Grundstücke Flst. 70 und Flst. 73 am Herderweg in Reichenbach zu veräußern. Das Flst. 73 grenzt unmittelbar an den seit vielen Jahren ungenutzten Feldweg 2 (Verbindung zwischen Herderweg und Feldweg 74) an. Es besteht die Möglichkeit, dieses Teilgrundstück ebenfalls zu veräußern.

 

Dieser Teil des öffentlichen Feldwegs wird schon lange Zeit nicht mehr genutzt und ist bereits völlig zugewuchert. Da der Weg für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen eine Einziehung und Entwidmung der Teilfläche.

 

        


1 x Bauamt

1 x Ordnungsamt  


1.       Die im beiliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 2 auf Gemarkung Reichenbach ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.

3.      Die Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.