Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Ausbau der bestehenden Überdachung zu einem Kühlhaus und einem Abstellraum für Metzgermaschinen auf dem Grundstück Allgäuweg 13, Flst.Nr.704 in Streich
Vorlage
BUA/140/2019
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Antragsteller hat auf dem Grundstück Allgäuweg 13 in Streich die bestehende Überdachung des südlichen Wirtschaftsgebäudes ausgebaut. In den neuen Räumlichkeiten sind ein Kühlraum, Lager- und Abstellräume sowie eine Wurstküche untergebracht. Der Anbau hat eine Grundfläche von rund 31 m². Der Zugang erfolgt von Osten, es besteht aber auch eine Verbindung im Inneren zu den nördlich gelegenen Schlachträumen.

 

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan 2000-2015 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und liegt im Außenbereich auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich. Der Bauantrag wird daher gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist es u.a. dann genehmigungsfähig, wenn das Vorhaben privilegiert ist. Diesbezüglich liegt noch keine Stellungnahme seitens des Landwirtschaftsamts vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Rückmeldung bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorliegt.

 

Dem Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen mit der Bedingung der Privilegierung zu dem Bauantrag zu erteilen.

 


1 x Bauakte „Allgäuweg 13“


1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass das Vorhaben privilegiert ist.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 

Lageplan

 

Grundriss Erdgeschoss

 

Ostansicht