Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/496/2019
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

 

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung anzustreben.

 

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen.

 

Eine frühere Abstimmung zu den neuen Elternbeiträgen war angesichts der abzuwartenden Ergebnisse im KiQuTG („Gute-Kita-Gesetz“) bis Anfang des Jahres nicht möglich, da zunächst von möglichen Regelungsbedarfen durch dieses Gesetzgebungsverfahren bei der künftigen Ausgestaltung der Elternbeiträge ausgegangen wurde.

 

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge liegt eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist es Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

 

Der Gemeinderat hat am 18.07.2017 beschlossen, die Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die aktuellen Landesrichtsätze anzupassen. Es wird daher vorgeschlagen, die Anpassung entsprechend vorzunehmen und die beiliegende Satzungsänderung entsprechend zu beschließen.

 


2 x Hauptamt 


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen.