Betreff
Neufassung des Vertrages zwischen dem Waldkindergarten Berglen e.V. und der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/497/2019
Aktenzeichen
460.52
Art
Sitzungvorlage

 

Im Jahre 1994 wurde das Angebot eines Waldkindergartens in Berglen von Frau Waltraud Manaa ins Leben gerufen. Mit 17 Kindern startete damals der erste Waldkindergarten in Baden-Württemberg in unserer Gemeinde. Heute, rund 25 Jahre danach, besteht dieses Angebot noch immer und freut sich über große Beliebtheit.

 

Der Kindergarten wird von dem Trägerverein „Waldkindergarten Berglen e.V.“ betrieben. Der Kopf des Vereines besteht aus dem ehrenamtlichen Vorstandsteam. Von Anfang an wurde der Verein von der Gemeinde Berglen finanziell unterstützt. Die Rahmendaten sind in einem Vertrag zum Betrieb des Waldkindergarten Berglen e.V. mit der Gemeinde Berglen geregelt.

 

Zum 19. Juli 2016 wurde der Vertrag letztmalig durch Beschluss des Gemeinderates an die aktuellen Verhältnisse angepasst (siehe Vorlage SV/188/2016). In den vergangenen Monaten fanden immer wieder Gespräche zwischen dem Vorstandsteam des Vereines und der Verwaltung statt. Grund hierfür war die langfristige Sicherung der Finanzausstattung des Vereines für die kommenden Jahre.

 

Der Gemeinde Berglen liegt sehr viel an diesem speziellen Angebot und deshalb soll auch in Zukunft nicht auf dieses besondere Betreuungsmodell verzichten werden.

27 Plätze des Waldkindergarten Berglen sind in die örtliche Bedarfsplanung eingerechnet und für die Einhaltung der Betreuungsquote unbedingt erforderlich.

 

Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam mit dem Vorstandsteam des Vereins einen Vertragsentwurf ausgearbeitet, in dem sichergestellt werden soll, dass die Arbeit des Vereins dauerhaft fortgeführt werden kann. Folgende Punkte wurden neu geregelt:

 

Öffnungszeiten:

 

Um die Attraktivität des Angebotes weiter zu steigern und eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu gewährleisten, wurde von der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass die Öffnungszeiten des Waldkindergarten Berglen e.V. weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Gegebenheiten ist jedoch nur eine max. Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag möglich. Ab September 2019 soll deshalb die Betreuungsform vom Halbtageskindergarten in verlängerte Öffnungszeiten umgewandelt werden.

 

Personalkosten:

 

Bisher hat die Gemeinde Berglen die Personalkosten für die pädagogischen Fachkräfte in voller Höhe übernommen sowie einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro für die Drittkräfte gewährt. Die Mehrkosten für die Einrichtungsleitung wurden proportional unter Berücksichtigung eines Schlüssels nach dem Anteil der Kinder aus Berglen erstattet.

 

Künftig sollen im Abrechnungsjahr die tatsächlich angefallenen Personalkosten für das Betreuungspersonal erstattet werden. Die maximalen Personalkosten werden begrenzt auf den jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres (01.09. eines Jahres) geltenden Mindestpersonalschlüssel (derzeit 414,00 %) nach Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO für Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten.

 

Sach- und Verwaltungskostenbeitrag:

 

Der bisherig jährlich gewährte Verwaltungskostenzuschlag von 2.050 Euro je Gruppe wird ersetzt durch einen Zuschuss je betreutem Kind mit Hauptwohnsitz in Berglen (Stichtag jeweils der 01.03. eines Jahres) in Höhe von 450,00 Euro/jährlich. Hier soll die Aufnahme von Berglener Kindern attraktiver gestaltet werden.

 

Des Weiteren wurden kleinere redaktionelle Vertragsanpassungen vorgenommen.

 


1 x Bürgermeister

1x Kämmerei

1x Hauptamt

1 x Waldkindergarten Berglen e.V. 


Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf zu. Bürgermeister Maximilian Friedrich wird ermächtigt alle weiteren Schritte hierzu einzuleiten.