Im Jahre 1994 wurde das Angebot
eines Waldkindergartens in Berglen von Frau Waltraud Manaa ins Leben gerufen.
Mit 17 Kindern startete damals der erste Waldkindergarten in Baden-Württemberg
in unserer Gemeinde. Heute, rund 25 Jahre danach, besteht dieses Angebot noch
immer und freut sich über große Beliebtheit.
Der Kindergarten wird von dem
Trägerverein „Waldkindergarten Berglen e.V.“ betrieben. Der Kopf des Vereines
besteht aus dem ehrenamtlichen Vorstandsteam. Von Anfang an wurde der Verein
von der Gemeinde Berglen finanziell unterstützt. Die Rahmendaten sind in einem
Vertrag zum Betrieb des Waldkindergarten Berglen e.V. mit der Gemeinde Berglen
geregelt.
Zum 19. Juli 2016 wurde der
Vertrag letztmalig durch Beschluss des Gemeinderates an die aktuellen Verhältnisse
angepasst (siehe Vorlage SV/188/2016). In den vergangenen Monaten fanden immer
wieder Gespräche zwischen dem Vorstandsteam des Vereines und der Verwaltung
statt. Grund hierfür war die langfristige Sicherung der Finanzausstattung des
Vereines für die kommenden Jahre.
Der Gemeinde Berglen liegt sehr
viel an diesem speziellen Angebot und deshalb soll auch in Zukunft nicht auf
dieses besondere Betreuungsmodell verzichten werden.
27 Plätze des
Waldkindergarten Berglen sind in die örtliche Bedarfsplanung eingerechnet und
für die Einhaltung der Betreuungsquote unbedingt erforderlich.
Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam
mit dem Vorstandsteam des Vereins einen Vertragsentwurf ausgearbeitet, in dem
sichergestellt werden soll, dass die Arbeit des Vereins dauerhaft fortgeführt
werden kann. Folgende Punkte wurden neu geregelt:
Öffnungszeiten:
Um die Attraktivität des Angebotes
weiter zu steigern und eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu
gewährleisten, wurde von der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass die
Öffnungszeiten des Waldkindergarten Berglen e.V. weiter ausgebaut werden.
Aufgrund der Gegebenheiten ist jedoch nur eine max. Betreuungszeit von sechs
Stunden am Tag möglich. Ab September 2019 soll deshalb die Betreuungsform vom
Halbtageskindergarten in verlängerte Öffnungszeiten umgewandelt werden.
Personalkosten:
Bisher hat die Gemeinde Berglen die
Personalkosten für die pädagogischen Fachkräfte in voller Höhe übernommen sowie
einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro für die Drittkräfte gewährt.
Die Mehrkosten für die Einrichtungsleitung wurden proportional unter
Berücksichtigung eines Schlüssels nach dem Anteil der Kinder aus Berglen
erstattet.
Künftig sollen im Abrechnungsjahr die
tatsächlich angefallenen Personalkosten für das Betreuungspersonal erstattet
werden. Die maximalen Personalkosten werden begrenzt auf den jeweils zu Beginn
eines Kindergartenjahres (01.09. eines Jahres) geltenden
Mindestpersonalschlüssel (derzeit 414,00 %) nach Kindertagesstättenverordnung -
KiTaVO für Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten.
Sach-
und Verwaltungskostenbeitrag:
Der bisherig jährlich gewährte
Verwaltungskostenzuschlag von 2.050 Euro je Gruppe wird ersetzt durch einen
Zuschuss je betreutem Kind mit Hauptwohnsitz in Berglen (Stichtag jeweils der
01.03. eines Jahres) in Höhe von 450,00 Euro/jährlich. Hier soll die Aufnahme
von Berglener Kindern attraktiver gestaltet werden.
Des Weiteren wurden kleinere
redaktionelle Vertragsanpassungen vorgenommen.
1 x Bürgermeister
1x Kämmerei
1x Hauptamt
1 x Waldkindergarten Berglen e.V.
Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage
beigefügten Vertragsentwurf zu. Bürgermeister Maximilian Friedrich wird ermächtigt
alle weiteren Schritte hierzu einzuleiten.