Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen in
Baden-Württemberg statt. In der Gemeinde Berglen sind 18 Gemeinderätinnen bzw.
Gemeinderäte zu wählen.
Zum ersten Mal seit der Gemeindereform im
Jahre 1972 bzw. 1975 findet in Berglen die Sonderregelung der „Unechten
Teilortswahl“ keine Anwendung mehr (vgl. Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember
2014, VL 095/2014).
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderätinnen und
Gemeinderäte ist dadurch fix. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder durch
Ausgleichssitze kommt nicht mehr zum Tragen.
In § 4 Absatz II der Hauptsatzung der
Gemeinde Berglen ist derzeit geregelt, dass den beschließenden Ausschüssen
neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem elf
weitere Mitglieder des Gemeinderats angehöhren.
Die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen
wurde in den vergangenen Jahren an die Gesamtgröße des Gremiums angepasst.
Damit ab der neuen Legislaturperiode jedes Ratsmitglied in einem beschließenden
Ausschuss (Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. Bau- und Umweltausschuss)
mitwirken kann, sollte die Zahl der Mitglieder beider Ausschüsse jeweils auf
neun reduziert werden.
Es wird deshalb vorgeschlagen § 4 der
Hauptsatzung wie folgt zu ändern:
§ 4 Beschließende Ausschüsse
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1.1 der Verwaltungs- und
Finanzausschuss,
1.2 der Bau-
und Umweltausschuss.
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
(3) Für jedes Mitglied bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen persönlichen Stellvertreter.
1 x
Bürgermeister
1x Bauamt
1 x Hauptamt
1 x Kämmerei
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie folgt beschlossen:
Gemeinde Berglen
Rems-Murr-Kreis
Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 beschlossen, die
Hauptsatzung der Gemeinde Berglen, in der Fassung vom 21. November 2017, wie
folgt zu ändern:
§ 1
§ 4 Beschließende Ausschüsse
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1.1 der Verwaltungs- und
Finanzausschuss,
1.2 der Bau-
und Umweltausschuss.
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
(3) Für jedes Mitglied bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen persönlichen Stellvertreter.
§ 2
Die Satzungsänderung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Berglen, den 21. Mai 2019
gez.
Maximilian Friedrich
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.