Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
SV/498/2019
Aktenzeichen
020.51
Art
Sitzungvorlage

 

Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. In der Gemeinde Berglen sind 18 Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte zu wählen.

 

Zum ersten Mal seit der Gemeindereform im Jahre 1972 bzw. 1975 findet in Berglen die Sonderregelung der „Unechten Teilortswahl“ keine Anwendung mehr (vgl. Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2014, VL 095/2014).

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist dadurch fix. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder durch Ausgleichssitze kommt nicht mehr zum Tragen.

 

In § 4 Absatz II der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen ist derzeit geregelt, dass den beschließenden Ausschüssen neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem elf weitere Mitglieder des Gemeinderats angehöhren.

 

Die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen wurde in den vergangenen Jahren an die Gesamtgröße des Gremiums angepasst. Damit ab der neuen Legislaturperiode jedes Ratsmitglied in einem beschließenden Ausschuss (Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. Bau- und Umweltausschuss) mitwirken kann, sollte die Zahl der Mitglieder beider Ausschüsse jeweils auf neun reduziert werden.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen § 4 der Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

 

 

§ 4 Beschließende Ausschüsse

 

(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
        1.1 der Verwaltungs- und Finanzausschuss,

        1.2 der Bau- und Umweltausschuss.

 

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

 

(3) Für jedes Mitglied bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen persönlichen Stellvertreter.

 


1 x Bürgermeister

1x Bauamt

1 x Hauptamt

1 x Kämmerei 


Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie folgt beschlossen:


 

Gemeinde Berglen

Rems-Murr-Kreis

 

Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Berglen, in der Fassung vom 21. November 2017, wie folgt zu ändern:

 

 

§ 1

§ 4 Beschließende Ausschüsse

 

(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
        1.1 der Verwaltungs- und Finanzausschuss,

        1.2 der Bau- und Umweltausschuss.

 

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

 

(3) Für jedes Mitglied bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen persönlichen Stellvertreter.

 

 

§ 2

 

Die Satzungsänderung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

 

 

Berglen, den 21. Mai 2019                                                         

gez.

Maximilian Friedrich

Bürgermeister

 

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.