Über die örtliche Bedarfsplanung werden der Ausbauzustand und die Planung der außerschulischen Betreuung von Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren dargestellt. Es soll ein bedarfsgerechtes Angebot in der Gemeinde geschaffen werden.
Die örtliche Bedarfsplanung für das Kitajahr 2019/2020 wird dem Gemeinderat vorgestellt (siehe Anlagen).
2 x Hauptamt
Der örtlichen Bedarfsplanung zur
Weiterentwicklung der Tagesbetreuungsangebote für Kinder wird zugestimmt.
Zur Deckung des zusätzlichen
Bedarfs an Betreuungsplätzen wird im Baugebiet Hanfäcker eine viergruppige
Kindertageseinrichtung erworben, die voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022
in Betrieb genommen werden kann. Es werden dort 25 neue Betreuungsplätze für
Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt, 44 neue Betreuungsplätze für Kinder
von zwei Jahren bis Schuleintritt und zehn neue Betreuungsplätze für Kinder von
einem Jahr bis drei Jahren eingerichtet. Über die Verkaufsbedingungen bzw. den
Kaufvertrag wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden.
Übergangsweise wird der Bedarf an
zusätzlichen Betreuungsplätzen mit der Einrichtung von bis zu zwei Gruppen für
Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Gebäude Schumannweg 3 in
Oppelsbohm gedeckt (50 Betreuungsplätze). Das erforderliche baurechtliche Einvernehmen
zu dem für die Nutzungsänderung erforderlichen Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1
BauGB wird erteilt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen
Umbaumaßnahmen beauftragt.
Um alle Plätze der bestehenden
Einrichtungen belegen zu können, werden die Öffnungszeiten in der
Kindertageseinrichtung Wirbelwind in Vorderweißbuch erweitert. Ab September
2019 wird die Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten von 7.00 bis 14.00 Uhr
angeboten.
Der dauerhafte
Erhalt von Betreuungsplätzen in Vorderweißbuch soll gesichert werden. Durch die
Sanierung des Gebäudes Tribergstraße 5 und die baulichen Investitionen in der
Belchenstraße 1 ist ein Betrieb der Einrichtungen dort zumindest mittelfristig
sichergestellt. Ob dort langfristig ein Neubau erstellt wird, wird im Rahmen
künftiger Bedarfsplanungen entschieden.