Betreff
Örtliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Berglen 2019/2020
Vorlage
SV/500/2019
Aktenzeichen
460.023
Art
Sitzungvorlage

 

Über die örtliche Bedarfsplanung werden der Ausbauzustand und die Planung der außerschulischen Betreuung von Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren dargestellt. Es soll ein bedarfsgerechtes Angebot in der Gemeinde geschaffen werden.

 

Die örtliche Bedarfsplanung für das Kitajahr 2019/2020 wird dem Gemeinderat vorgestellt (siehe Anlagen).

 


2 x Hauptamt  


Der örtlichen Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung der Tagesbetreuungsangebote für Kinder wird zugestimmt.

Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen wird im Baugebiet Hanfäcker eine viergruppige Kindertageseinrichtung erworben, die voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022 in Betrieb genommen werden kann. Es werden dort 25 neue Betreuungsplätze für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt, 44 neue Betreuungsplätze für Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt und zehn neue Betreuungsplätze für Kinder von einem Jahr bis drei Jahren eingerichtet. Über die Verkaufsbedingungen bzw. den Kaufvertrag wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden.

Übergangsweise wird der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen mit der Einrichtung von bis zu zwei Gruppen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Gebäude Schumannweg 3 in Oppelsbohm gedeckt (50 Betreuungsplätze). Das erforderliche baurechtliche Einvernehmen zu dem für die Nutzungsänderung erforderlichen Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Umbaumaßnahmen beauftragt.

Um alle Plätze der bestehenden Einrichtungen belegen zu können, werden die Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung Wirbelwind in Vorderweißbuch erweitert. Ab September 2019 wird die Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten von 7.00 bis 14.00 Uhr angeboten.

Der dauerhafte Erhalt von Betreuungsplätzen in Vorderweißbuch soll gesichert werden. Durch die Sanierung des Gebäudes Tribergstraße 5 und die baulichen Investitionen in der Belchenstraße 1 ist ein Betrieb der Einrichtungen dort zumindest mittelfristig sichergestellt. Ob dort langfristig ein Neubau erstellt wird, wird im Rahmen künftiger Bedarfsplanungen entschieden.