Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner
Sitzung am 27. Mai 2019 feststellen, welche Personen bei der Gemeinderatswahl
am 26. Mai 2019 gewählt wurden.
Das Wahlergebnis wird dem Kommunalamt des
Landratsamtes Rems-Murr-Kreis anschließend umgehend zur Prüfung vorgelegt. Die
Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass bis zur Gemeinderatssitzung am 9. Juli
2019 die Prüfung abgeschlossen sein und die Wahl für rechtsgültig erklärt wird.
Die gewählten Gemeinderäte werden nach der
Kommunalwahl umgehend von der Verwaltung angeschrieben und gebeten, eventuelle
Ablehnungs- oder Hinderungsgründe bis spätestens 3. Juni 2019 mitzuteilen.
Eine Liste mit den neugewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wird als Tischvorlage bei der Sitzung am 4. Juni 2019 bereitgestellt.
1x Hauptamt
Es ist darüber zu entscheiden, ob bei irgendeiner gewählten Person Hinderungsgründe gegen den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.