Betreff
Feststellung von Hinderungsgründen der am 26. Mai 2019 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Vorlage
SV/502/2019
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 feststellen, welche Personen bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 gewählt wurden.

 

Das Wahlergebnis wird dem Kommunalamt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis anschließend umgehend zur Prüfung vorgelegt. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass bis zur Gemeinderatssitzung am 9. Juli 2019 die Prüfung abgeschlossen sein und die Wahl für rechtsgültig erklärt wird.

 

Die gewählten Gemeinderäte werden nach der Kommunalwahl umgehend von der Verwaltung angeschrieben und gebeten, eventuelle Ablehnungs- oder Hinderungsgründe bis spätestens 3. Juni 2019 mitzuteilen.

 

Eine Liste mit den neugewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wird als Tischvorlage bei der Sitzung am 4. Juni 2019 bereitgestellt.

 


1x Hauptamt 


Es ist darüber zu entscheiden, ob bei irgendeiner gewählten Person Hinderungsgründe gegen den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.