Zu den näheren Einzelheiten wird auf die
Jahresrechnung 2018 verwiesen.
Das
Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die
Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 900.000 Euro
über dem Planansatz. Im Haushaltsjahr 2018 konnte eine Zuführung zur Rücklage
realisiert werden. Eine Darlehensaufnahme war nicht geplant.
Die Zuführung
des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2018, also die
freie Investitionsspitze, beträgt 1.075.433,82
€, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass
im Jahr 2018 lediglich eine Zuführung i.H.v. 175.000,00 € erwirtschaftet werden
kann. Da der Gemeindehaushalt schuldenfrei ist entspricht die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum
Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) der Zuführung (2017:
1.374.480,36 €; 2016: 948.460,66 €, 2015: 1.407.961,88 €). Bei
6.375 Einwohnern (zum Stand 30.06.2018 des statistischen Landesamtes
Baden-Württemberg) sind dies 168,70
€/Einwohner (Vorjahr: 219,11 €/ Einwohner).
Auf die Erläuterungen der Seiten 39 ff. der
Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der
Investitionsrate aufgeführt.
Der Schuldenstand
des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) beträgt zum 31.12.2018 weiterhin 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2017: 0,00 € bzw. 0,00 €/Einw.).
Eine Darlehensaufnahme
war für das Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen.
Statt der veranschlagten Rücklagenzuführung
in Höhe von 660.000,00 € (2017 Rücklagenentnahme: 958.552,04 €) konnte eine
Zuführung in Höhe von 2.058.063,47
€ realisiert werden.
Die
allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2018 somit 7.123.376,69 € bzw. 1.117,39 €/ Einwohner.
Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung
des Wasserwerks in Höhe von 2.674.744,74 € gegenübergestellt, ergibt sich
ein Überschuss zum 31.12.2018 von 4.448.631,95 €. Damit ist die Gemeinde
Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.
Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes
muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre
gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2019):
-
Neubeschaffung
Feuerwehrfahrzeuge 750.000,00
€
-
Ausbau
Kinderbetreuung 3.720.000,00
€
-
Straßensanierungen 6.137.000,00
€
-
Kanal-/Kläranlagensanierungen 11.523.000,00
€
-
Maßnahmen
Friedhöfe 227.000,00
€
-
Ersatzbeschaffungen
Bauhof 76.000,00
€
-
Neubau
Bauhof 4.000.000,00
€
-
Kostenanteil
Flurbereinigung 200.000,00
€
-
Feldwegsanierungen 930.000,00
€
-
DSL
Ausbau 1.820.000,00
€
-
Ausbau
barrierefreie Bushaltestellen 856.000,00
€
Insgesamt 30.239.000,00
€
Diesen Kosten stehen Einnahmen aus
Grundstücksveräußerungen (ca. 21.000.000,00 €), Zuführungen des
Verwaltungshaushalts und etwaige Fördermittel entgegen.
Dargestellt sind jedoch lediglich die
größeren, investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die
ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen
Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie
der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften.
Diese Kosten belasten langfristig den
Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt
und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.
Zusätzlich wirken sich die relativ hohen
Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die
Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2018
immerhin mit 2.968.751,20 € ca. 18,4 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
ausmachten.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt liegt mit
16.144.922,72 € (Vorjahr 15.237.809,67 €) um 288.172,72 € (1,8 %) über dem
Planansatz von 15.856.750,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:
Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr-
bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 40-41
des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt liegt mit 8.972.548,51 € (Vorjahr 3.378.913,16 €)
um 1.837.751,49 € (17,00 %) unter dem Planansatz von 10.810.300,00 €.
In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den
Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:
Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten
42-55 ausführlich erläutert.
1 x Kämmerei
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs-
und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2018), genehmigt.
2.
Der Bildung der Haushaltsreste im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2018) wird zugestimmt.
3.
Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in
Höhe von 2.058.063,47 € wird zugestimmt.
4.
Die Jahresrechnung 2018 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
5.
Die Vermögensrechnung 2018 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie
folgt festgestellt: