Betreff
Feststellung Rechnungsergebnis der Gemeinde Berglen für das Haushaltsjahr 2018 - Vorberatung
Vorlage
VFA/026/2019
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage VFA

 

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Jahresrechnung 2018 verwiesen.

 

Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 900.000 Euro über dem Planansatz. Im Haushaltsjahr 2018 konnte eine Zuführung zur Rücklage realisiert werden. Eine Darlehensaufnahme war nicht geplant.

 

Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2018, also die freie Investitionsspitze, beträgt 1.075.433,82 €, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2018 lediglich eine Zuführung i.H.v. 175.000,00 € erwirtschaftet werden kann. Da der Gemeindehaushalt schuldenfrei ist entspricht die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) der Zuführung (2017: 1.374.480,36 €; 2016: 948.460,66 €, 2015: 1.407.961,88 €). Bei 6.375 Einwohnern (zum Stand 30.06.2018 des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg) sind dies 168,70 €/Einwohner (Vorjahr: 219,11 €/ Einwohner).

 

Auf die Erläuterungen der Seiten 39 ff. der Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der Investitionsrate aufgeführt.

 

Der Schuldenstand des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) beträgt zum 31.12.2018 weiterhin 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2017: 0,00 € bzw. 0,00 €/Einw.).

 

Eine Darlehensaufnahme war für das Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen.

 

Statt der veranschlagten Rücklagenzuführung in Höhe von 660.000,00 € (2017 Rücklagenentnahme: 958.552,04 €) konnte eine Zuführung in Höhe von 2.058.063,47 € realisiert werden.

 

Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2018 somit 7.123.376,69 € bzw. 1.117,39 €/ Einwohner.

 

Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung des Wasserwerks in Höhe von 2.674.744,74 € gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2018 von 4.448.631,95 €. Damit ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.

 

Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2019):

 


 

-       Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge                                                         750.000,00 €

-       Ausbau Kinderbetreuung                                                                              3.720.000,00 €

-       Straßensanierungen                                                                                        6.137.000,00 €

-       Kanal-/Kläranlagensanierungen                                                               11.523.000,00 €

-       Maßnahmen Friedhöfe                                                                                      227.000,00 €

-       Ersatzbeschaffungen Bauhof                                                                             76.000,00 €

-       Neubau Bauhof                                                                                                 4.000.000,00 €

-       Kostenanteil Flurbereinigung                                                                          200.000,00 €

-       Feldwegsanierungen                                                                                          930.000,00 €

-       DSL Ausbau                                                                                                        1.820.000,00 €

-       Ausbau barrierefreie Bushaltestellen                                                           856.000,00 €

Insgesamt                                                                                                        30.239.000,00 €

 

 

Diesen Kosten stehen Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen (ca. 21.000.000,00 €), Zuführungen des Verwaltungshaushalts und etwaige Fördermittel entgegen.

 

Dargestellt sind jedoch lediglich die größeren, investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften.

Diese Kosten belasten langfristig den Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.

 

Zusätzlich wirken sich die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2018 immerhin mit 2.968.751,20 € ca. 18,4 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachten.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 16.144.922,72 € (Vorjahr 15.237.809,67 €) um 288.172,72 € (1,8 %) über dem Planansatz von 15.856.750,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 40-41 des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.

 


Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt liegt mit 8.972.548,51 € (Vorjahr 3.378.913,16 €) um 1.837.751,49 € (17,00 %) unter dem Planansatz von 10.810.300,00 €. In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:

 

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten 42-55 ausführlich erläutert.

 

 

 

 


1 x Kämmerei    


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2018), genehmigt.

 

2.    Der Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2018) wird zugestimmt.

 

3.    Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.058.063,47 € wird zugestimmt.


 

4.    Die Jahresrechnung 2018 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

 

 

5. Die Vermögensrechnung 2018 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt: