Betreff
Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters
Vorlage
SV/511/2019
Aktenzeichen
022.3
Art
Sitzungvorlage

 

Nach § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen vom 2. April 2001 in der Fassung vom 21. Mai 2019 wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte drei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Nach § 37 Absatz 7 der Gemeindeordnung (GemO) werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Entsprechend dem Ergebnis bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 steht die Benennung zweier Stellvertreter der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) zu. Ein stellvertretender Bürgermeister sollte von der Fraktion der Freien Bürger Berglen (FBB) benannt werden.

 

Die drei Stellvertreter sind entweder im Wege der Einigung (muss einstimmig ohne Enthaltung erfolgen) oder aber durch Wahl zu bestellen.

 


1 x Hauptamt    


1.    Entscheidung, ob Besetzung im Zuge der Einigung oder Wahl erfolgen soll.

 

2.    Einigung oder Wahl.