Nach § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen vom 2. April 2001 in der Fassung vom 21. Mai 2019 wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte drei Stellvertreter des Bürgermeisters.
Nach § 37 Absatz 7 der Gemeindeordnung (GemO) werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Entsprechend dem
Ergebnis bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 steht die Benennung zweier
Stellvertreter der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) zu. Ein
stellvertretender Bürgermeister sollte von der Fraktion der Freien Bürger
Berglen (FBB) benannt werden.
Die drei
Stellvertreter sind entweder im Wege der Einigung (muss einstimmig ohne
Enthaltung erfolgen) oder aber durch Wahl zu bestellen.
1 x Hauptamt
1.
Entscheidung, ob Besetzung im Zuge
der Einigung oder Wahl erfolgen soll.
2.
Einigung oder Wahl.