Betreff
Besetzung der beschließenden Ausschüsse
a) Verwaltungs- und Finanzausschuss
b) Bau- und Umweltausschuss
Vorlage
SV/512/2019
Aktenzeichen
022.3
Art
Sitzungvorlage

Nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen wurden in Berglen zwei beschließende Ausschüsse gebildet, nämlich der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) und der Bau- und Umweltausschuss (BUA).

 

Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Für jedes Mitglied bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen persönlichen Stellvertreter. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden (§ 40 Absatz 1 GemO).

 

Die Wahl der Gemeinderäte am 26. Mai 2019 hat ergeben, dass dem Gremium künftig 18 Gemeinderäte angehören werden. Auf den Wahlvorschlag der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) entfielen dabei elf Sitze (33.668 Stimmen), auf den Wahlvorschlag der Freien Bürger Berglen (FBB) vier Sitze (13.605 Stimmen) und auf den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland – offene Liste Berglen (SPD-oLB) drei Sitze (7.896 Stimmen).

 

Die Sitzverteilung nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers ergibt dann jeweils sechs Sitze für die Fraktion der BWV (1., 3., 5., 6., 8. und 9. Sitz), zwei Sitze für die Fraktion der FBB (2. und 7. Sitz) und einen Sitze für die Fraktion der SPD-oLB (4. Sitz).

Vom Ergebnis her bedeutet dies, dass zwölf Mitglieder der BWV in den beschließenden Ausschüssen (2 x 6 = 12 Sitze bei elf Mitgliedern) tätig sein können, bei der Fraktion der FBB kann jeder Gemeinderat einem beschließenden Ausschuss angehören (2 x 2 = 4 Sitze bei vier Mitgliedern). Bei der SPD-oLB können zwei Mitglieder in die Ausschüsse entsendet werden (2 x 1 = 2 Sitze bei drei Mitgliedern). Das dritte Mitglied kann die Stellvertretung in den Ausschüssen übernehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse im Wege der Einigung (§ 40 Absatz 2 GemO) vorzunehmen. Dies bedeutet, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die drei Fraktionen und die personelle Besetzung zustimmen müssen (durch Akklamation). Bei auch nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen. In die Einigung sind auch die Stellvertreter mit einzubeziehen.

 

Wird Einigung über die Besetzung der Ausschüsse nicht erzielt, dann muss gewählt werden. Für jeden Ausschuss getrennt. Dazu kann jeder Gemeinderat einen Wahlvorschlag einreichen. Dazu Näheres in § 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

 

Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, dann findet Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt. Wird ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, so ist Mehrheitswahl durchzuführen.

Ein Wahlvorschlag darf auch Bewerber anderer Fraktionen enthalten (Bildung einer „Koalition“ nur zum Zwecke der Wahl).

 

Bei Verhältniswahl (es müssen mehrere Wahlvorschläge vorliegen) hat jeder Gemeinderat eine Stimme, die er auf einen Wahlvorschlag abgibt. Bei Mehrheitswahl (es muss ein oder gar kein Wahlvorschlag vorliegen) hat jeder Gemeinderat so viel Stimmen wie Mitglieder für den betreffenden Ausschuss zu wählen sind. Wählbar ist jeder Gemeinderat, ohne Bindung an einen evtl. Wahlvorschlag. Der Bürgermeister hat dabei kein Stimmrecht.

 

Die Wahl selbst muss grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorgenommen werden; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht (§ 37 Absatz 7 GemO).

 

Bei Verhältniswahl erfolgt die Verteilung der Sitze auf die vorhandenen Wahlvorschläge nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Grundsätzen des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers. Die Aufteilung der Sitze innerhalb eines Wahlvorschlags erfolgt in der Reihenfolge der Bewerber auf dem Wahlvorschlag.

 

Bei Mehrheitswahl sind die Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt.

 

Die danach nicht gewählten Bewerber sind Stellvertreter der gewählten Bewerber, bei Verhältniswahl sind sie in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag Stellvertreter ihres Wahlvorschlags.

 

Die Verwaltung rät, die Besetzung der beschließenden Ausschüsse im Wege der Einigung vorzunehmen.

 

Mit den Fraktionsvorsitzenden soll in einer Besprechung am 2. Juli 2019 die Besetzung der beschließenden Ausschüsse abgestimmt werden. Von der SPD-oLB liegt bereits eine Mitteilung vor, wer in welchem Ausschuss mitarbeiten möchte.

Können die Ausschüsse im Wege der Einigung besetzt werden, wird die Verwaltung eine Tischvorlage für die Sitzung am 9. Juli 2019 einstellen.

  


1 x Bürgermeister

1 x Bauamt

2 x Hauptamt

5 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt

1 x Technische Verwaltung

1 x Vorzimmer 


Im Wege der Einigung werden auf Vorschlag der Fraktionen einstimmig folgende Vertreter benannt:


 

a) Verwaltungs- und Finanzausschuss

 

 

BWV

FBB

SPD-oLB

 

 

 

Sechs Mitglieder/innen sowie sechs persönliche Stellvertreter/innen werden von der BWV am 2. Juli 2019 benannt.

Zwei Mitglieder/innen sowie zwei persönliche Stellvertreter/innen werden von der FBB am 2. Juli 2019 benannt.

GR Simpfendörfer (GR Reichart)

 

 

 

 

 

b) Bau- und Umweltausschuss

 

 

BWV

FBB

SPD-oLB

 

 

 

Sechs Mitglieder/innen sowie sechs persönliche Stellvertreter/innen werden von der BWV am 2. Juli 2019 benannt.

Zwei Mitglieder/innen sowie zwei persönliche Stellvertreter/innen werden von der FBB am 2. Juli 2019 benannt.

GR Zeller (GR Simpfendörfer)