a) Kurz-Seitz`sche-Stiftung
b) Krankenpflegeverein Oppelsbohm e.V.
c) Stadtjugendmusik- und Kunstschule Winnenden und
Umgebung e.V.
Mit
den Fraktionsvorsitzenden soll in einer Besprechung am 2. Juli 2019 die
Besetzung dieses Tagesordnungspunktes abgestimmt werden. Kann auch hier die
Besetzung im Wege der Einigung erfolgen, wird die Verwaltung eine Tischvorlage
für die Sitzung am 9. Juli 2019 einstellen.
a) Kurz-Seitz`sche Stiftung
(Az.: 364.91)
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 9. Dezember 1993 die Satzung der Kurz-Seitz`schen Stiftung vom 15. August 1993 genehmigt. Der Stiftungsbeirat besteht u.a. neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem noch aus einem vom Gemeinderat der Gemeinde Berglen aus seiner Mitte zu bestellendem Mitglied.
Der Sitz steht der personell stärksten Fraktion, der „BWV“, zu.
Benennung
eines Mitglieds sowie eines/einer Stellvertreter/in durch die BWV.
b)
Krankenpflegeverein Oppelsbohm e. V. (Az.: 541.08)
Nach der Satzung des Krankenpflegevereins Oppelsbohm e.V. besteht der Vorstand u.a. aus je einem Mitglied des Kirchengemeinderates und des Gemeinderates der bürgerlichen Gemeinde Berglen. Bürgermeister Maximilian Friedrich gehört kraft Amtes dem Vorstand des Krankenpflegevereins Oppelsbohm e. V. an.
Der Sitz steht der personell stärksten Fraktion, der „BWV“, zu.
Benennung
eines Mitglieds sowie eines/einer Stellvertreter/in durch die BWV.
c) Stadtjugendmusik-
und Kunstschule Winnenden und Umgebung e.V. (Az.: 333.0)
Die Mitgliederversammlung der Stadtjugendmusik- und Kunstschule Winnenden und Umgebung e.V. besteht aus den Mitgliedern und Vertretern der Mitgliedsgemeinden; vier Vertreter werden von der Stadt Winnenden und je zwei Vertreter von der Gemeinde Berglen, Leutenbach und Schwaikheim in die Mitgliederversammlung entsandt. Bürgermeister Maximilian Friedrich gehört kraft Amtes dem Vorstand an.
Der Sitz steht der personell stärksten Fraktion, der „BWV“, zu.
Benennung
eines Mitglieds sowie eines/einer Stellvertreter/in durch die BWV.
1 x Bürgermeister
1 x Hauptamt
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat stimmt im Wege der Einigung der jeweiligen Besetzung
zu.