Im Zuge der Neuentwicklung des Grundstücks Brucknerstraße 1 in Oppelsbohm wurde neben dem landwirtschaftlichen Gebäude auch das direkt an die Ortsdurchfahrt angrenzende Eckgebäude vom Grundstückseigentümer abgebrochen. Diese nördlich an das alte Rathaus angrenzende Teilfläche sollte nach den ursprünglichen Überlegungen des Eigentümers / Bauträgers als Parkierungsfläche für das geplante Mehrfamilienwohngebäude dienen und folglich mit drei Fertiggaragen bebaut werden. Von dieser aus städtebaulicher Sicht sehr bedenklichen Planung wurde jedoch Abstand genommen. Für die Gemeinde ergibt sich dadurch die Möglichkeit, das Umfeld des nun freistehenden und denkmalgeschützten alten Rathauses als öffentliche Fläche zu gestalten. Damit tritt das ortsbildprägende historische Fachwerkgebäude im Ortskern von Oppelsbohm stärker als bisher in Erscheinung.
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 26.06.2018 mit einem ersten Gestaltungsentwurf der Blank Landschaftsarchitekten aus Stuttgart für die Anlegung eines öffentlichen Sitzplatzes befasst und die Verwaltung mit dem Grunderwerb beauftragt. Der markante, direkt an der Ortsdurchfahrt liegen Bereich wurde zwischenzeitlich im Kataster vom Hauptgrundstück Brucknerstraße 1 abgetrennt und ein selbstständiges Grundstück (Flst.Nr. 107/3) mit einem Messgehalt von 122 m² gebildet. Der zur Umnutzung infrage kommende Bereich ist damit nicht mehr Teil des Baugrundstücks und kann somit nun an die Gemeinde veräußert werden.
Anstelle
einer rein privaten baulichen Nutzung durch die Bewohner des neuen Wohngebäudes
kann, nach dem vorliegenden Konzept der Landschaftsarchitekten, vielmehr ein
frei zugänglicher öffentlicher Sitzplatz
entstehen. Dieser „Nachbarschaftsplatz“ liegt, bedingt durch die Höhenlage des
Gebäudes Brucknerstraße 1 und des Kellergewölbes des alten Rathauses
(Beethovenstraße 15), ca. 1,10 m über dem Niveau des Kreuzungsbereichs
Brucknerstraße / Beethovenstraße. Aufgrund dieser Gegebenheiten entsteht ein
Sitzbereich, der vom Verkehr abgesetzt ist und trotzdem gut einsehbar bleibt.
Über eine großzügige Treppenanlage öffnet sich der Platz in Richtung Rathaus
und Ortsmitte. Zudem wird ein schwellenfreier Zugang vom Vorplatz des
Nachbargebäudes Brucknerstraße 1 geschaffen. Ein höher liegendes Pflanzbeet
entlang des ehemaligen Rathauses und ein Heckenstreifen entlang der Parkplätze
des Mehrfamilienwohngebäudes rahmen den Platz ein. Auf der Rückseite belebt ein
kleines Wasserspiel den Platz. Aus der Stützwand fließt über einen
Edelstahlspeier Wasser in ein Becken aus Stahl, das wiederum ein bodenbündiges
Becken speist. Die Umwälzung des Wassers erfolgt mittels einer Pumpe in einer
unter dem Platz eingebauten Zisterne. Aktuell wird noch geprüft, ob das
Dachwasser des alten Rathauses für den Betrieb des Wasserspiels verwendet
werden kann. Auf beiden Seiten des Platzes bieten, abweichend zu der Darstellung
in der als Anlage beigefügten Perspektive, Bänke im Schatten und in der Sonne
Aufenthaltsmöglichkeiten. Auf weitere Pflanzungen oder Möblierung wurde bewusst
verzichtet, um eine flexiblere Nutzung der Fläche zu ermöglichen. Die
Beleuchtung erfolgt mit Pollerleuchten im Bereich der Sitzbänke und durch
Wandeinbauleuchten am Treppenaufgang. Die Betonstützwände sollen mit
Verblendmauerwerk aus Sandstein verkleidet werden. Für die freistehenden Mauern
an den Treppenwangen sind Sandsteine angedacht, die beim Abbruch der Gebäude
gesichert und vom Bauträger der Gemeine zur Platzgestaltung zur Verfügung
gestellt wurden. Treppenstufen und Pflasterbeläge sind in farblich angepasstem
Betonwerkstein vorgesehen.
Mit der Anpassung der Geländesituation im Erdgeschoss der neuen Wohnungen im Mehrfamilienwohngebäude Brucknerstraße 1 kann auch für die Wohnung im alten Rathaus ein adäquater Terrassenbereich durch einen Geländeabtrag hinter dem Gebäude geschaffen werden. Dies führt auch zur Verbesserung der Wohnqualität für die Mieter.
Die Kosten für die Gestaltung des Platzes wurden auf 95.870,-- € geschätzt. Im Haushalt 2019 stehen hierfür Finanzmittel in Höhe von 180.000,-- € zur Verfügung (HH-Stelle 6300-950072.012).
Im Zuge der Baumaßnahmen sollte auch die statische Abfangung der Grundmauern (Gewölbekeller) des Gebäudes Beethovenstraße 15 verbessert werden. Die seinerzeit zur Aussteifung gewählte Ausführungsmethode ist nicht dauerhaft und könnte auf lange Sicht deshalb weitere Gebäudeschäden zur Folge haben. Die Verwaltung schlägt vor, parallel zur nordöstlichen Gebäudewand eine Betonstützmauer herzustellen, die den Gewölbekeller und damit das Gebäude auf Dauer sichert. Ferner sollte der zu hoch liegende und stellenweise defekte Entwässerungskanal des alten Rathauses erneuert und in diesem Zusammenhang auch räumlich verlegt werden. Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf 57.000,-- € brutto und sollen bauablaufbedingt von den mit der Erstellung des Mehrfamilienwohngebäudes beauftragten Firmen ausgeführt werden. Die Koordination erfolgt durch den beauftragten Bauleiter des Bauträgers im Einvernehmen mit dem Bauamt bzw. Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank.
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen.
1 x Bauamt
1.
Der
Gemeinderat stimmt dem Konzept der Blank Landschaftsarchitekten zur Anlegung
des „Nachbarschaftsplatzes“ in Oppelsbohm zu und ermächtigt die Verwaltung mit
der baulichen Umsetzung sowie der hierzu notwendigen Auftragsvergabe.
2.
Im
Zuge der Platzanlegung wird der Abwasseranschluss des Gebäudes Beethovenstraße
15 erneuert und verlegt. Ferner ist die Statik des Gebäudes durch die
Herstellung einer Betonstützmauer zu verbessern.