- Sachstand
- Gliederung Teilhaushalte
Die Umstellung auf das Neue
Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 kommt immer näher
und die zu leistenden Vorarbeiten werden immer zeitintensiver.
Eine Vielzahl von Umstellungsarbeiten, wie z.B. die Bewertung des
Gemeindevermögens und die Erstellung des Produktplans, wurden in den
vergangenen drei Jahren durchgeführt und müssen bis zur endgültigen Umstellung
fortgeschrieben und aktualisiert werden. Derzeit wird schwerpunktmäßig die
verwendete Finanzsoftware Finanz+ auf die Umstellung vorbereitet sowie die zu
bildenden Sonderposten, wie z.B. die Erschließungsbeiträge und erhaltenen Investitionszuschüsse
recherchiert, bewertet und errechnet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen wurde hierzu in den Sitzungen am
17.11.2015 (vgl. GR-Vorlage SV/096/2015), am 15.11.2016 (vgl. GR-Vorlage
SV/243/2016) und am 08.05.2018 (vgl. GR-Vorlage SV/406/2018) informiert bzw.
hat entsprechende Beschlüsse zur Umstellung auf das NKHR gefasst.
Damit der Gemeinderat rechtzeitig den ersten Haushalt nach neuem Recht
für das Jahr 2020 beraten und beschließen kann, wird in der Sitzung umfassend
über die sich ändernde Systematik informiert und in die Thematik eingeführt
(vgl. Anlage 1).
Um den ersten doppischen Haushalt aufstellen zu können muss der
Gemeinderat festlegen, in wie viele Teilhaushalte dieser künftig gegliedert
werden soll. § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) schreibt hier eine
Mindestgliederung von zwei Teilhaushalten vor. Teilhaushalte bilden in der
neuen Systematik jeweils mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) und
sind einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Hier soll der dezentralen
Budgetverantwortung Rechnung getragen werden. Die Gemeindeverwaltung Berglen
bucht seit jeher alle Rechnungen zentral in der Kämmerei und überwacht dabei
auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein enger Austausch der
Bewirtschafter (der jeweiligen Amtsleiterinnen und Amtsleiter) mit dem
Fachbediensteten für das Finanzwesen (Kämmerer) und dem Bürgermeister sichern
eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, aus diesem Grund den
Haushalt in zwei Teilhaushalte zu gliedern. Ein Teilhaushalt, in dem alle
internen und externen Produkte abgebildet werden und ein Teilhaushalt, bei dem
die allgemeine Finanzwirtschaft abgebildet wird. Bei den Überlegungen der
Verwaltung haben Einfachheit und Übersichtlichkeit den Ausschlag für diese
Mindestgliederung gegeben. Sollte sich in den kommenden Jahren herausstellen,
dass mehr Teilhaushalte sinnvoll sind, kann diese Gliederung angepasst werden.
Selbiges Vorgehen wird beim Haushaltsplan des Wasserwerks Berglen vorgeschlagen.
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
vom aktuellen Sachstand der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht und
beschließt, dass der erste doppische Haushalt für das Jahr 2020 für den
Gemeindehaushalt und das Wasserwerk Berglen gemäß § 4 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in zwei Teilhaushalte gegliedert wird.