Betreff
Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
- Sachstand
- Gliederung Teilhaushalte
Vorlage
SV/524/2019
Aktenzeichen
902.0
Art
Sitzungvorlage

 

Die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 kommt immer näher und die zu leistenden Vorarbeiten werden immer zeitintensiver.

 

Eine Vielzahl von Umstellungsarbeiten, wie z.B. die Bewertung des Gemeindevermögens und die Erstellung des Produktplans, wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und müssen bis zur endgültigen Umstellung fortgeschrieben und aktualisiert werden. Derzeit wird schwerpunktmäßig die verwendete Finanzsoftware Finanz+ auf die Umstellung vorbereitet sowie die zu bildenden Sonderposten, wie z.B. die Erschließungsbeiträge und erhaltenen Investitionszuschüsse recherchiert, bewertet und errechnet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen wurde hierzu in den Sitzungen am 17.11.2015 (vgl. GR-Vorlage SV/096/2015), am 15.11.2016 (vgl. GR-Vorlage SV/243/2016) und am 08.05.2018 (vgl. GR-Vorlage SV/406/2018) informiert bzw. hat entsprechende Beschlüsse zur Umstellung auf das NKHR gefasst.

 

Damit der Gemeinderat rechtzeitig den ersten Haushalt nach neuem Recht für das Jahr 2020 beraten und beschließen kann, wird in der Sitzung umfassend über die sich ändernde Systematik informiert und in die Thematik eingeführt (vgl. Anlage 1).

 

Um den ersten doppischen Haushalt aufstellen zu können muss der Gemeinderat festlegen, in wie viele Teilhaushalte dieser künftig gegliedert werden soll. § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) schreibt hier eine Mindestgliederung von zwei Teilhaushalten vor. Teilhaushalte bilden in der neuen Systematik jeweils mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) und sind einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Hier soll der dezentralen Budgetverantwortung Rechnung getragen werden. Die Gemeindeverwaltung Berglen bucht seit jeher alle Rechnungen zentral in der Kämmerei und überwacht dabei auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein enger Austausch der Bewirtschafter (der jeweiligen Amtsleiterinnen und Amtsleiter) mit dem Fachbediensteten für das Finanzwesen (Kämmerer) und dem Bürgermeister sichern eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung.

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, aus diesem Grund den Haushalt in zwei Teilhaushalte zu gliedern. Ein Teilhaushalt, in dem alle internen und externen Produkte abgebildet werden und ein Teilhaushalt, bei dem die allgemeine Finanzwirtschaft abgebildet wird. Bei den Überlegungen der Verwaltung haben Einfachheit und Übersichtlichkeit den Ausschlag für diese Mindestgliederung gegeben. Sollte sich in den kommenden Jahren herausstellen, dass mehr Teilhaushalte sinnvoll sind, kann diese Gliederung angepasst werden.

 

Selbiges Vorgehen wird beim Haushaltsplan des Wasserwerks Berglen vorgeschlagen.

 

 

 

 

 


1 x Kämmerei   


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht und beschließt, dass der erste doppische Haushalt für das Jahr 2020 für den Gemeindehaushalt und das Wasserwerk Berglen gemäß § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in zwei Teilhaushalte gegliedert wird.