Betreff
Erlass einer Benutzungsordnung für die Sporthalle Oppelsbohm
Vorlage
SV/250/2016
Aktenzeichen
564
Art
Sitzungvorlage

 

Am Wochenende vom 10. bis 12. Februar 2017 findet voraussichtlich die feierliche Einweihung der neuen Sporthalle in Oppelsbohm statt. Danach steht die Sporthalle mit Mensa für die Öffentlichkeit zur Nutzung offen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Nutzer der Einrichtung ist es erforderlich, über die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses Regelungen zu treffen. Die Verwaltung hat hierzu die beiliegende Benutzungsordnung entworfen (siehe Anlage).

 

In diesem Entwurf wurde eine Zweckbestimmung für die drei unterschiedlichen Gebäudebereiche festgelegt:

 

Sporthalle mit Umkleide-, Wasch- und Duschräumen sowie Tribüne:

 

Sie dient dem lehrplanmäßigen Sportunterricht der Nachbarschaftsschule „In den Berglen“ und den örtlichen sporttreibenden Vereinen, Verbänden und Organisationen zur Abhaltung von sportlichen Übungsstunden und für besondere sportliche Veranstaltungen. Auf Antrag kann die Halle für das Abhalten von sportlichen Wettkämpfen, Turnieren und sonstigen sportlichen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Die Sporthalle steht für nichtsportliche Veranstaltungen in der Regel nicht zur Verfügung. Gemeindliche und schulische Veranstaltungen haben gegenüber Vereins- oder anderen Veranstaltungen grundsätzlich Vorrang. Die Entscheidung über den Antrag oder eine Ausnahme fällt die Gemeinde.

 

Foyer und Küche:

 

Dieser Bereich dient den örtlichen Vereinen und Organisationen zur Bewirtung von Veranstaltungen, die in der Sporthalle stattfinden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

 

Mensa mit Küche:

 

Dieser Bereich dient der Nachbarschaftsschule „In den Berglen“ im Rahmen des Ganztagesbetriebs für das Mittagessen von Schülern und Lehrkräften. Die Mensa kann des Weiteren den örtlichen Vereinen und Organisationen zur Abhaltung von Veranstaltungen kultureller und gesellschaftlicher Art überlassen werden. Für Veranstaltungen mit politischem Hintergrund steht die Räumlichkeit in der Regel nicht zur Verfügung. An zweiter Stelle ist eine Belegung durch Privatpersonen und Gewerbetreibende möglich. Die Rangfolge ist durch die Verwaltung zu gewährleisten, indem die Reservierungen für die Benutzerkreise nur nach bestimmten Zeiträumen und ab bestimmten Zeitpunkten ermöglicht werden.

 

Über die Höhe des Entgelts für die Benutzung der neuen Sporthalle in Oppelsbohm hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 bereits eine Entgeltordnung erlassen.

 

 

 

 

 


1 x Bürgermeister

1 x Vorzimmer Bürgermeister

1 x Ordnungsamt 


Der Gemeinderat stimmt der Benutzungsordnung für die Sporthalle Oppelsbohm (siehe Anlage) zu.