Am Wochenende vom 10. bis 12. Februar 2017 findet voraussichtlich die feierliche Einweihung der neuen Sporthalle in Oppelsbohm statt. Danach steht die Sporthalle mit Mensa für die Öffentlichkeit zur Nutzung offen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Nutzer der Einrichtung ist es erforderlich, über die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses Regelungen zu treffen. Die Verwaltung hat hierzu die beiliegende Benutzungsordnung entworfen (siehe Anlage).
In diesem Entwurf wurde eine Zweckbestimmung für die drei
unterschiedlichen Gebäudebereiche festgelegt:
Sporthalle mit Umkleide-,
Wasch- und Duschräumen sowie Tribüne:
Sie dient dem lehrplanmäßigen Sportunterricht der Nachbarschaftsschule
„In den Berglen“ und den örtlichen sporttreibenden Vereinen, Verbänden und
Organisationen zur Abhaltung von sportlichen Übungsstunden und für besondere
sportliche Veranstaltungen. Auf Antrag kann die Halle für das Abhalten von
sportlichen Wettkämpfen, Turnieren und sonstigen sportlichen Veranstaltungen
zur Verfügung gestellt werden. Die Sporthalle steht für nichtsportliche
Veranstaltungen in der Regel nicht zur Verfügung. Gemeindliche und schulische
Veranstaltungen haben gegenüber Vereins- oder anderen Veranstaltungen
grundsätzlich Vorrang. Die Entscheidung über den Antrag oder eine Ausnahme
fällt die Gemeinde.
Foyer und Küche:
Dieser Bereich dient den örtlichen Vereinen und Organisationen zur
Bewirtung von Veranstaltungen, die in der Sporthalle stattfinden. Die Nutzung
erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
Mensa mit Küche:
Dieser Bereich dient der Nachbarschaftsschule „In den Berglen“ im Rahmen
des Ganztagesbetriebs für das Mittagessen von Schülern und Lehrkräften. Die
Mensa kann des Weiteren den örtlichen Vereinen und Organisationen zur Abhaltung
von Veranstaltungen kultureller und gesellschaftlicher Art überlassen werden.
Für Veranstaltungen mit politischem Hintergrund steht die Räumlichkeit in der
Regel nicht zur Verfügung. An zweiter Stelle ist eine Belegung durch
Privatpersonen und Gewerbetreibende möglich. Die Rangfolge ist durch die
Verwaltung zu gewährleisten, indem die Reservierungen für die Benutzerkreise
nur nach bestimmten Zeiträumen und ab bestimmten Zeitpunkten ermöglicht
werden.
Über die Höhe des Entgelts für die Benutzung der neuen Sporthalle in Oppelsbohm
hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 bereits eine
Entgeltordnung erlassen.
1 x
Bürgermeister
1 x Vorzimmer
Bürgermeister
1 x Ordnungsamt
Der Gemeinderat stimmt der Benutzungsordnung
für die Sporthalle Oppelsbohm (siehe Anlage) zu.