Betreff
Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2017
Vorlage
SV/263/2016
Aktenzeichen
062.21
Art
Sitzungvorlage

 

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die organisatorische Durchführung der Wahl bedarf der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. In der Gemeinde Berglen werden insgesamt 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt.

 

Nach der Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Tätigkeit am Wahltag ein Zehrgeld in Höhe von 21,00 Euro gewährt werden.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Gemeinden eine höhere Entschädigung zahlen, z.B. nach der örtlichen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Höchstsatz in Berglen 52,00 Euro / Tag). Solche erhöhten Entschädigungen für Mitglieder der Wahlorgane sind jedoch im Rahmen der Wahlkostenerstattung nach § 50 Bundeswahlgesetz (BWG) nicht erstattungsfähig. Die Mehrkosten (max. 1.860 Euro) sind von der Gemeinde Berglen zu tragen.

 

Da es wichtig ist den Einsatz der Helferinnen und Helfer entsprechend zu honorieren, wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, eine höhere Entschädigung nach der örtlichen Satzung zu bezahlen.

 


1 x Hauptamt (Akten Bundestagswahl 2017) 


Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.