Betreff
Ausscheiden von Martina Lang aus dem Gemeinderat zum 28. Februar 2017 infolge Wegzug aus der Gemeinde
Vorlage
SV/267/2017
Aktenzeichen
022.133
Art
Sitzungvorlage

 

Frau Gemeinderätin Martina Lang hat mitgeteilt, dass sie ihren Hauptwohnsitz zum 1. März 2017 nach Schorndorf verlegen wird.

 

Mit diesem Wohnortwechsel verliert Frau Lang das Bürgerrecht in Berglen und scheidet mit dem gleichzeitigen Verlust der Wählbarkeit aus dem Gemeinderat der Gemeinde Berglen aus (§ 31 i.V.m. § 28 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

 

Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt automatisch ein. Zur Klarstellung der Rechtslage trifft der Gemeinderat jedoch die Feststellung, ob die Voraussetzung für ein Ausscheiden vorliegt.

 


1 x Bürgermeister

1 x Hauptamt 


Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Martina Lang mit dem Verlust ihrer Bürgereigenschaft die Wählbarkeit nach § 28 GemO zum 28. Februar 2017 verliert. Die Voraussetzung für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 31 Abs. 1 GemO liegt vor.