Neubau eines Einfamilienwohngebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1255/1 im Inselweg in Rettersburg
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück
Flst.Nr. 1255/1 im Inselweg in Rettersburg nach dem Abbruch eines Nebengebäudes
ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 9,45 m x 7,49 m errichten.
Das neue Gebäude soll als Grenzbau an das bestehende Wohnhaus Inselweg 8
angebaut werden. Die Höhenausmaße des Bestandes werden dabei für den Neubau
übernommen. Zur Gliederung der einzelnen Baukörper ist ein Gebäudeversatz
vorgesehen. Die Traufhöhe ist in den vorliegenden Unterlagen mit 3,20 m und die
Firsthöhe mit 7,50 m, jeweils gemessen von der Erdgeschossfußbodenhöhe,
angegeben. Das Dach des Gebäudes soll als Satteldach mit Ziegeleindeckung und
einer Neigung von 50° ausgeführt werden. Auf der Südwestseite sind ein
Gegengiebel und ein Balkon vorgesehen. Die östliche Dachseite erhält zudem
einen Dachaufbau (Sattelgaube). An der südöstlichen Grundstücksgrenze am
Inselweg entstehen zwei Stellplätze.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich
des Bauungsplanes "Inselweg" aus dem Jahre 1958. Es handelt sich
hierbei um einen einfachen Baulinienplan, in welchem neben der Baulinie auch
eine Vorgarten- und Bauverbotsfläche festgesetzt wurde. Das Bauvorhaben
entspricht nicht den Vorgaben des Bauleitplanes, da das Gebäude und die
Stellplätze sowohl im Bauverbot, als auch in der Vorgartenfläche zur Ausführung
kommen sollen.
Die Verwaltung hat gegen
das Bauvorhaben und die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan dennoch keine
städtebaulichen Bedenken, da sich der Neubau größenmäßig und auch höhenmäßig,
wie die vorliegenden Ansichten verdeutlichen, an dem Gebäude Inselweg 8
orientiert. Durch den geplanten kleinen Gebäudeversatz von einem Meter zwischen
dem Bestandsgebäude und dem geplanten Wohnhaus wird der insgesamt rd. 23 m
lange Baukörper (Gesamtlänge Bestand und Neubau) optisch unterbrochen. Aus
Verwaltungssicht können die vorliegenden Abweichungen vom Bebauungsplan auch
aus rechtlicher Sicht akzeptiert werden, da bereits bei den Gebäuden Inselweg
6, 8 und 14/1 Befreiungen im größeren Umfang genehmigt wurden.
Dem Bau- und
Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen
herzustellen.
1 x Bauakte "Inselweg 10"
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt,
dass
- als
Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf
dem Baugrundstück zwei heimische Laubbäume gepflanzt werden;
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen sowie die
Stellplätze nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser
ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Es ist dabei
sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser auf den Inselweg gelangen kann.
2. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine
getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der
Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die
Gemeinde Berglen stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück zu.
Lageplanauszug
Schnitt