Betreff
Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten - Erteilung eines Begehungsscheines für das Jagdrevier I, Hößlinswart
Vorlage
SV/279/2017
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

 

Jagdpächter Rolf Riker aus Berglen hat die Verwaltung darüber informiert, dass er einen Jagderlaubnisschein für das Jagdrevier I, Hößlinswart, an Herrn Benjamin Rauth aus Berglen ausgeben möchte.

 

Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode 2009 bis 2018 ist der Jagdpächter dazu verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen.

 

Der Verpächter (d.h. der Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählter Jagdvorstand) kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu widerrufen.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Erteilung des Jagderlaubnisscheines an Herrn Rauth sprechen.

 


1 x Ordnungsamt 


Die Erteilung des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an Herrn Benjamin Rauth aus Berglen wird zur Kenntnis genommen.