Jagdpächter Rolf Riker aus Berglen hat die Verwaltung darüber informiert, dass er einen Jagderlaubnisschein für das Jagdrevier I, Hößlinswart, an Herrn Benjamin Rauth aus Berglen ausgeben möchte.
Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode 2009 bis 2018 ist der Jagdpächter dazu verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen.
Der Verpächter (d.h. der Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählter Jagdvorstand) kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu widerrufen.
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Erteilung des Jagderlaubnisscheines an Herrn Rauth sprechen.
1 x Ordnungsamt
Die Erteilung des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an Herrn
Benjamin Rauth aus Berglen wird zur Kenntnis genommen.