Betreff
Neuanschaffung eines Dienstfahrzeugs für den Bürgermeister
Vorlage
SV/283/2017
Aktenzeichen
024
Art
Sitzungvorlage

 

Der derzeitige Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters, ein Audi A4 Avant, läuft Ende Juni 2017 aus. Um rechtzeitig ein Anschlussfahrzeug beschaffen zu können, wurden von verschiedenen Automobilherstellern Angebote für ein neues Dienstfahrzeug eingeholt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde durch die Hahn Automobile GmbH + Co KG in Schorndorf abgegeben.

 

Es handelt sich um einen Audi A4 Avant 1.4 TFSI Modelljahr 2017 zu monatlichen Kosten (Leasingrate, Überführungs- und Zulassungskosten) in Höhe von brutto 211,67 € zuzüglich KFZ-Steuer und Versicherung (vgl. nachfolgende Tabelle).

 

Die vertraglichen Konditionen betragen:

Laufzeit zwölf Monate, keine Leasingsonderzahlung, jährliche Fahrleistung 10.000 km, Winterbereifung inklusive Reifeneinlagerung.

Die vergleichbaren Angebote anderer Hersteller belaufen sich auf monatliche Gesamtkosten in Höhe von brutto 229,67 € bzw. 326,30 €.

 

 

 

 

Bürgermeister Friedrich möchte weiterhin das Dienstfahrzeug für private Fahrten (z.B. Hin- und Rückweg zum Rathaus) nutzen. Diese Privatfahrten sollen wie beim derzeitigen Dienstfahrzeug pauschal nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 Landesreisekostengesetz (LRKG) der Gemeinde Berglen monatlich erstattet werden (derzeit 0,35 € / km). Diese Regelung ist von der Gemeindeprüfungsanstalt explizit als zulässig anerkannt, wobei vom Gemeinderat sowohl ein höherer, als auch ein niedrigerer Verrechnungssatz festgelegt werden kann.

 

Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden. Auch diese Regelung besteht bereits beim aktuellen Dienstfahrzeug und wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit so beschlossen.

 

 

 

 

 

 


1 x Bürgermeister

1x Kämmerei 


Der Gemeinderat stimmt der Bestellung des neuen Audi A4 Avant 1.4 TFSI sowie dem Abschluss eines neuen Leasingvertrages zu. Die private Nutzung des Dienstfahrzeuges durch Herrn Bürgermeister Friedrich wird gestattet. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten sind nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 LRKG (derzeit 0,35 € / km) mit der Gemeinde Berglen monatlich abzurechnen. Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes sind an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden.