Der derzeitige Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters,
ein Audi A4 Avant, läuft Ende Juni 2017 aus. Um rechtzeitig ein
Anschlussfahrzeug beschaffen zu können, wurden von verschiedenen
Automobilherstellern Angebote für ein neues Dienstfahrzeug eingeholt. Das
wirtschaftlich günstigste Angebot wurde durch die Hahn Automobile GmbH + Co KG
in Schorndorf abgegeben.
Es handelt sich um einen
Audi A4 Avant 1.4 TFSI Modelljahr 2017 zu monatlichen Kosten (Leasingrate,
Überführungs- und Zulassungskosten) in Höhe von brutto 211,67 € zuzüglich KFZ-Steuer und Versicherung (vgl. nachfolgende
Tabelle).
Die vertraglichen Konditionen betragen:
Laufzeit zwölf Monate, keine Leasingsonderzahlung, jährliche
Fahrleistung 10.000 km, Winterbereifung inklusive Reifeneinlagerung.
Die vergleichbaren Angebote anderer Hersteller belaufen sich auf
monatliche Gesamtkosten in Höhe von brutto 229,67 € bzw. 326,30 €.
Bürgermeister Friedrich möchte weiterhin das Dienstfahrzeug für private
Fahrten (z.B. Hin- und Rückweg zum Rathaus) nutzen. Diese Privatfahrten sollen
wie beim derzeitigen Dienstfahrzeug pauschal nach dem höchsten
Entschädigungssatz nach § 6 Landesreisekostengesetz (LRKG) der Gemeinde Berglen
monatlich erstattet werden (derzeit 0,35 € / km). Diese Regelung ist von der
Gemeindeprüfungsanstalt explizit als zulässig anerkannt, wobei vom Gemeinderat
sowohl ein höherer, als auch ein niedrigerer Verrechnungssatz festgelegt werden
kann.
Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden. Auch diese Regelung besteht bereits beim aktuellen Dienstfahrzeug und wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit so beschlossen.
1 x Bürgermeister
1x Kämmerei
Der Gemeinderat stimmt der
Bestellung des neuen Audi A4 Avant 1.4 TFSI sowie dem Abschluss eines neuen
Leasingvertrages zu. Die private Nutzung des Dienstfahrzeuges durch Herrn
Bürgermeister Friedrich wird gestattet. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Privatfahrten sind nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 LRKG (derzeit
0,35 € / km) mit der Gemeinde Berglen monatlich abzurechnen. Fahrten innerhalb
des Gemeindegebietes sind an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen als
Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden.