Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Neubau eines Einfamilienwohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Wilhelmstraße 6, Flst.Nr. 16/2 und 19 in Ödernhardt
Vorlage
BUA/070/2017
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Wilhelmstraße 6 in Ödernhardt ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 9,50 m x 11,00 m errichten. Die Traufhöhe ist in den vorliegenden Unterlagen mit 5,00 m und die Firsthöhe mit 8,25 m, jeweils gemessen von der Erdgeschossfußbodenhöhe, angegeben. Das Dach des Gebäudes soll als Satteldach mit Ziegeleindeckung und einer Neigung von 35° ausgeführt werden. An der nördlichen Grundstücksgrenze zum Grundstück Flst.Nr. 19/7 bzw. östlichen Grenze zum Flst.Nr. 16/1 ist eine Doppelgarage geplant, deren Dach extensiv begrünt wird. Zudem soll in diesem Bereich des Areals eine Geschirrhütte platziert werden. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt von der Wilhelmstraße aus über eine private Zufahrt (Flst.Nr. 19/6 und 21/1).

 

Der hauptsächlich zur Bebauung vorgesehene Teil des Flurstücks Nr. 19 und das Grundstück Flst.Nr. 16 liegen nicht im Geltungsbereich eines Bauungsplanes. Es handelt sich hierbei um nicht überplante Flächen im Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Balkon auf der südöstlichen Gebäudeseite und die Terrasse ragen in die mit dem Bebauungsplan „Friedrichstraße-Wilhelmstraße“ festgesetzte „Fläche für Landwirtschaft“ hinein. Auch die Zufahrt zum Baugrundgrundstück liegt teilweise in dieser Fläche.

 

Die Verwaltung hat gegen das Bauvorhaben keine städtebaulichen Bedenken, da sich der Neubau größenmäßig und auch höhenmäßig, wie die vorliegende Straßenabwicklung verdeutlicht, in die Umgebungsbebauung einfügen wird. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag herzustellen.

 


1 x Bauakte „Wilhelmstraße 6“    


1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -  die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

         -  das anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird.

 

2.      Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.

 

3.      Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lageplanauszug

 

Schnitt

 

 

 

 

 

 

Westansicht

 

 

 

 

 

 

 

Nordansicht

 

 

 

 

 

 

 

Ostansicht

 

Südansicht

 

Straßenabwicklung