Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Neubau eines Einfamilienwohngebäudes mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Lindenstraße 2/3, Flurstück Nr. 55/3 in Steinach
Vorlage
BUA/071/2017
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flst.Nr. 55/3, westlich der Lindenstraße in Steinach, ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 10,80 m x 8,77 m errichten. Die aktuell auf dem Bauplatz noch vorhandene Garage wird in diesem Zusammenhang abgebrochen. Der rechteckige Baukörper soll in Nord-Süd-Ausrichtung und somit giebelständig zu dem privaten Weg Nr. 55/2, der die Grundstücke von der Lindenstraße aus erschließt, platziert werden. Die Traufhöhe des neuen Wohngebäudes ist in den vorliegenden Unterlagen mit 5,13 m ab Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH 301,30) angegeben. Die Firsthöhe beträgt 6,70 m ab EFH. Das Dach soll als ziegelgedecktes Satteldach mit einer sehr flachen Neigung von rd. 18° ausgeführt werden. Die Fahrzeugparkierung ist in einem Carport und auf einem separat anfahrbaren Stellplatz geplant.

 

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Teil von Steinach nicht. Die Bebauung des Grundstücks ist dennoch möglich, da es sich im nicht überplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) befindet.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Errichtung des geplanten Wohnhauses und Carports. Städtebauliche Bedenken bestehen ebenfalls nicht, da sich das neue Gebäude gemäß der vorliegenden Straßenabwicklung gut in die Umgebungsbebauung integrieren wird. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter Auflagen zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 


1 x Bauakte „Lindenstraße 2/3“   


1.            Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

                -        alle neuen Zugangs-, Zufahrts- und Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

-        die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers über die bestehende Leitung zum Gewässer II. Ordnung Steinach erfolgt.

 

2.            Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lageplanauszug

 

Nordansicht

 

Ostansicht

Südansicht

 

Wenstansicht

Schnitt

 

Straßenabwicklung mit geplantem Gebäude im Vordergrund