Neubau eines Einfamilienwohngebäudes mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Lindenstraße 2/3, Flurstück Nr. 55/3 in Steinach
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück
Flst.Nr. 55/3, westlich der Lindenstraße in Steinach, ein Einfamilienwohnhaus
mit einer Grundfläche von 10,80 m x 8,77 m errichten. Die aktuell auf dem
Bauplatz noch vorhandene Garage wird in diesem Zusammenhang abgebrochen. Der
rechteckige Baukörper soll in Nord-Süd-Ausrichtung und somit giebelständig zu
dem privaten Weg Nr. 55/2, der die Grundstücke von der Lindenstraße aus
erschließt, platziert werden. Die Traufhöhe des neuen Wohngebäudes ist in den
vorliegenden Unterlagen mit 5,13 m ab Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH 301,30)
angegeben. Die Firsthöhe beträgt 6,70 m ab EFH. Das Dach soll als ziegelgedecktes
Satteldach mit einer sehr flachen Neigung von rd. 18° ausgeführt werden. Die
Fahrzeugparkierung ist in einem Carport und auf einem separat anfahrbaren
Stellplatz geplant.
Ein Bebauungsplan besteht in diesem Teil von
Steinach nicht. Die Bebauung des Grundstücks ist dennoch möglich, da es sich im
nicht überplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
befindet.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts
gegen die Errichtung des geplanten Wohnhauses und Carports. Städtebauliche
Bedenken bestehen ebenfalls nicht, da sich das neue Gebäude gemäß der
vorliegenden Straßenabwicklung gut in die Umgebungsbebauung integrieren wird.
Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche
Einvernehmen zu dem Bauantrag unter Auflagen zu erteilen.
1 x Bauakte „Lindenstraße 2/3“
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass
- alle neuen Zugangs-, Zufahrts- und
Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
-
die dezentrale Beseitigung des
Niederschlagswassers über die bestehende Leitung zum Gewässer II. Ordnung
Steinach erfolgt.
2. Die Gemeinde stimmt auch als
Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Lageplanauszug
Nordansicht
Ostansicht
Südansicht
Wenstansicht
Schnitt
Straßenabwicklung mit geplantem Gebäude im Vordergrund