Betreff
Anpassung des Engeltes für die Kommunale Zusatzbetreuung (Verlässliche Grundschule, Kernzeit, Flexible Nachmittagsbetreuung)
Vorlage
SV/291/2017
Aktenzeichen
022.3, 460.023
Art
Sitzungvorlage

 

Der Kindergarten-, Jugend- und Schulbeirat wird am 29. März 2017 über die Anpassung des Entgeltes für die Kommunale Zusatzbetreuung beraten. Sollten sich bei der Aussprache Änderungen ergeben, wird zur heutigen Sitzung eine Tischvorlage nachgereicht.

 

Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es in der Grundschule der Gemeinde Berglen ein freiwilliges Betreuungsangebot der Kommune außerhalb der Unterrichtszeiten. In Fortführung des Betreuungsangebotes der Kindertageseinrichtungen wurde diese Kommunale Zusatzbetreuung nach und nach ausgeweitet und gewährleistet mittlerweile einen durchgehend verlässlichen Aufenthalt von Grundschülern in der Schule von 7.00 bis 17.00 Uhr zu Gunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Das Betreuungsangebot ergänzt die Unterrichtszeiten der Schulstandorte Oppelsbohm und Steinach in den Randzeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende. Es umfasst eine Frühbetreuung von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und eine Betreuung nach dem Unterricht bis 13.30 Uhr (Spätbetreuung). Am Schulstandort Oppelsbohm können die Kinder zusätzlich nach dem Nachmittagsunterricht oder der Teilnahme am Ganztagsangebot von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut werden (Erweiterte Spätbetreuung).

 

Das Benutzungsentgelt beträgt seit der Einführung des Angebots für die Betreuung vor und nach dem Unterricht
- 56 Euro / Monat / für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren,
- 42 Euro / Monat / für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren,
- 21 Euro / Monat / für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren,

 

für die Betreuung vor oder nach dem Unterricht
- 40 Euro / Monat / für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren,
- 30 Euro / Monat / für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren,
- 15 Euro / Monat / für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren.

 

Das Entgelt wird für elf Monate im Jahr erhoben. Im Ferienmonat August wird kein Entgelt erhoben. Die Anmeldung für einzelne Wochentage ist möglich. Bei Anmeldung für bis zu zwei Wochentage wird die Hälfte der o.g. Entgeltbeträge erhoben.

 

Träger der Einrichtung ist die Gemeinde Berglen. Sie trägt die Personalkosten und die Kosten für die Räumlichkeiten, deren Einrichtung und die sächliche Ausstattung wie Bastel-, Spiel- und Beschäftigungsmaterial. Von den Eltern wird eine monatliche Gebühr erhoben, deren Höhe nach Anzahl der Kinder im Familienhaushalt gestaffelt ist. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung der Kommunalen Zusatzbetreuung mit einem jährlichen Zuschuss, der mittlerweile auf den Stand des Schuljahres 2014 / 2015 gedeckelt wurde.

 

Mit der Ausweitung der Betreuungszeiten und der Einführung eines verlässlichen Angebotes, das unabhängig von der Anzahl der Anmeldungen durchgeführt wird, sind die Aufwendungen für das kommunale Betreuungsangebot in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. In den Jahren 2015 und 2016 ist dadurch ein jährlicher Abmangel zwischen 7.000 und 8.000 € entstanden (siehe Anlage). Um diesen zu reduzieren, wird eine Anpassung der Entgelte für die kommunale Zusatzbetreuung vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang kann für die Eltern auch eine differenzierte Buchungsmöglichkeit geschaffen werden. Bisher konnte das Angebot entweder für bis zu zwei Tage oder für bis zu fünf Tage gebucht werden. Künftig wäre eine tägliche Buchung möglich.

 

Das Benutzungsentgelt soll wie folgt festgesetzt werden:

 

 

Neue Regelung

Alte Regelung

Vergleich bei 5 Tage

Tägliche Gebühr

Bei Buchung von 5 Tagen

Bei Buchung von bis zu 2 Tagen

Bei Buchung von 3-5 Tagen

Vor dem Unterricht – Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr

Familien mit 1 Kind

5,00 Euro

20,00 Euro

20,00 Euro

40,00 Euro

-20,00 Euro

Familien mit 2 Kindern

4,00 Euro

16,00 Euro

15,00 Euro

30,00 Euro

-14,00 Euro

Familien mit 3 Kindern

2,00 Euro

8,00 Euro

7,50 Euro

15,00 Euro

-7,00 Euro

Nach dem Unterricht – Spätbetreuung von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Familien mit 1 Kind

13,00 Euro

50,00 Euro

20,00 Euro

40,00 Euro

+10,00 Euro

Familien mit 2 Kindern

10,00 Euro

40,00 Euro

15,00 Euro

30,00 Euro

+10,00 Euro

Familien mit 3 Kindern

5,00 Euro

20,00 Euro

7,50 Euro

15,00 Euro

+5,00 Euro

Vor und nach dem Unterricht (individuell buchbar, ab 07.00 Uhr und ab 11.30 bzw. ab 15.30 Uhr

Familien mit 1 Kind

*

70,00 Euro

28,00 Euro

56,00 Euro

+14,00 Euro

Familien mit 2 Kindern

*

56,00 Euro

21,00 Euro

42,00 Euro

+14,00 Euro

Familien mit 3 Kindern

*

28,00 Euro

10,50 Euro

21,00 Euro

+7,00 Euro

Nach dem Unterricht – Erweiterte Spätbetreuung von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Familien mit 1 Kind

9,00 Euro

36,00 Euro

/

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Familien mit 2 Kindern

7,00 Euro

29,00 Euro

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Familien mit 3 Kindern

4,00 Euro

14,00 Euro

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1 x Hauptamt

1 x Kämmerei 


Der Gemeinderat beschließt, die Entgelte für die Kommunale Zusatzbetreuung an Schulen ab 1. September 2017 gemäß o.g. Aufstellung anzupassen.