Der Kindergarten-, Jugend- und Schulbeirat
wird am 29. März 2017 über die Anpassung des Entgeltes für die Kommunale
Zusatzbetreuung beraten. Sollten sich bei der Aussprache Änderungen ergeben,
wird zur heutigen Sitzung eine Tischvorlage nachgereicht.
Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es in der
Grundschule der Gemeinde Berglen ein freiwilliges Betreuungsangebot der Kommune
außerhalb der Unterrichtszeiten. In Fortführung des Betreuungsangebotes der
Kindertageseinrichtungen wurde diese Kommunale Zusatzbetreuung nach und nach
ausgeweitet und gewährleistet mittlerweile einen durchgehend verlässlichen
Aufenthalt von Grundschülern in der Schule von 7.00 bis 17.00 Uhr zu Gunsten
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das Betreuungsangebot ergänzt die
Unterrichtszeiten der Schulstandorte Oppelsbohm und Steinach in den Randzeiten
vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende. Es umfasst eine Frühbetreuung
von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und eine Betreuung nach dem Unterricht bis
13.30 Uhr (Spätbetreuung). Am Schulstandort Oppelsbohm können die Kinder
zusätzlich nach dem Nachmittagsunterricht oder der Teilnahme am Ganztagsangebot
von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut werden (Erweiterte Spätbetreuung).
Das Benutzungsentgelt beträgt seit der Einführung des Angebots für die
Betreuung vor und nach dem Unterricht
- 56 Euro / Monat / für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren,
- 42 Euro / Monat / für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren,
- 21 Euro / Monat / für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren,
für die Betreuung vor oder nach dem Unterricht
- 40 Euro / Monat / für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren,
- 30 Euro / Monat / für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren,
- 15 Euro / Monat / für Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren.
Das Entgelt wird für elf Monate im Jahr
erhoben. Im Ferienmonat August wird kein Entgelt erhoben. Die Anmeldung für
einzelne Wochentage ist möglich. Bei Anmeldung für bis zu zwei Wochentage wird
die Hälfte der o.g. Entgeltbeträge erhoben.
Träger der Einrichtung ist die Gemeinde
Berglen. Sie trägt die Personalkosten und die Kosten für die Räumlichkeiten,
deren Einrichtung und die sächliche Ausstattung wie Bastel-, Spiel- und
Beschäftigungsmaterial. Von den Eltern wird eine monatliche Gebühr erhoben,
deren Höhe nach Anzahl der Kinder im Familienhaushalt gestaffelt ist. Das Land
Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung der Kommunalen
Zusatzbetreuung mit einem jährlichen Zuschuss, der mittlerweile auf den Stand
des Schuljahres 2014 / 2015 gedeckelt wurde.
Mit der Ausweitung der Betreuungszeiten und
der Einführung eines verlässlichen Angebotes, das unabhängig von der Anzahl der
Anmeldungen durchgeführt wird, sind die Aufwendungen für das kommunale
Betreuungsangebot in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. In den Jahren
2015 und 2016 ist dadurch ein jährlicher Abmangel zwischen 7.000 und 8.000 €
entstanden (siehe Anlage). Um diesen zu reduzieren, wird eine Anpassung der
Entgelte für die kommunale Zusatzbetreuung vorgeschlagen. In diesem
Zusammenhang kann für die Eltern auch eine differenzierte Buchungsmöglichkeit
geschaffen werden. Bisher konnte das Angebot entweder für bis zu zwei Tage oder
für bis zu fünf Tage gebucht werden. Künftig wäre eine tägliche Buchung
möglich.
Das Benutzungsentgelt soll wie folgt
festgesetzt werden:
|
Neue
Regelung |
Alte
Regelung |
Vergleich
bei 5 Tage |
||
Tägliche
Gebühr |
Bei
Buchung von 5 Tagen |
Bei
Buchung von bis zu 2 Tagen |
Bei
Buchung von 3-5 Tagen |
||
Vor dem Unterricht –
Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr |
|||||
Familien mit 1 Kind |
5,00 Euro |
20,00 Euro |
20,00 Euro |
40,00 Euro |
-20,00 Euro |
Familien mit 2 Kindern |
4,00 Euro |
16,00 Euro |
15,00 Euro |
30,00 Euro |
-14,00 Euro |
Familien mit 3 Kindern |
2,00 Euro |
8,00 Euro |
7,50 Euro |
15,00 Euro |
-7,00 Euro |
Nach dem Unterricht –
Spätbetreuung von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr |
|||||
Familien mit 1 Kind |
13,00 Euro |
50,00 Euro |
20,00 Euro |
40,00 Euro |
+10,00 Euro |
Familien mit 2 Kindern |
10,00 Euro |
40,00 Euro |
15,00 Euro |
30,00 Euro |
+10,00 Euro |
Familien mit 3 Kindern |
5,00 Euro |
20,00 Euro |
7,50 Euro |
15,00 Euro |
+5,00 Euro |
Vor und nach dem Unterricht
(individuell buchbar, ab 07.00 Uhr und ab 11.30 bzw. ab 15.30 Uhr |
|||||
Familien mit 1 Kind |
* |
70,00 Euro |
28,00 Euro |
56,00 Euro |
+14,00 Euro |
Familien mit 2 Kindern |
* |
56,00 Euro |
21,00 Euro |
42,00 Euro |
+14,00 Euro |
Familien mit 3 Kindern |
* |
28,00 Euro |
10,50 Euro |
21,00 Euro |
+7,00 Euro |
Nach dem Unterricht –
Erweiterte Spätbetreuung von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
|||||
Familien mit 1 Kind |
9,00 Euro |
36,00 Euro |
/ |
/ |
/ |
Familien mit 2 Kindern |
7,00 Euro |
29,00 Euro |
/ |
/ |
/ |
Familien mit 3 Kindern |
4,00 Euro |
14,00 Euro |
/ |
/ |
/ |
1 x Hauptamt
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat beschließt, die Entgelte für die Kommunale Zusatzbetreuung an Schulen ab 1. September 2017 gemäß o.g. Aufstellung anzupassen.