Betreff
Stellungnahme zum Regionalverkehrsplan-Entwurf 2017
Vorlage
SV/293/2017
Art
Sitzungvorlage

 

Ende Januar ging bei der Gemeindeverwaltung der Entwurf für die Fortschreibung des Regionalverkehrsplans (RVP) für die Region Stuttgart ein. Dieser ist im Anhang beigefügt. Im Rahmen einer dritten Beteiligung haben unter anderem die Kommunen die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf vorzubringen.

 

Der RVP stellt ein Handlungskonzept für die zielorientierte Weiterentwicklung des Verkehrs in der Region Stuttgart dar. Vorrangiges Ziel dieses Konzeptes ist das Aufzeigen von Maßnahmen zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Mobilität.

 

Die Aufstellung eines RVP ist dem Verband Region Stuttgart mit dem Gesetz über die Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Stuttgart (GVRS) vom 07.02.1994 als Pflichtaufgabe übertragen worden. Der RVP stellt einen Fachplan zum Regionalplan dar. Dessen Maßnahmenbewertungen dienen als fundierte Begründung für die verkehrsbezogenen Festlegungen im Regionalplan. Der fortgeschriebene RVP 2017 ist auf den Prognosehorizont 2025 ausgerichtet und löst den RVP aus dem Jahre 2001 ab.

 

Hinsichtlich der Planungen und Regelungen des Bundes ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) als Rahmenvorgabe zu nennen, in dem die Planungsabsichten des Bundes dargestellt sind. Der derzeit gültige BVWP wurde im August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen, seine Laufzeit reicht bis zum Jahre 2030. Er bildet hinsichtlich der großräumigen Verbindungen für die Region Stuttgart im Straßen- und Schienenverkehr mit seinen Aussagen über deren Weiterentwicklung die Planungsgrundlage. Hier kann und soll der RVP bei einer Fortschreibung den Willen der Region mit der Anmeldung von Projekten verdeutlichen, bisher allerdings ohne Bindungswirkung für den Bund. Aus diesem Grunde baute die Stellungnahme der Region Stuttgart zum Referentenentwurf des BVWP 2030 nicht nur auf dem rechtskräftigen Regionalplan, sondern auch bereits auf den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des RVP 2017 auf.

 

Auf der Ebene des Landes gilt der Generalverkehrsplan (GVP) des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010. In ihm sind die Grundlagen und Ziele der Verkehrspolitik des Landes bis zum Jahr 2025 dargestellt.

 

Der Teilplan Landesstraßen aus dem Jahr 2013 benennt für den Verkehrsweg Straße konkrete Neu- und Ausbauprojekte. Basis ist eine Priorisierung. Dabei wurden jedoch nicht alle Maßnahmen erfasst, die in der Region Stuttgart in der Diskussion stehen oder z.B. von Gemeinden als Landesvorhaben angestrebt werden. Der GVP stellt lediglich einen Rahmen für die regionale Verkehrsplanung dar. Hier soll der RVP u.a. die Prioritäten aus regionalplanerischer Sicht bewerten und weiter verfeinern sowie für die im GVP nicht erfassten bzw. nicht aufgenommenen Vorhaben Aussagen über die späteren Bedarfe und die Zweckmäßigkeit von Trassensicherungen liefern.

 

Ein Zielsystem des RVP gibt Aufschluss darüber, welche übergeordneten Zielsetzungen die Regionalversammlung im Hinblick auf die Bewältigung der künftigen Mobilitäts- und Transportbedürfnisse verfolgt. Es umfasst ein Hauptziel, das in insgesamt elf Teilziele aufgegliedert ist.

 

 

Hauptziel:

„Der Regionalverkehrsplan soll Maßnahmen zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Mobilität aufzeigen – einer zentralen Grundlage für die Funktionsfähigkeit der Region als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit attraktiven Lebensbedingungen.“

 

Teilziele:

1.        „Gewährleistung der Mobilitätsbedarfe und Sicherung der Erreichbarkeit

     funktionaler Schwerpunkte“

2.        „Steigerung der Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Verkehrs“

3.        „Stärkung des Wirtschaftsstandortes

4.        „Einbindung in ein leistungsfähiges Europäisches Fernverkehrsnetz“

5.        „Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen“

6.        „Erhöhung der Lebensqualität im Siedlungsbereich“

7.        „Gleichberechtigter Zugang zu Mobilitätsangeboten“

8.        „Stärkung der zentralen Orte“

9.        „Verbesserung der Erschließung von Frei- und Erholungsräumen“

10.  „Erhöhung der Verkehrssicherheit“

11.  „Kulturelles Erbe in Stadt und Landschaft sichern – Planungsoptionen offen

     halten“

 

Nachfolgende Ausführungen der aus den Zielen und Grundsätzen abgeleiteten Maßnahmen sind dabei für die Gemeinde Berglen relevant:

 

 

Schienenverkehr:

 

Hier ist die Gemeinde selbst nur indirekt durch die S-Bahn-Anschlüsse in Winnenden, Leutenbach-Nellmersbach und Schorndorf betroffen. Für den Busverkehr wurden keine eigenständigen Maßnahmen bewertet, da detaillierte Untersuchungen zu Linienführungen, Fahr- und Umlaufplänen für den Busverkehr den Landkreisen bzw. der Landeshauptstadt Stuttgart als zuständige Aufgabenträger obliegen. Bezüglich des ÖPNV sieht der RVP als übergeordnete Maßnahmen vor, neue Linien einzurichten bzw. bestehende Linien zu verlängern, die Einrichtung neuer Haltestellen sowie den Neu- und Ausbau von Schienentrassen. Eine allgemeine Angebotsverbesserung soll durch Taktverdichtungen und der Beschleunigung oder Ausweitung der Betriebszeiten in Form von Früh- und Nachtverkehren erfolgen.

 

Zu den Schienenverkehrsmaßnahmen, die seit 2010 realisiert wurden, gehört auch das Buskonzept Winnenden und Umgebung, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2017 ebenfalls vorgestellt wird.

 

Als Schienenverkehrsmaßnahme mit höchster Dringlichkeit sieht der RVP den partiellen Ausbau der Remsbahn im Abschnitt Waiblingen – Schorndorf vor. Diese Maßnahme soll bis zum Prognosehorizont 2025 umgesetzt werden.

 

Eine Maßnahme mit hoher Dringlichkeit, bei welcher die Realisierung bereits für Dezember 2018 beschlossen wurde, ist die tägliche Frühanbindung des Flughafens, d.h. eine zusätzliche Fahrt der S 3. Ebenso wird die Ausweitung des Nachtverkehrs an Werktagen auf einen Stundentakt mit hoher Dringlichkeit bewertet.

 

Gleichzeitig sollen die ÖPNV-Tarife vereinfacht und kostengünstiger werden.

 

Von der Gemeindeverwaltung werden die o.g. Vorhaben unterstützt.

 

 

 

 

Motorisierter Individualverkehr:

 

Hier sind zunächst die überlasteten Radialen Autobahnen (A 8 und A 81) zu nennen. Für unseren Raum von Bedeutung sind jedoch insbesondere die erkennbaren Engpässe der B 14 von Nellmersbach nach Backnang sowie der Bereich von Waiblingen nach Stuttgart. Der Ausbau der B 14 zwischen Nellmersbach und Backnang-West ist bestandskräftig planfestgestellt. Der Teilabschnitt Waldrems - Backnang-West ist der letzte noch nicht begonnene Abschnitt. Ihm kommt wegen des bestehenden Baurechts und des im Planfeststellungsverfahren nachgewiesenen Bedarfs die höchste Dringlichkeit zu. Die Mittelfreigabe ist erteilt.

 

Auch wird der Ausbau des Autobahnzubringers L 1115, Backnang – Mundelsheim mit höchster Dringlichkeit bewertet. Diesem liegt bisher lediglich ein Vorentwurf zu Grunde. Er bringt ebenfalls Verbesserungen für unseren Raum.

 

Eine weitere Straßenverkehrsmaßnahme mit höchster Dringlichkeit, die auch vielen Berufspendlern aus Berglen und Umgebung zu Gute käme, wäre ein drei- bzw. vierstreifiger Ausbau der B 29, Waiblingen/Fellbach – Ludwigsburg/Kornwestheim (sog. „Nordostring“ von Stuttgart). Als erste Teilmaßnahme ist bereits eine Neckarquerung südlich von Remseck-Aldingen vorgesehen, durch welche die bestehende Neckarbrücke in Remseck entlastet werden soll.

 

Eine Umfahrung der L 1148 von Schorndorf-Miedelsbach ist im Maßnahmenplan Straße des Landes als Neubauprojekt enthalten. Es kann ein weiterer Bedarf für eine Lösung in direkter Nähe zur Wieslauftalbahn festgestellt werden. Das Vorhaben ist zur Trassenfreihaltung im RVP aufgelistet. Durch die Umfahrung kommt der Verkehr insbesondere aus dem Wieslauftal und der Umgebung schneller zur B 29. Dies hat zur Folge, dass auch aus diesem Bereich der Schleichverkehr nachlässt. Dieser würde ohne die Umfahrung zunehmen.

 

Im RVP sind ebenso wichtige lokale Straßenverkehrsprojekte genannt, die jedoch für die großräumigen, überregionalen und regionalen Verkehren nur mit nachrangiger Bedeutung eingestuft werden. Dazu zählt der Ausbau der K 1915, Rettersburg – Öschelbronn. Die Planungen für den Ausbau bzw. der Ausbau selbst sind vom Landkreis bereits vorgesehen. Ein Zeitplan steht jedoch noch nicht fest.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte im RVP noch dringend der Ausbau der L 1120 Stöckenhof – Althütte aufgenommen werden. Laut Aussagen des Landes Baden-Württemberg ist lediglich ein mittelfristiger Ausbau möglich, da die Straße im Landesschnitt nur ein unterdurchschnittliches Verkehrsaufkommen aufweisen würde. Mit Blick auf die Unfallstatistik ist diese Maßnahme insbesondere für das festgelegte Ziel Nr. 10 „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ jedoch von enormer Bedeutung und sehr hoher Dringlichkeit.

 

Im Rahmen der Aufstellung des RVP 2001 wurde von der Gemeinde Berglen angeregt, die Südumfahrung des Erlenhofs im Zuge der L 1140 in die Straßenplanung aufzunehmen. Dies erfolgte unter dem Punkt „wichtige lokale Straßenverkehrsprojekte“. Die Maßnahme wurde seit Aufnahme im RVP nicht weiter verfolgt. Dem Vorhaben wird aktuell eine untergeordnete Bedeutung zugesprochen. Der zwischenzeitliche Bau eines Kreisverkehrs führte zu einer Entlastung am Knotenpunkt K 1915 / L1140 / K1871 beim Erlenhof. Auch im Vergleich von Aufwand zu Nutzen der Umsetzung wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, von einer erneuten Aufnahme der Südumfahrung Erlenhof im RVP abzusehen.

 

 

Fahrradverkehr:

 

Verkehrsprognosen zeigen, dass die Fahrradnutzung im Alltag ohne eine Förderung des Radverkehrs leicht zurückgeht (auf bis zu 7 %) und durch eine gezielte Förderung mit einem verbesserten Angebot regionsweit auf annähernd 10 % gesteigert werden kann.

 

Als Maßnahmen zur Förderung kommen infrastrukturelle oder flankierende Vorhaben in Betracht. Hierzu zählen zum Beispiel der Bau von Radwegen, Schaffung von Abstellanlagen, Verbesserung der Beschilderung oder auch die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Ein Beitrag dazu soll das regionalbedeutsame Radverkehrsnetz liefern. Es soll einen Orientierungsrahmen für die Radnetzplanungen der Kreise, Städte und Gemeinden dahingehend darstellen, welche Relationen und Routen für den überregionalen, regionalen und zwischengemeindlichen Verkehr in der Region Stuttgart eine besondere Bedeutung aufweisen und daher vorrangig bedarfsgerecht ausgebaut und angemessen ausgestaltet werden sollen. Die Radverbindungen von Schorndorf und Rudersberg über Berglen nach Winnenden sind in diesem Netz als regionale Radverkehrsverbindungen berücksichtigt. Gegenüber dem Radverkehrsnetz im RVP 2001 ergibt sich insgesamt eine deutlich höhere Netzdichte.

 

Mit dem Abschluss des Radverkehrskonzeptes für den Raum Winnenden und Berglen im Jahr 2016 wurden vom Gemeinderat bereits Maßnahmen für eine Verbesserung des Radverkehrs beschlossen. Auch die Hauptradverkehrsroute in Richtung Winnenden wurde berücksichtigt. Insbesondere der Ausbau des Radweges entlang der K1915, Oppelsbohm Richtung Erlenhof, ist hierbei relevant. Diesbezüglich stehen noch die abschließenden Untersuchungen und eine Rückmeldung des Landratsamtes aus.

 

Da im RVP von einer Auflistung und Bewertung einzelner Radverkehrsmaßnahmen abgesehen wurde, ist eine Meldung der im Radverkehrskonzept beschlossenen Vorhaben nicht möglich.

 

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, wie z.B. die Schaffung von Abstellmöglichkeiten, sollen in Berglen noch im laufenden Jahr umgesetzt werden.

 

 

Mobilitäts-Innovationen:

 

Die Mobilität befindet sich aktuell in einem vielschichtigen Wandel, da viele Einflussgrößen des Verkehrsgeschehens und der Mobilitätsausübung rapiden Veränderungen unterworfen sind.

 

Die Region Stuttgart möchte Ihre Vorreiterrolle bei der Elektromobilität weiter ausbauen und hierzu insbesondere die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität weiter voranbringen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist die Entwicklung eines Masterplans Schnellladeinfrastruktur für die Region Stuttgart.

 

Sowohl für Elektroautos, als auch für Pedelecs, wird im Rahmen der „Idyllischen Straße“ eine Schnellladesäule in Oppelsbohm eingerichtet.

 

Voraussetzung für die Steigerung der E-Mobilität ist ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen. Die Entwicklung eines Masterplans wird daher von der Gemeindeverwaltung unterstützt.

 


1 x           Bürgermeister

1 x           Ordnungsamt

1 x           Hauptamt

1 x           Bauamt 


Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalverkehrsplans abzugeben:

 

  1. Die geplanten Vorhaben zum ÖPNV, dem Fahrradverkehr sowie der Elektromobilität werden begrüßt.

 

  1. Die Gemeinde Berglen unterstützt einen zeitnahen Ausbau der B14, Nellmersbach – Backnang-West, des Autobahnzubringers L 1115, Backnang – Mundelsheim, der B29 Waiblingen/Fellbach – Ludwigsburg/Kornwestheim (vierstreifiger Nordostring) sowie den Ausbau der K 1915, Rettersburg – Öschelbronn. Ebenso wird die Umfahrung Miedelsbach begrüßt.

 

  1. Der Ausbau der L 1120, Berglen-Stöckenhof – Althütte-Kallenberg, ist mit mindestens hoher Dringlichkeit im Regionalverkehrsplan 2017 aufzunehmen.

 

  1. Von einer erneuten Aufnahme der Südumfahrung des Erlenhofs wird abgesehen.

 

  1. Im Übrigen wird dem Regionalverkehrsplan-Entwurf grundsätzlich zugestimmt.