Erstellung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Sommerbergweg 14, Flst.Nr. 86/1 in Vorderweißbuch
Die Eigentümer des
Grundstücks Sommerbergweg 14 in Vorderweißbuch möchten auf der Südseite ihres
Wohngebäudes eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von 24 m² und
einer Traufhöhe von 2,3 m errichten. Die Konstruktion der Überdachung soll nach
den vorliegenden Unterlagen in Aluminium ausgeführt werden. Als
Eindeckungsmaterial ist Sicherheitsglas vorgesehen.
Das Baugrundstück liegt teilweise im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Zaunäcker"
aus dem Jahre 1967. Die Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nicht
eingehalten, da mit der geplanten Terrassenüberdachung nicht überbaubare
Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden soll. Die Antragsteller haben
daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Eine
Baugenehmigung ist für die Überdachung nicht erforderlich.
Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine
städtebaulichen Bedenken. In der weiteren Nachbarschaft des Baugrundstücks
wurden bereits ähnliche Überdachungen in der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche vom Landratsamt genehmigt. Zudem werden die Antragsteller als
kleine Ausgleichsmaßnahe drei Büsche auf dem Grundstück pflanzen. Dem Bau- und
Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Befreiungsantrag herzustellen.
1 x Bauakte „Sommerbergweg 14“
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch
als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Westansicht
Südansicht
Ostansicht