Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Erstellung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Sommerbergweg 14, Flst.Nr. 86/1 in Vorderweißbuch
Vorlage
BUA/074/2017
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Die Eigentümer des Grundstücks Sommerbergweg 14 in Vorderweißbuch möchten auf der Südseite ihres Wohngebäudes eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von 24 m² und einer Traufhöhe von 2,3 m errichten. Die Konstruktion der Überdachung soll nach den vorliegenden Unterlagen in Aluminium ausgeführt werden. Als Eindeckungsmaterial ist Sicherheitsglas vorgesehen.

 

Das Baugrundstück liegt teilweise im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Zaunäcker" aus dem Jahre 1967. Die Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nicht eingehalten, da mit der geplanten Terrassenüberdachung nicht überbaubare Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden soll. Die Antragsteller haben daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Eine Baugenehmigung ist für die Überdachung nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine städtebaulichen Bedenken. In der weiteren Nachbarschaft des Baugrundstücks wurden bereits ähnliche Überdachungen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche vom Landratsamt genehmigt. Zudem werden die Antragsteller als kleine Ausgleichsmaßnahe drei Büsche auf dem Grundstück pflanzen. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag herzustellen.

 


1 x Bauakte „Sommerbergweg 14“    


 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.

 

2.         Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

Lageplan

 

Westansicht

 

Südansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ostansicht